EU-Parlament stimmt neuem Gesetz zum Emissionshandel zu

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Das Europäische Parlament hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die EU die CO2-Emissionen der Industrie stärker eindämmen will. Dafür soll die Anzahl der Emissionszertifikate, die innerhalb des europäischen Emissionshandels (ETS) auf den Markt gebracht werden, pro Jahr stärker verknappt werden als bisher geplant, wie das Parlaments mitteilt. Demnach sollen die Zertifikate um 2,2 statt 1,74 Prozent ab 2021 verknappt werden. Die Wirkung dessen soll dabei „zu gegebener Zeit überprüft“ werden, um möglicherweise den Prozentsatz weiter zu erhöhen – allerdings frühestens ab 2024.

Darüber hinaus soll die Kapazität der ETS-Marktstabilitätsreserve laut dem Gesetz verdoppelt werden, um überschüssige Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen. So würden in den ersten vier Jahren pro Jahr bis zu 24 Prozent der überschüssigen Zertifikate eingezogen. Ziel ist es, so die CO2-Preise zu erhöhen, dadurch die Anreize zur Verringerung der Emissionen zu steigern – und so schließlich die Zusagen des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

„Wir haben unser Bestes getan, um eine ehrgeizige Erneuerung zu vereinbaren“, sagt Julie Girling, Berichterstatterin des EU-Parmalments. Dabei habe der Emissionshandel viele Gegner gehabt. „Wir haben viele Probleme angepackt – von einem CO2-Preis, der eindeutig zu niedrig war, um den Markt funktionsfähig zu machen, bis hin zu der schwierigen Frage des Gleichgewichts zwischen unseren umweltpolitischen Zielen und dem Schutz der energieintensiven europäischen Industrie.“

Modernisierungs- und Innovationsfonds

Neben der Verknappung der Zertifikate will die EU mit einem „Modernisierungsfonds“ künftig kohlenstoffarme Innovationen in den einkommensschwächeren Mitgliedstaaten fördern. Dabei hätten die Abgeordneten die Finanzierungsregeln verschärft, so dass der Fonds nicht für Kohlekraftprojekte verwendet wird, heißt es weiter. Ausnahme sei hier jedoch der Bereich Fernwärme in den ärmsten Mitgliedstaaten, sprich in Bulgarien und Rumänien.

Eine Ausnahme für Kohle hält auch der zweite geplante Fonds bereit, der „Innovationsfonds“. Mit diesem Finanzierungstopf möchte die EU künftig nicht nur erneuerbare Energien oder „Innovationen mit emissionsmindernder Wirkung“ unterstützen, sondern dem EU-Parlament zufolge auch die Abscheidung und Speicherung von CO2. Auf Nachfrage von pv magazine heißt es, dass hier die Förderung für CO2-Abscheidung und Speicherung auch für Kohlekraftwerke möglich sei. Wieviel Geld in die beiden Fonds jeweils fließen soll, hänge vom CO2-Preis ab. So fließen zwei Prozent aus dem Gesamterlös der zu versteigernden Zertifikate in den Modernisierungsfonds

Ein ausdrückliches Ziel des Gesetzes sei es, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern – Produktionsstandorte sollen trotz höherer CO2-Preise im Land gehalten werden. Die Branchen mit dem höchsten Risiko erhalten deswegen ihre ETS-Zertifikate ohne Gegenleistung, wie das EU-Parlaments mitteilte. Weniger exponierte Branchen erhalten demnach 30 Prozent kostenfrei.

Das neue Gesetz ist im EU-Parlament mit 535 Stimmen bei 104 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen und von den EU-Ministern bereits informell vereinbart. Der Rat muss das Gesetz nun formell billigen, danach kann es im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

„Der Emissionshandel wird auch nach dieser Reform nicht das wirkungsvolle Klimaschutzinstrument, mit dem die Pariser Klimaziele erreicht werden“, sagt Rebecca Harms, Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament. Sie rechnet allerdings damit, dass die Verknappung der Zertifikate die Preise aus ihrem Dauertief führen würden.

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