RWTH Aachen empfiehlt Fortführung der KfW-Speicherförderung mit leichten Änderungen

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Im Zuge der Evaluierung der KfW-Speicherförderung bei Photovoltaik-Anlagen hat die RWTH Aachen nun ihre Empfehlungen an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt. Die Wissenschaftler sprechen sich die Wissenschaftler für eine Fortführung der KfW-Speicherförderung unter erweiterten technischen Anforderungen aus. Dies sei „eine geeignete Maßnahme zur verbesserten Integration dezentraler Speicher“ in das Energiesystem. Die Wissenschaftler des Instituts für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) an der RWTH Aachen sind davon überzeugt, dass sich Photovoltaik-Speichersysteme „mittelfristig als ökonomisch selbsttragender Markt für Batteriespeicher im Stromnetz etablieren“ werden. Zudem gebe es damit ein großes Potenzial für eine verbesserte Integration von Solarstrom sowie der Vermeidung von Netzausbau. Daneben könnten auch bi-direktionale Netzdienstleistungen einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen erbringen. Die Voraussetzung dafür sei jedoch eine klare Defition des netzdienlichen Betriebs sowie geeignete Anreize, die möglichst für alle installierten Photovoltaik-Speicher gelten sollten. Unabhängig, ob sich das Bundeswirtschaftsministerium für eine Fortsetzung des Programms entscheidet oder nicht, dienten die aufgeführten Punkte auch dazu, eine Diskussion über die künftige Neugestaltung der allgemeinen Netzanschlussregeln für dezentrale Speichersysteme anzustoßen.

Die Wissenschaftler schreiben bezüglich der Entwicklung der technischen Rahmenbedingungen geförderter Photovoltaik-Speicher, dass die Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung von derzeit 60 Prozent mittelfristig dynamisch durch den Netzbetreiber angepasst werden sollte. Sie begründen dies damit, dass die tatsächliche Belastung der Verteilnetze neben der Einspeisung von Solarstrom durch zahlreiche weitere Faktoren beeinflusst werde und daher eine generelle Abregelung nicht immer zwingend notwendig sei. „Es sollte daher mittelfristig eine dynamische, netzpunkt- und netzzustandsabhängige Regulierung der maximalen Einspeiseleistung durch die Netzbetreiber angestrebt werden“, heißt es in der Empfehlung. Somit könne zugleich sichergestellt werden, dass Photovoltaik-Anlagen nur abgeregelt würden, wenn damit ein unmittelbarer Netznutzen verbunden wäre. Entsprechende Kommunikationsmittel seien bereits technisch verfügbar.

Die Empfehlung der Wissenschaftler beinhaltet die Festlegung einer oberen Grenze der maximalen Einspeisereduzierung auf 40 Prozent – auch aus dem Aspekt heraus, den Betreiber der Photovoltaik-Speicher zu schützen. Die untere Grenze sollte weiterhin bei 60 Prozent der Nennleistung der Photovoltaik-Anlage verbleiben. „Alternativ zu einem dynamisch betriebenen System kann eine generelle Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung der Photovoltaik-Anlagen auf 40 Prozent umgesetzt werden“, so die Wissenschaftler weiter. Dieser Vorschlag würde den Regelungsaufwand des Netzbetreibers reduzieren, gleichzeitig bestehe bei einer zu restriktiven Reduzierung aber die Gefahr, dass die Attraktivität des Förderprogramms für potenzielle Investoren sinke und somit der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen verringert werde. Die Grenze von 40 Prozent erscheine daher als „belastbarer Kompromiss“.

Die Zeitwertgarantie für die geförderten Photovoltaik-Batteriespeicher sollte auf zehn Jahre erhöht werden, so eine weitere Empfehlung der RWTH Aachen. Damit würde die Nachhaltigkeit von Photovoltaik-Speichersystemen betont und auch das Vertrauen der Verbraucher in die Technologie gestärkt. Aus technischer Sicht könnten die meisten Anbieter diese Vorgabe leicht umsetzen.

Eine dritte Empfehlung der Wissenschaftler ist, dass dezentrale Speicher durch Wirkleistungsregelungen an der Frequenzhaltung des Stromnetzes beteiligt werden können. Verschiedene Studien hätten bereits aufgezeigt, dass dezentrale Speicher das technologische Potenzial dafür aufwiesen, sowohl Momentanreserve als auch Primärregelleistung bereitzustellen. „Eine verpflichtende, kennlinienbassierte Unterstützung des Stromnetzes würde dabei einen volkswirtschaftlichen Gegenwert für die ausgezahlte Förderung darstellen“, heißt es in dem Papier der RWTH Aachen. Die technische Umsetzung könne dabei analog zur verpflichtenden Bereitstellung von Blindleistung bei Photovoltaik-Wechselrichtern erfolgen.

Als letzte Empfehlung geben die Wissenschaftler dem Bundeswirtschaftsministerium noch mit, die Förderung auch für Photovoltaik-Bestandsanlagen zu öffnen, die vor dem 1. Januar 2013 installiert worden seien. „Um daher einen möglichst großen Einfluss des Förderprogramms sicherzustellen, sollte grundsätzlich keine potenziellen Zielgruppen ohne triftigen Grund von der Förderung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können insbesondere alte PV-Anlagen, deren Einspeisevergütung oberhalb der jeweiligen Strombezugspreise liegen durch die Erhöhung ihres Eigenverbrauchs zu einer Entlastung des EEG-Kontos beitragen“, heißt es weiter. Auch für Betreiber von Anlagen, die demnächst aus der EEG-Förderung herausfallen, könnte die Installation eines Speichers interessant sein.

Offiziell läuft die KfW-Speicherförderung noch bis Jahresende. Bis dahin wird und muss das Bundeswirtschaftsministerium entscheiden, ob sie das Programm fortsetzt. Momentan läuft dafür die Evaluierung. Zuletzt forderte der Bundesverband Solarwirtschaft eine einmalige Verlängerung der Speicherförderung für Photovoltaik-Anlagen um drei Jahr. (Sandra Enkhardt)

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