Die Schweiz reagiert auf die weiter fallenden Stromgestehungskosten für Photovoltaik. Der Bundesrat hat nun beschlossen, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen im kommenden Jahr zum 1. April und zum 1. Oktober weiter abzusenken, wie das Bundesamt für Energie am Mittwoch berichtet. Insgesamt betrage die Kürzung je nach Anlagengröße insgesamt zwischen 7 und 14 Prozent gegenüber den derzeit geltenden Einspeisetarifen. Maßgebend für die Höhe der Vergütung sei die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage, heißt es beim Schweizer Bundesrat weiter. Die neuen Vergütungssätze sollen bis mindestens März 2017 Bestandsschutz haben. Die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung blieben hingegen bis März 2017 unverändert; ebenso vorerst die Einspeisetarife der anderen erneuerbaren Technologien.
Der Bundesrat empfiehlt Projektierern von Photovoltaik-Anlagen angesichts der jahrelangen Wartezeit für die KEV bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung eher die Einmalvergütung zu wählen. Diese werde normalerweise binnen weniger Monate nach Inbetriebnahme der Anlage und Einreichen der Unterlagen bei Swissgrid ausgezahlt, hieß es beim Bundesamt für Energie weiter. Bei Swissgrid gingen monatlich mehr als 1000 Anmeldungen für die KEV ein. Ende September habe sich die Warteliste auf 36.000 Anlagen erhöht, 35.000 davon Photovoltaik-Anlagen mit rund zwei Gigawatt Leistung. Im April 2015 seien 2541 Photovoltaik-Anlagen in die Förderung aufgenommen worden. Für 2016 stehe das Kontingent noch nicht fest. „Nach den aktuellen Hochrechnungen kann bis 2018 die Warteliste höchstens bis zu den Anmeldungen, die bis Ende 2011 eingegangen sind, abgebaut werden“, heißt es beim Bundesamt für Energie. Die gesetzlich vorgesehenen Fördermittel seien aber spätestens 2018 ausgeschöpft. Weitere KEV-Förderbescheide könnten dann nur ausgestellt werden, wenn das Parlament einen höheren Kostendeckel im Zuge der Energiestrategie 2017 beschließe. Dies werde aber frühestens 2017 erfolgen. (Sandra Enkhardt)
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