Nach Bayern und Baden-Württemberg gibt Hessen zusätzliche Flächen für Solarparks frei

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Hessen hat als drittes Bundesland nach Bayern und Baden-Württemberg zusätzliche Flächen für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen freigegeben. In der Verordnung ist vorgesehen, dass künftig in den Ausschreibungen Zuschläge für Anlagen mit 35 Megawatt pro Kalenderjahr für Solarparks in Hessen vergeben werden können, die auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten entstehen. Die Freigabe zusätzlicher Flächen durch die Bundesländer ist im EEG 2017 mit einer entsprechenden Länderöffnungsklausel festgeschrieben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung soll ein Bericht zu den Auswirkungen vorgelegt werden, heißt es im pv magazine vorliegenden Gesetzentwurf. Die Verordnung soll bis Ende 2025 in Kraft bleiben.

Zur Begründung für die Ausweitung der Flächenkulisse führt das Ministerium in Wiesbaden die geringen Erfolge Hessens bei den Ausschreibungen an. So sei 2015 gerade einmal 0,5 Prozent der bezuschlagten Kapazitäten an hessische Projekte gegangen. Naturschutzrechtliche und landwirtschaftliche Einschränkungen durch die zusätzlichen Flächen für Solarparks sieht das Ministerium angesichts des begrenzten Volumens nicht. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte am Dienstag auf Nachfrage von pv magazine, dass sich die Verordnung noch in der Anhörung befinde und nicht erlassen sei. „Wir hoffen, das Verfahren im Herbst abschließen zu können“, erklärte er weiter.*

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die Freigabe zusätzliche Flächen in Hessen jedoch zu Wochenbeginn. Der Verband geht auch davon aus, dass noch weitere Bundesländer in den kommenden Monaten diesem Beispiel folgen werden. „Neben Dach- und Fassadenflächen müssen deshalb verstärkt auch Freiflächen für eine gute Sonnenernte erschlossen werden“, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Wir rechnen deshalb mit einem verstärkten Solarengagement der Bundesländer und empfehlen diesen, bereits zeitnah vergleichbare Verordnungen wie in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zu verabschieden.“

Der Verband verwies auch darauf, dass Solarstrom aus neu errichteten Freiflächenanlagen in Deutschland bereits für rund fünf Cent je Kilowattstunde verfügbar ist. Gerade in Bundesländern, die vom geplanten Kohleausstieg besonders betroffen sind, dürften nach Ansicht des BSW-Solar ein besonderes Interesse an der Installation von Photovoltaik-Anlagen haben. „Erneuerbare Energien schaffen Jobs und Wertschöpfung. Für einen erfolgreichen regionalen Strukturwandel beim Kohleausstieg sollten gerade auch Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg bei der Standortausweisung für Solarparks vorangehen“, so Körnig.

Im Herbst erwartet der Verband zudem die Umsetzung der versprochenen Sonderausschreibungen durch die Bundesregierung. So soll es 2019 und 2020 zusätzliche Ausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land mit jeweils zwei Gigawatt Leistung geben. Der BSW-Solar wünscht sich zudem eine Anhebung des Ausbaupfades der derzeit einen jährlichen Photovoltaik-Zubau von 2,5 Gigawatt in Deutschland vorsieht.

Baden-Württemberg und Bayern haben bereits im März 2017 zusätzliche Flächen für Solarparks in benachteiligten Gebieten freigegeben. So sind im Ländle pro Jahr maximal 200 Hektar dieser Flächen, die für den Bau von 100 Megawatt Freiflächenanlagen reichen, freigegeben. Bayern dagegen hat die Zahl der Zuschläge auf 30 pro Jahr begrenzt. Er ist mit seiner Verordnung wesentlich erfolgreicher als Baden-Württemberg. So sind im vergangenen Jahr die 30 Zuschläge in Bayern voll ausgeschöpft worden und einige Gebote kamen nicht zum Zuge. Nach Baden-Württemberg gingen dagegen seit Einführung der Verordnung nur etwa eine Handvoll Zuschläge für Photovoltaik-Projekte auf den zusätzlich freigegeben Flächen.

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am Dienstag, 15:45 Uhr, mit der Antwort des hessischen Ministeriums aktualisiert worden.

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