SRU empfiehlt Quote für Elektrofahrzeuge ab 2025

Elektrobus

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Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) hat in einem Sondergutachten ausgeführt, wie die Verkehrswende gelingen kann. Die Sachverständigen unter dem Vorsitz von Claudia Hornberg, Professorin für Umwelt und Gesundheit an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld, schlagen dabei unter anderem ein Ende des Steuerprivilegs für Diesel und die Einführung einer Quote für Elektroautos für die kommenden Jahre vor. Konkret nennen die Experten für das Jahr 2025 eine verbindliche Quote von mindestens 25 Prozent an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen bei den Neuzulassungen, 2030 soll die Quote bei mindestens 50 Prozent liegen. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollte auch der Verkehr nahezu vollständig treibhausgasneutral sein, so das von den Gutachtern ausgegebene Ziel.

Der Verkehrssektor ist demnach aktuell für rund ein Fünftel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gegensatz zu anderen Sektoren sind die Emissionen des Verkehrs seit 1990 jedoch sogar leicht gestiegen. Das Problem des Sektors ist den Gutachtern zufolge: Verbesserungen der Fahrzeugeffizienz werden durch mehr Verkehr, höhere Motorenleistung und höheres Gewicht der Fahrzeuge aufgezehrt.

Die Umstellung auf Elektromobilität sei wegen ihres „sehr hohen Wirkungsgrades besonders geeignet“, um die Klima- und Umweltauswirkungen des Verkehrs grundlegend zu verringern, heißt es im vom Bundestag am Mittwoch veröffentlichten Sondergutachten. Und weiter: Power-to-liquid-Technologien würden aufgrund hoher Umwandlungsverluste mit einem um ein Vielfaches größeren Strombedarf einhergehen. Biokraftstoffe würden wiederum zur Verschärfung von Nutzungskonkurrenzen mit der Nahrungsmittelerzeugung führen. Die Nutzung beider Technologien sollte deswegen auf jene Einsatzbereiche beschränkt bleiben, in denen eine direkte Elektrifizierung technisch oder wirtschaftlich nicht realisierbar sei – zum Beispiel im Luft- und Seeverkehr, weil hier die Kraftstoffe im Vergleich zu Batterien eine höhere Energiedichte aufwiesen. In der Schifffahrt solle jedoch als ein „erster Schritt hin zu mehr Kostenwahrheit“ das Steuerprivileg für Schiffskraftstoff abgeschafft werden.

„Aufgrund der vielfältigen Vorteile der Elektromobilität wäre eine Strategie der Technologieneutralität im Straßenpersonenverkehr verfehlt“, schreiben die Gutachter. Die Förderung von Erdgasantrieben als Brückentechnologie empfehlen die Gutachter nicht. Für den Schwerlastverkehr auf den Straßen halten sie Oberleitungs-Lkw für technisch möglich.

Konkret schlagen die Gutachter für die laufende Legislaturperiode neben der Reform von Steuern und Abgaben sowie der Quote für Elektroautos unter anderem noch ambitioniertere Emissions-Grenzwerte auch für schwere Nutzfahrzeuge, eine Pkw-Maut unter ökologischen Gesichtspunkten, den verstärkten Ausbau der Ladeinfrastruktur und der erneuerbaren Energien vor.

Wegen des knappen verbleibenden Emissionsbudgets im Hinblick auf die eigenen Klimaziele sei nun ein unverzügliches und konsequentes Umsteuern erforderlich, heißt es in dem Sondergutachten weiter. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sieht für den Verkehr eine Treibhausgasminderung von 40 bis 42 Prozent bis 2030 vor. Doch nicht nur die ökologischen Aspekte zwingen laut Gutachter zum Handeln – auch wirtschaftliche. So will China ab 2019 eine Quote von zehn Prozent Elektroautos bei den Neuzulassungen einführen. Darauf müssten auch deutsche Fahrzeughersteller reagieren. „Eine innovative und nachhaltige Verkehrspolitik ist nicht nur ein umwelt- und klimapolitisches Gebot, sondern auch eine zentrale Bedingung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie“, schreiben die Gutachter.

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