Der chinesische Photovoltaik-Hersteller betont, dass es sich um ein administratives Prüfverfahren handelte und kein Gerichtsverfahren mit einem endgültigen Urteil, ob Patente verletzt wurden. Nach der von Longi zitierten Entscheidung erklärte das Chinesische Patentamt die Patente von Hanwha Q-Cells teilweise für ungültig.
Longi Solar hatte die zwei Klagen gegen die Gültigkeit von zwei Patenten des Photovoltaik-Herstellers aus Südkorea eingereicht. Hanwha Q-Cells sieht damit gute Chance, auch im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt erfolgreich zu sein.
Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren bereits eingeleitet. Es geht um ein Urteil des Gerichts, wonach es dem chinesischen Photovoltaik-Unternehmen untersagt ist, seine Solarmodule zu verkaufen und zu importieren, bei denen das europäische Patent EP 2 220 689 von Hanwha Q-Cells verletzt wird. Hanwha Q-Cells strebt zudem noch weitere Patentklagen in anderen europäischen Ländern an, darunter Spanien und Frankreich.
Vor einigen Monaten hatte ein Gerichtsurteil hat für Wirbel gesorgt: Das Landgericht Düsseldorf hat Patentverletzungsklagen von Hanwha Q-Cells gegen mehrere namhafte Modulhersteller stattgegeben. Die Urteile sind jedoch kein allgemeingültiger Nachweis einer Patentverletzung, auf die sich Endkunden dem Projektierer oder Installateur gegenüber in jedem Fall berufen können. Umgekehrt muss der Projektierer oder Installateur darauf achten, nicht selbst zum Importeur zu werden, erklärt Rechtsanwalt Dirk Lamottke. Er gibt Tipps, wie man mit dieser Situation am besten umgeht.
Der kalifornische Solarmodulhersteller hat die Internationale Handelskommission der USA gebeten, eine Ausschlussverfügung zu erlassen. Damit soll Canadian Solar der Verkauf der geschindelten Solarmodule in den USA untersagt werden, da Solaria seine Patente verletzt sieht.
Bereits im März 2019 berichtete ich erstmals von der vom Modulhersteller Hanwha Q-Cells auf drei Kontinenten eingereichten Patentrechtsklage gegen die Konkurrenten Longi Solar, Jinko Solar und REC. Damals war noch nicht klar, ob die Klage überhaupt zugelassen wird und was genau sie bezweckt. Etwas mehr als ein Jahr später kam es nun zu ersten Urteilen. […]
Der Photovoltaik-Hersteller will für 20 Millionen Euro neue Anlagen und Maschinen kaufen. Dies soll die Entwicklung und Kommerzialisierung der neuen Generation von Solarzellen und Solarmodulen dienen.
Das Landgericht Düsseldorf hat die unrechtmäßige Nutzung der patentierten Passivierungstechnologie durch die Konkurrenten bestätigt. Die Richter erkannten Hanwha Q-Cells einen Unterlassungsanspruch zu. Demnach müssen Jinko Solar, REC und Longi Solar seit Januar 2019 in Deutschland auf den Markt eingeführte Module, in denen sie die patentgeschützte Technologie eingesetzt haben, zurückholen und, sofern Hanwha Q-Cells dies will, auch vernichten.
Der südkoreanische Photovoltaik-Hersteller geht davon aus, dass die Entscheidung des USITC keine Auswirkungen auf die ebenfalls laufenden Patentklagen in Deutschland und Australien haben wird. Wenn es zu der erwarteten summarischen Entscheidung kommt, will Hanwha Q-Cells in den USA unverzüglich Berufung einlegen.
Der südkoreanische Photovoltaik-Hersteller hat verschiedenen Konkurrenten in den USA, aber auch Deutschland und Australien vorgeworfen, seine Patente verletzt zu haben. In den USA hatten Jinko Solar – wie auch die ebenfalls beschuldigten Hersteller REC und Longi Solar – eine Zwischenprüfung eines Patents – beim ITC beantragt. Damit scheinen sie erfolgreich zu sein und können auf eine Entscheidung der Richter zu ihren Gunsten rechnen.