In seinem neuen Sektorgutachten befasst sich das Gremium mit Maßnahmen, die das Energiesystem wettbewerbsfähiger und effizienter machen sollen. Die Monopolkommission fordert unter anderem dynamische Netzentgelte und eine konsequente Digitalisierung des Stromnetzes.
Der Rahmenvertrag sieht vor, dass Hansa Battery die Projekte bis zur Baureife bringt. Die Realisierung und den Betrieb übernimmt dann Green Flexibility, wobei es auch zur Sicherung der Netzreservierung finanziell beiträgt.
In Sachsen-Anhalt baut das Unternehmen nun einen Großspeicher mit 300 Megawatt Leistung und gut 700 Megawattstunden Kapazität. Eco Stor lobt die lösungsorientierte Zusammenarbeit mit Politik und Netzbetreiber für das Projekt.
Neben mehr Marktintegration, Wettbewerb und Effizienz soll die EAG-Novelle auch Batteriespeichern eine größere Bedeutung beimessen. Die Photovoltaik-Branche fordert von der Regierung verlässliche Rahmenbedingungen.
13 Verbände aus Energie- und Immobilienwirtschaft, Mittelstand und Verbraucherschutz appellieren an Bund, Länder und Bundesnetzagentur. Im Fokus stehen dabei wieder einmal die Verteilnetzbetreiber. Nicht nur für Photovoltaik oder Batteriespeicher sind fehlende Netzanschlüsse ein existenzielles Problem, sondern auch für Unternehmen, die ihren Strombezug steigern wollen – oder müssen.
Im Sommer wird der Batteriespeicher mit 4,6 Megawattstunden Kapazität zur Vermarktung an der Strombörse eingesetzt. Im Winter dient er vorrangig zur Lastspitzenkappung der Hamburger Hochbahn.
Der Messstellenbetreiber Metrify testete mit dem hessischen Verteilnetzbetreiber Ovag die Umsetzung der Steuerung nach Paragraf 14a EnWG. Laut Aussagen der beteiligten Unternehmen handele es sich bei dem Test um den ersten erfolgreichen, bei dem die vollständige Befehlskette der BDEW-Web-API erprobt wurde.
Wood Mackenzie zufolge haben die ersten Provinzauktionen unter Chinas neuen Preisregeln die Photovoltaik-Gebote um bis zu 32 Prozent unter den vereinbarten Preis gedrückt. Dies könnte auf geringere Margen und eine Verlagerung hin zu einem langsameren, nachhaltigeren Wachstum hindeuten.
In einem Schiedsspruch erhielt der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage Recht, der bis zum Setzen eines Zweirichtungszählers durch den Netzbetreiber einen eigenen Zähler installierte. Der war zwar nicht geeicht, aber trotzdem ausreichend, um den Anspruch auf Einspeisevergütung zu dokumentieren.
Etwa die Hälfte der öffentlichen Nettostromerzeugung stammte im vergangenen Monat aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen, wobei ein neuer Solarstromrekord für Oktober zu verzeichnen war. Die Photovoltaik-Anlagen trugen in den ersten 10 Monaten fast 70 Terawattstunden Solarstrom zur Nettostromerzeugung bei.