Seit Jahresbeginn wird in Österreich beim Kauf einer privaten Solaranlage bis 35 Kilowatt keine Umsatzsteuer mehr fällig. Die Agentur soll nun sicherstellen, dass diese Steuererleichterung an die Endkunden weitergegeben wird.
Die Neuregelung, wonach für Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden muss, greift zum 1. Januar 2024. Otovo erlässt bereits jetzt seinen Kunden die 20 Prozent Mehrwertsteuer in Form eines Rabatts.
PV Austria begrüßte die Entscheidung der Regierung in Wien, die Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen ab dem kommenden Jahr für private Haushalte zu streichen. In Deutschland erfolgte die Senkung des Steuersatzes auf Null bereits in diesem Jahr.
Auch in diesem Jahr ist das Wachstum im stationären Batteriespeichermarkt ungebrochen. Insbesondere der Heimspeichermarkt zeigt dabei im ersten Quartal einen enormen Zubau mit über 110.000 neuen Systemen und rund einer Gigawattstunde an Speicherkapazität. Welche Rolle die Politik dabei gespielt hat und wie sich die Märkte der Gewerbe- und Großspeicher entwickelt haben, zeigen Jan Figgener, Christopher Hecht und Dirk Uwe Sauer von der RWTH Aachen.
Die seit Jahresbeginn in Deutschland geltende Regelung hat Leonore Gewessler auf die Idee für diesen Vorschlag gebracht, den sie auch schon an den österreichischen Finanzminister herangetragen habe. Branchenverbände wie PV Austria unterstützen den Vorschlag. Medienberichten zufolge reagierte das Ministerium allerdings eher skeptisch.
Mehr als 30.000 neue Photovoltaik-Dachanlagen, Batteriespeicher und Ladestationen können mit dem frischen Kapital refinanziert werden. Enpal spricht von der größten Transaktion im Bereich von privaten Photovoltaik-Anlagen in Europa. Auch bezüglich der Senkung der Mehrwertsteuer auf 0 Prozent will das Berliner Unternehmen seine Kunden ab dem kommenden Jahr profitieren lassen.
Nach den neuen Bestimmungen steht es den Mitgliedstaaten frei, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen einen Mehrwertsteuersatz von null bis fünf Prozent anzuwenden. Die Richtlinie Nr. 2022/542 wurde am 5. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Europäische Rat hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze gebilligt, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Sätze zu geben. Im Falle der Annahme des Vorschlags würden Solarmodule für Wohnzwecke und Anwendungen im „öffentlichen Interesse“ in die Liste der Waren und Dienstleistungen aufgenommen, für die eine Mehrwertsteuer von maximal fünf Prozent erhoben werden kann.
Steuertipps: Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, einige steuerliche Änderungen zu beschließen. Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sind dabei vor allem die zeitweise Senkung des Umsatzsteuersatzes und die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung relevant.