Österreichische Energieagentur übernimmt Preismonitoring für private Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Dachanlage in Österrech

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Null Prozent Umsatzsteuer auf private Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt – das gilt seit dem 1. Januar 2024 in Österreich. „Die Menschen in Österreich sind Teil der Energiewende. Mit der Umsatzsteuerbefreiung für kleinere Sonnenkraftwerke passt sich auch das Fördersystem an diese Rahmenbedingungen an“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Das bringe der Branche neuen Schwung. Mit einer Marktbeobachtung wolle ihr Ministerium nun seinen Beitrag dazu leisten, dass die Preissenkungen auch bei den Menschen ankommen.

Mit der Marktbeobachtung hat das Bundesministerium für Klimaschutz in Wien die österreichische Energieagentur (AEA) beauftragt. Diese soll die Preisentwicklung von kleinen Photovoltaik-Anlagen zum Beispiel durch Einholung von Angeboten bei Installateuren sowie Telefonbefragungen von Bauherren ermitteln. Diese laufend erhobenen Marktpreise sollen dann mit einem von der AEA erstellten Richtwert verglichen werden, um ungerechtfertigt ausbleibende Kostensenkungen sichtbar machen zu können. Die genaue Analyse der Preisentwicklung soll das Vertrauen in die Wirksamkeit der Umsatzsteuerstreichung unterstützen.

Wie das Ministerium weiter mitteilte, wurden parallel die Kompetenzen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt. Diese könne nun bei Zweifeln Untersuchungen einleiten und entsprechend tätig werden.

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