Fraktionen legen geänderte Photovoltaik-Novelle vor

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Die gute Nachricht vorweg: Die Verordnungsermächtigung, mit der Wirtschafts- und Umweltminister künftig im Alleingang weitere Änderungen bei der Solarförderung beschließen wollen, ist komplett vom Tisch. Dies geht aus der überarbeiteten Novelle für die Photovoltaik hervor, die die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und FDP am Montagabend endlich vorgelegt haben.

Damit bestätigen sich nun auch die bereits vorab durchgesickerten Details zur Solarförderung. So ist der „atmende Deckel“, der eine zubauabhängige Degression der Einspeisetarife vorsieht, wieder im Gesetz enthalten. An der ursprünglich geplanten monatlichen Absenkung der Vergütung halten Union und Liberale fest. Nach der Einmalkürzung zum 1. April werden somit ab Mai die Einspeisetarife um jeweils ein Prozent pro Monat gekürzt. Ab November greift dann der „atmende Deckel“ und die Degression soll sich am Zubau im Vorquartal orientieren. Dabei legten die Parteien nun konkrete Absenkungsschritte für die dann folgenden Quartale vor, sollte der jeweilige Zubaukorridor über- oder unterschritten werden. Die Fraktionen begründen diesen Schritt damit, dass damit künftig Vorzieheffekte, wie sie im Falle von großen Einmalabsenkungen der Photovoltaik-Einspeisetarife auftreten, vermieden werden.

Sollte der Zubau in der Zukunft die 7500 Megawatt überschreiten erhöht sich die maximale Absenkung auf 29 Prozent, sollte er sich im politisch vorgeschriebenen Korridor von 2500 bis 3500 Megawatt liegen – dann wird um maximal 11,4 Prozent gekürzt. Bei einer neu installierten Leistung von nur noch 1000 Megawatt im Jahr würden Kürzungen entfallen, läge der Zubau noch darunter käme es theoretisch zu einer Anhebung der Vergütung um sechs Prozent. Allerdings beharren die Regierungsfraktionen auf der Rückführung des Ausbaukorridors für Photovoltaik-Anlagen. Demnach soll der Zubau nach Willen der Regierung im Jahr 2017 nur noch zwischen 900 und 1900 Megawatt liegen.

Neue Bestimmung für Übergangsfristen

Die Regierungsfraktionen haben sich in dem Entwurf auch für weitere Übergangsregelungen geeinigt. So sollen Betreiber, die bereits einen Bauantrag gestellt haben oder eine Baugenehmigung vorliegen haben, länger Zeit bekommen, um ihre Photovoltaik-Anlage ans Netz zu den alten Förderbedingungen anschließen zu können. So gilt nun, dass Anlagen an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, die bis zum 24. Februar „nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren unter Angabe des genauen Standorts und der zu installierenden Leistung der Anlage gestellt“ haben, diese bis zum 30. Juni zu den alten Konditionen anschließen können. Bei Solarparks muss bis zum 1. März ein Bebauungsplan oder ein Beschluss über dessen Aufstellung gefasst worden sein, damit die Anlagen noch bis zum 30. September zu den derzeit geltenden Tarifen angeschlossen werden können. Sollte kein Verfahren für einen Bebauungsplan notwendig sein, zähle in diesem Falle die Einleitung eines Verfahrens nach dem Baugesetzbuch. Zugleich steht in dem Gesetzentwurf auch, dass Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden wie Scheunen oder Schuppen künftig nur noch die niedrigere Freiflächenvergütung von 13,5 Cent je Kilowattstunde erhalten sollen.

Marktintegrationsmodell nur für Anlagen bis ein Megawatt

Außerdem hat die Regierungsfraktionen auch bei ihrem Marktintegrationsmodell Änderungen vorgenommen. Es wird künftig gelten, dass Betreiber von Dachanlagen bis einschließlich zehn Kilowatt nur noch 80 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütet bekommen, den Rest müssen sie dann selbst verbrauchen oder vermarkten. Für Anlagen zwischen zehn und 1000 Kilowatt liegt der Wert bei 90 Prozent; für größere Anlagen haben die Regierungsfraktionen das Marktintegrationsmodell gestrichen. Keine Änderungen gibt es hingegen beim Anlagenbegriff. Es gilt laut Gesetzentwurf weiterhin, dass Anlagen, die innerhalb von 24 Monaten in einem Abstand von bis zu vier Kilometern oder innerhalb derselben Gemeinde errichtet worden seien, zusammengerechnet werden.

Am Mittwoch wird nun der Umweltausschuss des Bundestages abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Am Donnerstag folgt dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag. (Sandra Enkhardt)

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