Erneut nur Zuschläge für Photovoltaik in technologieoffener Ausschreibung

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Auch die vierte technologieoffene Ausschreibung sah nur einen Sieger. Wie bereits in den Vorrunden gingen alle Zuschläge an die Photovoltaik. Windparks an Land gingen leer aus. Die Projektierer solcher Anlagen hatten es auch erst gar nicht versucht, denn es wurde kein Gebot bei der Bundesnetzagentur abgegeben. Dennoch war die Ausschreibung mit einem Volumen von 200 Megawatt deutlich überzeichnet. Insgesamt gingen 103 Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit 514 Megawatt Leistung bei der Bonner Behörde ein, die 13 Gebote mit 86 Megawatt „aufgrund von vermeidbaren Formfehlern“ ausschließen musste.

Letztendlich sind 37 Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit 202,5 Megawatt bezuschlagt worden. Die ermittelten Zuschlagswerte reichten von 4,88 bis 5,74 Cent pro Kilowattstunde bei einem mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,40 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Durchschnittswert liegt unter dem der Vorrunde aus dem April, als es 5,66 Cent pro Kilowattstunde waren und die Zuschlagswerte sich dabei zwischen 4,50 und 6,10 Cent pro Kilowattstunde bewegten. Bei der letzten technologiespezifischen Photovoltaik-Ausschreibung vom Oktober lag der Durchschnittspreis mit 4,90 Cent pro Kilowattstunde allerdings niedriger.

Zur regionalen Verteilung hieß es von der Bundesnetzagentur, dass sich die Zuschläge auf acht Bundesländer verteilten. 20 erfolgreiche Gebote für insgesamt mehr als 76 Megawatt Photovoltaik-Leistung stammten aus Bayern, gefolgt von fünf aus Rheinland-Pfalz mit knapp 34 Megawatt und vier aus Schleswig-Holstein mit 31,5 Megawatt. Jeweils zwei Zuschläge gingen nach Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Jeweils ein erfolgreiches Gebot wurde noch für Flächen in Brandenburg und Hessen abgegeben.

Die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte nach dem Bekanntwerden der Ausschreibungsergebnisse: „Kein einziges Gebot zum Bau von Windenergieanlagen an Land – die für die Energiewende fatale Entwicklung geht weiter.“ Die Bundesregierung habe sich den guten Ansätzen für die Planung und Genehmigung mit ihrer „Windausbau-Bremse“ entgegengestellt. „Erfreulich dagegen sind die Ausschreibungsergebnisse für die Solarenergie. Sie ist ein wichtiger Pfeiler der Energiewende“, so Andreae weiter. Daher sei es umso wichtiger, die Begrenzung für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen von 10 auf 20 Megawatt anzuheben. Auch sollten die Flächen des 110-Meter-Korridors entlang von Autobahnen und Schienenwegen für Solarparks ausgeweitet werden. Auch bei Photovoltaik-Anlagen außerhalb von Ausschreibungen seien Kostensenkungspotenziale gehoben worden. „Es ist deshalb richtig, den 52 Gigawatt-Deckel für diese Solaranlagen außerhalb von Ausschreibungen aufzuheben. Diese Maßnahme muss einhergehen mit weiteren Schritten zur Marktintegration, wie der Absenkung der de-minimis-Grenze für Ausschreibungen und der Definition eines neuen Rechtsrahmens für Prosumer“, erklärte Andreae und verwies auf den Vorschlag des BDEW für ein 3-Säulen-Modell.

Die nächste technologiespezifische Photovoltaik-Auktion läuft derzeit auch bereits. Stichtag ist 1. Dezember. Es handelt sich bei der Runde um die Vergabe der zweiten Tranche der für 2019 vorgesehenen Sonderausschreibungen mit einem Volumen von 500 Megawatt. Ein Datum für die erste Innovationsausschreibung hat die Bundesnetzagentur noch nicht festgesetzt, nachdem das Kabinett Mitte Oktober die entsprechende Verordnung verabschiedet hatte.

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