EU: Eigene Preis- und Mengenvereinbarungen für Module, Wafer und Zellen

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Die EU hat in ihrem Amtsblatt veröffentlicht, welche chinesischen Photovoltaik-Hersteller sich an die ausgehandelten Importpreise und Einfuhrmengen halten wollen. Knapp 100  Produzenten kristalliner Photovoltaik-Produkte aus China haben dem sogenannten „Undertaking“ zugestimmt. Darunter sind alle großen Hersteller. Die Verpflichtung gilt dabei auch jeweils für ihre verschiedenen Tochterfirmen. Nach EU-Angaben sind es rund 70 Prozent der exportierenden Hersteller aus China gewesen, die der Vereinbarung zugestimmt haben. Über die Mindestimportpreise und Einfuhrmengen kann indes nur weiter spekuliert werden. Die konkreten Vereinbarungen kennen nur die Hersteller aus China. Spekuliert wird in den Medien über Mindestimportpreise bei Solarmodulen von 56 oder 57 Cent je Watt für ein Volumina von sieben Gigawatt.

Allerdings hieß es nun von Seiten der EU-Kommission, dass alle kristallinen Solarmodul-Einfuhren, die über die Obergrenze des vereinbarten Volumens hinausgingen, die Anti-Dumpingzölle zahlen müssten. „Diese Obergrenze ist jedoch keine Quote: sie bedeutet keinen Einfuhrstopp für chinesische Solarpaneeleinfuhren, sondern legt nur fest, bis zu welchem Volumen der vereinbarte Mindestpreis gilt. Für alle Einfuhren, die darüber hinausgehen, gelten die Durchschnittszölle von 47,6 Prozent für chinesische Solarpaneel-Einfuhren“, hieß es dazu bei der EU-Kommission auf Nachfrage von pv magazine.

Es gebe vor allem auch keine Einfuhrquoten, sondern ein vereinbartes Volumen. Die Einfuhrmenge der teilnehmenden Hersteller sollen laut Veröffentlichung im Amtsblatt „auf jährlichen Niveaus liegen, die annähernd ihrer derzeitigen Marktleistung entsprechen“. „Es gibt separate Preis- und Mengenvereinbarungen für Wafer und Zellen“, hieß es bei  der EU-Kommission weiter. Einzelheiten dazu wollte man aber nicht nennen. 

Etwas widersprüchlich bleiben die Aussagen zur Gültigkeit der Vereinbarung. Sie sei bis Ende 2015 gültig, heißt es einerseits. Allerdings gebe es Klauseln, dass die Preise und Menge  angepasst werden, falls sich die Marktsituation ändere. Andererseits wird bei der EU-Kommission betont: „Die endgültige Entscheidung im Anti-Dumpingverfahren steht unverändert im Dezember 2013 an.“

Nach dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wird die chinesische Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME) die Selbstverpflichtung der chinesischen Photovoltaik-Hersteller überwachen. Die chinesischen Unternehmen müssen beim Zoll eine von der CCCME ausgestellte Bescheinigung vorlegen. Wenn sie dies nicht können, müssen sie den vorläufigen Anti-Dumpingzoll von durchschnittlich 47,6 Prozent zahlen. (Sandra Enkhardt)

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