Unternehmen müssen 40 Millionen Euro nachzahlen

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Bereits im Sommer haben die Bundesregierung und die EU-Kommission ihren Streit um die Neuregelung des EEG beigelegt. Damals rechneten das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) damit, dass 350 der rund 2000 stromintensiven Unternehmen in Deutschland, die bei der EEG-Umlage begünstigt werden, für die Jahre 2013 und 2014 etwa 30 Millionen Euro nachzahlen müssen. Wie das BAFA jetzt mitteilt, sind etwa 450 Unternehmen von diesen Nachzahlungen betroffen. Das Rückforderungsvolumen liegt demnach bei etwa 40 Millionen Euro.

Die EU-Kommission hatte Ende Juni 2014 neue Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen veröffentlicht. Diese Leitlinien sind der Maßstab für die Beihilfen, die in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des EEG 2012 gewährt wurden: Wenn Unternehmen in den Jahren 2013 und 2014 nach dem EEG 2012 stärker begünstigt wurden als in den Leitlinien vorgesehen, muss die Differenz zurückerstattet werden. Darauf weist das Energieberatungsunternehmen Ispex hin. Für Unternehmen, die begünstigt wurden, obwohl sie nach den Leitlinien nicht mehr antragsberechtigt sind, gilt demnach eine Härtefallregelung: Sie müssen laut Ispex 20 Prozent der Umlage zahlen. Allerdings fielen Unternehmen, die nach alter Regelung in 2014 erstmalig begrenzt wurden, denen die Begrenzung für 2015 nach neuer Regelung aber versagt würde, nicht unter die Härtefall- bzw. Bestandsschutzregelung. Auf sie könne daher sogar eine vollständige Nachforderung der Entlastung für 2014 zukommen. (Petra Hannen)

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