Die Bonner Behörde wird künftig einen jährlichen Plan-Ist-Kostenabgleich vornehmen. Zudem sind Ad-hoc-Bedarfsprüfungen für die einzelnen Vorhaben vorgesehen, was den Markthochlauf der Wasserstoff-Infrastrukturen beschleunigen soll.
Neben dem novellierten Klimaschutzgesetz hat der Bundestag auch das neu gefasste Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet. Die Doppelbelastung von Speichern ist damit nahezu abgeschafft, wie es beim BVES hieß.
Mit einem Offenen Brief hat der Bundesverband gefordert, die Photovoltaik-Ausbauziele auf mindestens 200 Gigawatt bis 2030 anzuheben – und zwar noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Eine von 10.000 Menschen unterzeichnete Petition mit dem Titel „Solaroffensive statt Schneckentempo in Bayern“ haben zudem mehrere Verbände an die Staatskanzlei übergeben.
Die Verschiebung der Verabschiedung einiger energiepolitischer Weichenstellungen durch die Regierung moniert die Opposition. Aus Verbandskreisen heißt es hingegen, ein „normaler Vorgang“, um mehr Zeit für Verhandlungen zu haben.
Das EEG 2021 wird den neuen Klimazielen nicht gerecht, erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Bis 2030 müssten mindestens 150 Gigawatt Photovoltaik zugebaut werden.
Ein Gutachten des Hamburg Institut zeigt: Legt man die im Entwurf zur EnWG-Novelle enthaltenen Regeln zur Stromkennzeichung zugrunde, liefern Versorger bis zu 58 Prozentpunkte weniger Ökostrom als sie nach derzeitigem Recht angegeben dürfen. Die Untersuchung hat Lichtblick in Auftrag gegeben.
Der Bundesverband Energiespeicher weist darauf hin, dass ein Bericht der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Anwendbarkeit des Paragrafen 61l EEG seit Ende 2020 überfällig ist. Eigentlich soll der Passus den Mischbetrieb von Speichern zur Vermeidung von Doppelbelastungen regeln. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist laut BVES jedoch schon technisch nicht umzusetzen.
In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Sie übersetzt die 2019 reformierte EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie, die eigentlich bis Ende 2020 umgesetzt hätte sein müssen, in nationales Recht. Um die Marktposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern zukünftig zu stärken, wird es beispielsweise detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Strom- und Gasrechnungen geben. Außerdem hat […]
Das Bundeskabinett hat seinen Entwurf einer EnWG-Novelle verabschiedet. Darin enthalten ist eine Definition von Energiespeichern. Damit will die Koalition künftig verhindern, dass ein- und ausgespeicherter Strom doppelt mit Abgaben und Umlagen belastet wird. Neue Regeln zur Stromkennzeichnung sollen Tarife transparenter machen. Zudem sieht die EnWG-Novelle eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen vor.