Wirtschaftsministerium plant Kürzung der Solarförderung bei größeren Photovoltaik-Dachanlagen von 20 Prozent

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Kurz nach der Einigung der Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD über den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist nun auch der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Energiesammelgesetz bekannt geworden. Darin enthalten sind auch die geplanten Änderungen im EEG, aber eben auch noch vieles mehr.

Etwas unerwartet kommt der nun geplante drastische Sondereinschnitt bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Gerade diese Segmente hat in diesem Jahr dazu beigetragen, dass das politisch festgelegte Zubauziel von 2,5 Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich erstmals seit fünf Jahren wieder erreicht wird. Nun soll die Förderung zum Jahreswechsel um etwa 20 Prozent sinken.

„Die Preise für Photovoltaik-Module und Photovoltaik-Anlagen sind in den letzten Monaten stark gesunken. Gründe für den Preisverfall sind ein anhaltendes Überangebot im Weltmarkt und das Auslaufen der EU-Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule. Dies hat zu einer Überförderungssituation von größeren Photovoltaik-Dachanlagen geführt“, heißt es im Entwurf zur Begründung für die zusätzliche Kürzung. Bei Dachanlagen ab 60 Kilowatt liege eine Überförderung vor, die auch durch die monatliche Degression der Einspeisevergütung von derzeit einem Prozent nicht ausgeglichen werde.

Diese Überförderung muss laut Entwurf der EU-Kommission gemeldet werden. „Diese Anzeige ist erfolgt und in der Folge soll die Überförderung zum 1. Januar 2019 durch eine Anpassung des anzulegenden Wertes für Solaranlage bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW korrigiert werden. Dieser Wert betrug im Oktober 2018 10,68 Cent pro Kilowattstunde. Der Wert wird auf das Niveau der Freiflächenanlagen abgesenkt. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2019 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt“, heißt es weiter.

„Die EU-beihilferechtlich begründeten Einschnitte bei der Vergütung größerer Solaranlagen auf Gebäuden treffen einen der wichtigsten Motoren der Energiewende und dürften der Investitionsbereitschaft gewerblicher PV-Investoren 2019 einen herben Dämpfer versetzen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), die neuen Pläne. Die Einschnitte seien überzogen.

Nach Berechnungen des Verbands werde etwa die Hälfte der jährlich neu installierten Photovoltaik-Leistung von dieser Kürzung betroffen sein. Körnig hätte sich gewünscht, dass die Bundesregierung sich auf die Regulierung durch den „atmenden Deckel“ verlassen hätte. „Eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für Neuanlagen hätte sich in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben. Die Höhe des nun geplanten zusätzlichen Einmaleinschnitts ist nicht nachvollziehbar“, so Körnig.

In dem Referentenentwurf sind die Sonderausschreibungen aufgeführt. Für 2019 soll es demnach zum 1. September und 1. Dezember zwei zusätzliche Termine geben, bei denen jeweils 500 Megawatt vergeben werden. 2020 und 2021 – wenn das Volumen bei 1,4 und 1,6 Gigawatt liegen soll – wird es nach dem Entwurf vier zusätzliche Ausschreibungstermine geben. Die erste der geplanten Innovationsausschreibungen mit 250 Megawatt ist auf den 1. September 2019 terminiert.

Der BSW-Solar forderte die Regierung erneut auf, das Zubauziel deutlich zu steigern. „Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht“, sagte Körnig. „Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits die EEG-Marktprämien zu schnell kappen“, so Körnig weiter. Zudem müsse der „unsinnige 52-Gigawatt-Förderdeckel“ für die Photovoltaik endlich gestrichen werden.

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