Bafin stuft Trianel-Pachtmodelle als unbedenklich ein

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Die von Trianel entwickelten Musterverträge für ihre Pachtmodelle sind nun von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bezüglich der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als unbedenklich qualifiziert. Der Stadtwerke-Verbund hatte gemeinsam mit der Kanzlei MPW Legal & Tax die Musterverträge für „Energiedach“ und „Energieblock“ durch die Finanzaufsichtsbehörde prüfen lassen. Bereits bei der Entwicklung der Verträge sei Wert auf die deutliche juristische Abgrenzung zu Leasingverträgen gelegt worden, teilte Trianel am Montag mit.

„Die Bafin hat am Beispiel des Energiedachs hervorgehoben, dass bei der Vertragsvorlage keine umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf den jeweiligen Privathaushalt als Auftraggeber erfolgt und das Stadtwerk als Auftragnehmer zudem die Preisgefahr des Pachtzinses trägt. Auch liegt keine leasingtypische Abbedingung der Gewährleistungspflichten des anbietenden Stadtwerks vor. Laut Bafin steht damit die Gebrauchsüberlassung gegenüber einer Finanzierungsfunktion maßgeblich im Vordergrund“, betont Rechtsanwalt Michael Körber, Partner bei MPW Legal & Tax. Damit seien die Verträge nun rechtssicher. Die rund 40 Stadtwerke, die diese White-Label-Produkte bereits anbieten, hätten damit die Sicherheit, dass es sich dabei nicht um eine erlaubnispflichte Finanzdienstleistung handele, ergänzte Michel Nicolai, Leiter Dezentrale Erzeugung bei Trianel.

Bei den White-Label-Lösungen „Energiedach“ und „Energieblock“ handelt es sich Trianel zufolge um Contracting-Komplettlösung für ihr Endkunden. Die Stadtwerke würden dabei im Falle des Energiedachs die Investition, Errichtung und Betriebsführung der Photovoltaik-Anlage übernehmen. Der Kunde werde zum Betreiber der Photovoltaik-Anlage, die er vom Stadtwerk pachtet und den erzeugten Solarstrom selbst verbraucht. Diese Lösung bietet Trianel auf mit einem Speichersystem an, um den Eigenverbrauch zu optimieren.

Bereits zuvor hatte die Bafin verschiedene Pachtmodelle nicht als Finanzierungsleasing eingestuft. Im Frühjahr hatte eine Berliner Kanzlei zunächst für Verunsicherung gesorgt, als sie mitteilte, dass ein Photovoltaik-Anlagenpachtmodell als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing von der Bafin eingestuft wurde. Die Rechtsanwältin Margarete von Oppen von der Kanzlei Geiser & von Oppen betonte danach aber im pv-magazine-Interview, dass man sich für die Bewertung genau die Risikoverteilung anschauen müsse. Nach ihrer Ansicht gibt es relativ klare Vorgaben, wie die Pachtmodelle so ausgestaltet werden können, damit sie von der Bafin nicht als Finanzierungsleasing eingestuft werden. (Sandra Enkhardt)

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