EU: Amtsblatt zum Handelsstreit veröffentlicht

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Die EU hat am Samstag in einem Amtsblatt den Kommissionsbeschluss zu dem ausgehandelten Kompromiss im Handelsstreit veröffentlicht, der am 6. August in Kraft tritt. Bereits am Freitag hatte sie mitgeteilt, den Kompromiss angenommen zu haben.

In ihrem Beschluss gibt sie Hinweise darauf, wie der Mindestpreis, zu dem die Module zollfrei importiert werden können, ausgehandelt wurde. So sei zunächst geprüft worden, ob sie sich an Indizes für bestimmte Rohstoffe koppeln lassen. Bei Photovoltaikmodulen gebe es jedoch keine einfache Korrelation zwischen Rohstoffpreisen und Endkundenpreisen. Daher seien die Indizes von Bloomberg und pvXchange (siehe auch pv magazine/meinung) herangezogen worden.

Zu den Auswirkungen des Mindestpreises schreibt die Kommission: „Um zu bewerten, ob diese Preisverpflichtung zu einer Beseitigung der schädigenden Auswirkungen des Dumpings führt, hat die Kommission unter anderem die derzeitigen Ausfuhrpreise und die Höhe des vorläufigen Zollsatzes untersucht. Auf dieser Grundlage gelangte sie zu dem Schluss, dass die schädigenden Auswirkungen durch die Preisverpflichtung beseitigt werden.“

Wie schon am Freitag angekündigt, werden jedoch keine konkreten Mindestpreise veröffentlicht, so dass das Verfahren nicht sehr transparent ist. Nach Medienberichten vom Freitag sollen sie bei 56 oder 57 Cent je Watt liegen, die Obergrenze für die Einfuhren aus China bei sieben Gigawatt.

Rolle der chinesischen Handelskammer

Die Selbstverpflichtung der chinesischen Hersteller, die die Mindestpreisregelung in Anspruch nehmen, wird von der chinesischen Handelskammer für die Ein- und Aus­ fuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME) organisiert und überwacht. Die einführenden Unternehmen müssen beim Zoll eine von der CCCME ausgestellte Bescheinigung vorlegen. Chinesische Hersteller, die nicht an der Selbstverpflichtung teilnehmen oder die Bescheinigung nicht vorweisen können, müssen die angekündigten Zölle zahlen. Die Einfuhrmenge der teilnehmenden Hersteller soll „auf jährlichen Niveaus liegen, die annähernd ihrer derzeitigen Marktleistung entsprechen“.  

Zusätzlich zu dem Beschluss sind im Anhang die Unternehmen aufgelistet, die an der Selbstverpflichtung teilnehmen.

Etliche Fragen für Praktiker bleiben offen:

-> Die Einfuhren der sich verpflichtenden Unternehmen sollen auf dem gegenwärtigen jährlichen Niveau sein. Doch welches ist das richtige jährliche Niveau bei einem Markt, der sich auf deutlich schnelleren Zeitskalen schnell ändert?

-> Was geschieht, wenn das angepeilte jährliche Niveau überschritten wird und wie werden in diesem Zusammenhang die einzelnen Produzenten koordiniert?

-> Für die Aushandlung des Mindestpreises wurden Preisindizes von Bloomberg und pvxchange herangezogen. Wie Veränderungen des Mindestpreises verhandelt werden, ist dem Dokument nicht zu entnehmen.

-> Wie werden Module behandelt, die nicht in China und nicht in der EU gefertigt werden, aber chinesische Zellen enthalten?

Informationen dazu und Einschätzungen darüber, wie sich die Zölle auswirken, lesen Sie nächste Woche aufwww.pv-magazine.de. (Michael Fuhs)

Hier finden Sie dasAmtsblatt der EU. Im vorderen Teil steht der Beschluss zu der Einführung der Zölle, im hinteren Teil der Beschluss zum Kompromiss und die Liste der teilnehmenden chinesischen Hersteller.

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