Bundesregierung planlos

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Die Bundesregierung unternimmt keine gezielten Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Industrie. Auf eine Anfrage des Grünen-Energieexperten Hans-Josef Fell, welche Strategie das Bundeswirtschaftsministerium verfolge und welche zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie geplant seien, erklärte der parlamentarische Staatssekretär Ernst Burgbacher: „Grundsätzlich ist es zunächst Aufgabe der deutschen Photovoltaik-Wirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihrer internationalen Konkurrenz sicherzustellen.“ Die Bundesregierung habe im Zuge der letztjährigen EEG-Novelle die „Innovationsallianz Photovoltaik“ ins Leben gerufen. Mit diesem Angebot wolle die Bundesregierung die nach der Absenkung der Solarförderung im vergangenen Jahr „erforderlichen Anpassungsprozesse  begleiten“, schreibt Burgbacher.
Fell hält die Maßnahmen hingegen bei weitem nicht für ausreichend. „Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie keine industriepolitische Strategie für die Photovoltaik entwickeln will. Die Bundesregierung sollte sich ein Vorbild an der chinesischen Regierung nehmen, die ein großes Interesse an einer wettbewerbsfähigen Solarwirtschaft hat“, sagte er zur Stellungnahme der Bundesregierung. „Anstatt Unsummen von Geldern für den Kernfusionsforschungsreaktor ITER zu verbrennen, sollte die Bundesregierung eine industriepolitische Strategie für die Photovoltaik auflegen“, forderte der Energieexperte der Grünen.
Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums ist die „Innovationsallianz Photovoltaik“ ausreichend, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie mittel- und langfristig zu sichern. Mit dem Programm stellt die Bundesregierung in den kommenden Jahren für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Photovoltaik-Unternehmen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig muss die Industrie für die praktische Umsetzung der Ergebnisse nochmals mindestens 500 Millionen Euro aufbringen. Außerdem sind die Photovoltaik-Unternehmen verpflichtet, im Gegenzug für die Forschungsförderung der Bundesregierung eine angemessene  Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent aufzubringen. (Sandra Enkhardt)

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