Grünes Licht für die nationale Förderung von Vorhaben zur Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland: Die EU-Kommission hat jetzt die Beihilfe von 1,3 Milliarden Euro genehmigt. Die Mittel sollen per Auktion vergeben werden. Die Bundesregierung will damit den Aufbau von bis zu einem Gigawatt Elektrolysekapazität und die Erzeugung von bis zu zehn Millionen Tonnen Wasserstoff fördern.
Mit der Förderung sollen nur Anlagen unterstützt werden, die grünen Wasserstoff in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ einspeisen und Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz versorgen. Die dänische Pipeline soll von der westdänischen Küste bis an die deutsch-dänische Grenze verlaufen. Die Inbetriebnahme ist für 2030 geplant.
Die nun genehmigten Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen je Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff gewährt. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren begrenzt.
Die Empfänger müssen nachweisen, dass sie die EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs einhalten. Dazu gehört, dass die Elektrolyseure mit Strom aus neuen Erneuerbare-Anlagen betrieben werden. So soll sichergestellt werden, dass die Erzeugung von grünem Wasserstoff Anreize dafür schafft, mehr Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Anlagen zu installieren.
EU fördert weitere Vorhaben
Vor Genehmigung der deutschen Beihilferegelung hat die EU-Kommission im Rahmen der dritten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank neun Projekte zur Förderung ausgewählt. Insgesamt stehen hier gut eine Milliarde Euro bereit. Die Mittel kommen aus dem Innovationsfonds der EU, der aus Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems finanziert wird.
EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, im Rahmen des Auktionssystems nationale Mittel bereitzustellen. Damit können Projekte aus dem eigenen Haushalt gefördert werden, die in der EU-Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben. Von dieser Regelung hat Deutschland nun Gebrauch gemacht, ebenso andere europäische Staaten.
Die EU-Kommission macht in ihrer Genehmigung deutlich, dass die Beihilfe nicht zu einer übermäßigen Wettbewerbsverzerrung führt, weil die neuen Elektrolyseure langfristig zu günstigerem grünen Wasserstoff führen werden. Ohne die Förderung würden die Anlagen nicht gebaut. Damit ist ein Anreizeffekt gegeben.
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