Aufstellung von Batteriespeichern im Heizungskeller

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Um die Frage zu beantworten, ob Batteriespeicher in einem Heizungskeller installiert werden dürfen oder nicht, muss man sich dem Thema aus zwei Richtungen nähern: Zum einen aus der Sicht der Batterie, zum anderen aus der Sicht der Heizungsanlage.

Aus der Sicht der Batterie stellt sich die Frage, ob die Bedingungen im Heizungskeller den Anforderungen des Batteriesystems gerecht werden. Das betrifft unter anderem die Raumgröße, die Belüftung und die minimalen beziehungsweise maximalen Temperaturen im Aufstellraum. Bei alten Heizungsanlagen und insbesondere bei Holzheizungen kann es durch Wärmeabstrahlung des Gerätes zu erhöhten Temperaturen im Heizungskeller kommen. Hier wäre eine Aufstellung von Batterien nicht angeraten, da die Lebensdauer der Batterien bei Temperaturen über 20 Grad Celsius verringert wird. Lithium-Batterien sind dabei in der Regel weniger temperaturempfindlich als Bleibatterien.

Moderne Heizungsgeräte geben allerdings kaum Wärme an den Aufstellraum ab. Insofern dürften hier keine Einschränkungen bestehen. Zu beachten sind dann die Mindestabstände zu Zündquellen, wie vom Batteriehersteller vorgegeben. Ein großer deutscher Batteriehersteller verlangt zum Beispiel einen Abstand von 50 Zentimetern zu Zündquellen. Allerdings machen nicht alle Hersteller hierzu  eine Angabe.

FeuVO beachten

Wie sieht es nun aus der Sicht der Heizungsanlage aus? Für Feuerstätten, die zur Beheizung von Räumen oder zur Warmwasserversorgung dienen, gilt die Feuerungsverordnung (FeuVO). Da wir uns hier im Baurecht bewegen, wird dies auf Länderebene geregelt. Allerdings sind die Feuerungsverordnungen der Bundesländer weitgehend identisch. Unterschieden wird dabei nach dem Brennstoff und der Nennleistung der Feuerstätte. Bei flüssigen und gasförmigen Brennstoffen gilt ab einer Nennleistung von mehr als 100 Kilowatt, dass der Aufstellraum „nicht anderweitig“ genutzt werden darf. Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Nennleistung von mehr als 50 Kilowatt dürfen nur in einem Heizraum (nach §6 FeuVO) betrieben werden. Auch dieser Heizraum darf nicht anderweitig genutzt werden.

Daraus folgt, dass aus Sicht der FeuVO bei Öl- oder Gasheizungen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie Feststoffheizungen mit bis zu 50 Kilowatt, Batterien im gleichen Raum aufgestellt werden können. Es sind lediglich Mindestabstände einzuhalten. Diese Mindestabstände werden aber auch von den Batterieherstellern gefordert, so dass durch die Heizung kaum eine zusätzliche Einschränkung besteht. Der Raum muss allerdings groß genug sein, damit alle geforderten Abstände auch eingehalten werden können.

Hersteller macht zusätzliche Vorgaben

Eine weitere Einschränkung könnte sich aus den Garantiebedingungen der Heizungshersteller ergeben. Bei raumluftabhängiger Betriebsweise einer Feuerstätte, das heißt wenn die Luft für die Verbrennung  dem Aufstellraum entnommen wird, können an dieser Stelle Einschränkungen bestehen. So wirken zum Beispiel bestimmte chemische Verbindungen in der Verbrennungsluft korrosiv. Das gilt für Farben und Lacke ebenso wie für Weichmacher in Kunststoffen oder Bestandteile von Waschmitteln. Probleme könnten zum Beispiel durch den Schwefel in Bleibatterien entstehen, wenn dieser durch einen Batterieschaden freigesetzt wird.  Deswegen gibt es bei einigen Herstellern in solchen Fällen Ausschlüsse bei der Garantie.

Fazit: Die Aufstellung eines Batteriespeichersystems im Heizungskeller von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Heizleistungen bis 100 beziehungsweise 50 Kilowatt bei Feststoffkesseln ist grundsätzlich möglich. Bei veralteten Heizgeräten sowie bei Feststoffkesseln ist die Temperatur im Raum zu beachten. Hier kann es Einschränkungen bei der Aufstellung von Batterien geben. Natürlich müssen auch die zusätzlichen Anforderungen an den Aufstellraum durch den Batteriespeicher beachtet werden. (Christian Steinberg, Solarpraxis Engineering)

Mehr Informationen zum Thema bekommen Interessierte auf dem Tagesseminar „Energiespeicher für Photovoltaik-Strom – Workshopreihe für Anwender“. Anlässlich der beschlossenen Förderung für PV-Speichersysteme fassen die deutschlandweiten Veranstaltungen der Solarpraxis AG, mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU), die wichtigsten Informationen für Handwerker und Installateure herstellerneutral und anwendergerecht zusammen. Weitere Infos gibt es auf der Webseitewww.speicherworkshops.de.

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