Koalition einigt sich auf Nachbesserungen im Energiesammelgesetz – Mieterstrom wird trotzdem plattgemacht

Teilen

Mit dem Referentenentwurf zum Energiesammelgesetz von Ende Oktober hat die Koalition drastische Einschnitte für die Einspeisevergütungen von Photovoltaik-Anlagen zum 1.1.2019 angekündigt, die Bürgerenergieanlagen hart treffen. Als Kollateralschaden wurde die erst vor gut einem Jahr auf Initiative der SPD eingeführte Mieterstromförderung drastisch reduziert: die Mieterstromzuschläge für den Anlagenteil ab 40 Kilowatt (kWp) sollten innerhalb von nur 2 Monaten wegfallen – und das, obwohl die Mieterstromförderung ohnehin zu gering war, um das angestrebte Marktpotential von bis zu 500 Megawatt (MWp) neuer Mieterstromanlagen zu realisieren. Es wurden jährlich nur ca. 5 MWp an PV-Anlagen errichtet, die Mieterstromzuschlag erhalten – nur etwas mehr als ein Prozent des angestrebten Volumens. Von „Überförderung“ kann ganz offensichtlich keine Rede sein. Für neue Mieterstromanlagen sind aufgrund der Komplexität Projektlaufzeiten von ein bis zwei Jahren üblich. Die mit nur zwei Monaten extrem kurze Frist zwischen Vorlage des Gesetzentwurfs und dem geplanten Wirksamwerden zeigt, dass Bundesregierung und Wirtschaftsministerium sich nicht um den im Grundgesetz verankerten „Vertrauensschutz“ scheren: Projekte, Projektierer und kleine und mittelständische Solarfachbetriebe werden einfach platt gemacht.

Nach starken Protesten der Bürgerenergie und der Solarbranche hat auch der Bundesrat sehr deutlich Änderungen gefordert. Die Koalition hat sich nun offenbar auf Nachbesserungen im Energiesammelgesetz geeinigt, die allerdings :

  • die PV-Vergütung soll von 10,36 Cent pro Kilowattstunde auf „nur“ ca. 8,9 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden (statt 8,33 Cent pro Kilowattstunde im Referentenentwurf)
  • die Kürzung soll „leicht nach hinten verschoben“ werden und jetzt in drei gleichen Stufen zum 1. Februar/1. März und 1. April 2019 kommen (statt zum 1. Januar 2019 im Referentenentwurf). Dumm nur, dass im in den drei ersten Monaten in Deutschland normalerweise Winter ist und auf den Dachflächen kaum PV-Anlagen gebaut werden können. Die „Verschiebung“ soll wohl eine Beruhigungspille sein, hat aber für die meisten realen Projekte wohl kaum eine Bedeutung.
  • die Absenkung für solaren Mieterstrom soll durch eine Änderung des Abschlags für die Leistungsklasse > 40 kWp von 8,5 Cent pro Kilowattstunde auf 8,0 Cent pro Kilowattstunde abgemildert werden. Dies bedeutet, dass der Mieterstromzuschlag für diese Leistungsklasse nicht bereits ab Januar 2019, sondern nach drei schnellen Schritten im Februar/März/April und der Degression durch den „atmenden Deckel“ voraussichtlich erst zum Oktober 2019 wegfällt.
    Der Mieterstromzuschlag soll vorwiegend die Mehrkosten bei Mieterstromprojekten für das aufwändigere Messkonzept (zum Beispiel Wandlermessung für „Summenzähler“) und den hohen, gesetzlich geforderten administrativen Aufwand kompensieren. Diese Kosten werden aber laufend eher teurer und nicht billiger – es gibt also gar keinen Grund, dass der Mieterstromzuschlag reduziert wird – außer der Gesetzgeber würde das Mieterstromgesetz radikal von administrativen Hürden befreien.

Es bleibt also die Erkenntnis, dass das Mieterstromgesetz auch durch das Energiesammelgesetz in der leicht entschärften Version vom 28.11.2018 faktisch beendet wird, der Mieterstromzuschlag geht mit den Nachbesserungen nur wenige Monate später auf Null. Die SPD hatte sich das Mieterstromgesetz auf die Fahnen geschrieben und konnte es gegen die Hardliner der Energiewendebremser in der CDU offenbar nicht verteidigen. Und dies, obwohl der Koalitionsvertrag für Mieterstrom Verbesserungen angekündigt hatte und keine Verschlechterungen! Mit dem Energiesammelgesetz werden die Koalitionsparteien – trotz eines unzureichenden Volumens an Sonderausschreibungen für Photovoltaik- und Wind-Großprojekte – von informierten Bürgern weiterhin als Bremser der dezentralen Energiewende in Bürgerhand wahrgenommen. Auch dieser Aspekt schlägt sich in Wahlergebnissen nieder.

Um das Klima zu schützen und die Vereinbarungen des völkerrechtlich verbindliche Paris-Abkommens einzuhalten muss jährlich eine Photovoltaik-Leistung von rund 15 GWp nebst adäquaten Mengen Windenergie und sonstiger erneuerbarer Energien zugebaut werden. Dafür müssen die Zubauziele entsprechend angepasst, der Photovoltaik-Deckel beseitigt, überbordende Regelungswut in den Gesetzen abgebaut und der Eigenverbrauch erneuerbarer Energien von der sogenannten „Sonnensteuer“ (EEG-Umlage auf Eigenverbrauch) befreit werden. Gemessen an diesen Notwendigkeiten ist auch das verbesserte Energiesammelgesetz insgesamt „ungenügend“.

— Der Autor Andreas Horn ist seit 2001 ehrenamtlicher Vorstand des Vereins Sonnenkraft Freising e. V., der 1993 die „kostendeckende Vergütung“ in Freising durchsetzen konnte. Mit dem Ingenieurbüro Energiewendeplaner GmbH plant er überwiegend Mieterstrom-Photovoltaik-Anlagen. Als Mieterstromexperte wurde er bei den Beratungen für das Mieterstromgesetz als Sachverständiger im Wirtschaftsausschuss des deutschen Bundestags angehört und kommentiert die politische Diskussion aus der Sicht eines Praktikers. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.