Die jüngste Innovationsausschreibung mit Stichtag 1. Mai verzeichnete eine Rekordüberzeichnung. Die Bundesnetzagentur erhielt 158 Gebote mit 2020 Megawatt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Ausgeschrieben waren 486 Megawatt und bewerben konnten sich kombinierte Erneuerbaren-Anlagen oder Erneuerbaren-Anlagen verknüpft mit Speichern. Am Ende verteilte die Behörde 29 Zuschläge, die alle an kombinierte Photovoltaik-Speicher-Projekte gingen. Sie erhielt nur Gebote für diese Kombination. Nach Behörden-Angaben mussten 56 Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.
Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 5,00 und 6,39 Cent pro Kilowattstunde, wobei der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 6,15 Cent pro Kilowattstunde ermittelt wurde, wie die Bundesnetzagentur veröffentlichte. Die Zuschläge blieben damit deutlich unter dem Höchstwert von 9,00 Cent pro Kilowattsunde sowie unter dem Durchschnittswert der Vorrunde im Herbst 2024 von 7,09 Cent pro Klowattsunde.
Die meisten Zuschläge und das größte Volumen gingen nach Bayern mit 12 Zuschlägen für 137 Megawatt. Dahinter folgte Sachsen-Anhalt, wo fünf Photovoltaik-Speicher-Kraftwerke mit 124 Megawatt errichtet werden sollen. Nach Niedersachsen gingen zwei Zuschläge mit einem Projektvolumen von 49 Megawatt.
Die nächste Innovationsausschreibung hat den Stichtag 1. September. Das ausgeschriebene Volumen wird dann erneut bei 485,713 Megawatt liegen. Bei den Speichern in den Innovationsausschreibungen handelt es sich ausschließlich um Grünstromspeicher. Sie dürfen also nur den Solarstrom der angeschlossenen Photovoltaik-Anlage zwischenspeichern, nicht aber Strom aus dem Netz. Für Einspeisungen in Zeiten negativer Börsenstrompreise wird die ermittelte Marktprämie nicht gezahlt.
Auch die Ausschreibung für Windkraft an Land mit Stichtag 1. Mai war nach Angaben der Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet. Sie erhielt 568 Gebote für 4972 Megawatt und erteilte 372 Zuschläge für 3447 Megawatt. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank dabei gegenüber der Vorrunde weiter und lag mit 6,83 Cent pro Kilowattstunde auch klar unterhalb des Höchstwerts von 7,35 Cent pro Kilowattstunde. Die mit Abstand meisten Zuschläge gingen dabei nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit insgesamt mehr als 200 Zuschlägen für Windparks mit knapp 2000 Megawatt.
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Die Betreiber der PV-Speicher-Kombinationen werden vor allem darauf hoffen, in der Direktvermarktung mehr erlösen zu können. Offensichtlich reichen diese Erlöse aber nicht aus, um die Anlagen ausreichend abzusichern. Der Umkehrschluss lautet: für den Strom, der über Marktprämie verkauft werden muss, braucht es noch zusätzliche Speicher. Das werden hoffentlich dann Speicher sein, die vielseitiger einsetzbar sind, als diese Co-Location-Speicher. Sonst wird die Energiewende zu teuer.
Als ich das letzte Mal die Ausschreibungsbedingungen für die Innovationsprojekte gelesen habe, durfte da in den Speicher ausdrücklich kein Netzstrom eingespeichert werden.
Bei der Diskussion mit Speicherbetreibern bin ich häufig erstaunt, wie wenig die auf Co-Location Nutzung von Netzanschlüssen setzen.. Nach meinen Erfahrungen der letzten Jahre wäre ich nicht überrascht, wenn da die Netzbetreiber einige Tretminen gelegt haben, die das Co-Location-Konzept unattraktiv machen.
Es ist ganz klar, warum Netzbetreiber die Co-Location-Speicher nicht so mögen: Wenn die Speicher es bei der gegenwärtigen Marktordnung doch noch schaffen, auch Netzstrom zu laden, dann belastet das das Netz zwischen Knotenpunkt und Location, weil der Speicher dann wie ein Verbraucher Strom zieht. Der lokale Netzbetreiber müsste dann das Netz ausbauen. Wenn außerdem ein PV-Speicher in Süddeutschland Windstrom aus Norddeutschland einspeichern will, dann belastet das das Übertragungsnetz. Es kann passieren, dass bei Überlastung des Netzes der Windverkäufer abregeln muss, und der Netzbetreiber ein fossiles Kraftwerk (oder einen anderen Speicher) aktivieren muss, um diese Stromanforderung zu befriedigen. Das wäre natürlich kontraproduktiv.
Deshalb muss die Marktordnung so geändert werden, dass Speicher nur tätig werden dürfen, wenn das netzdienlich ist. Dann kann man ihnen auch erlauben, Strom aus dem Netz zu laden, wenn die eigene PV-Anlage wenig liefert, aber im Netz genug verfügbar ist. Dies würde den Nutzwert des Speichers erhöhen und die Kosten im Netz senken. Es würde aber den fossilen Kraftwerken Konkurrenz machen, insbesondere den jetzt von K. Reiche ins Auge gefassten Gaskraftwerken. Und die will sie ja unbedingt haben. Also bleibt die Marktordnung auch so, dass die ein leichtes Leben haben, und die Speicher nur mit unterdrücktem Nutzwert arbeiten können.
Sie schreiben richtig, dass den Innovations-Projekten die Erlaubnis eingeräumt werden sollte, Nertzstrom in die Speicher einzuspeisen und durch Regeln ersetzt werden sollte, die ein netzdienliches Speichern vorgeben.
Meiner Erfahrung wird das nur zögerlich passieren, weil die Bundesnetzagentur zu Netzbetreiber hörig ist und sich zu häufig an deren Maximalforderungen orientiert. Und es würde mich überraschen, wenn die Bundeswirtschaftsministerin etwas daran ändern wird.
Aber das will doch die neue Regierung.
Das Sonnenstrom und Windstrom teuer wird.