Als Anlagenbetreiber Andreas Rehn den Brief seines Netzbetreibers öffnete, wusste er noch nicht, dass damit eine monatelange Odyssee beginnen würde. Der Eigenheimbesitzer zählt als Betreiber einer 15-Kilowattpeak-Photovoltaik-Anlage, einem 7,7-Kilowattstunden-Speicher und einer Wallbox zum Pflichteinbaufall im Zuge des Smart-Meter-Rollouts. Doch während sich die Digitalisierung auf dem Papier so einfach liest, stellte sich die Umsetzung für Rehn als Hindernislauf heraus.
„Bisher kann ich nur meine Messdaten digital abrufen, aber wenn ich meiner Pflicht nachkommen will, mich nach Paragraf 14a dimmbar zu machen, fängt die Digitalisierung an zu kränkeln“, sagt Rehn. Er hat sein Energiemanagementsystem, das im Übrigen „seine Verbrauchs- und Erzeugungsdaten hochauflösender und häufiger als das Smart-Meter-Gateway“ visualisiert, per Ethernetkabel mit seiner Steuereinrichtung verbunden. Diese sollte über die sogenannte HAN-CLS (Home Area Network – Controllable Local Systems)-Schnittstelle mit seinen Geräten im Haushalt kommunizieren – etwa mit seiner Wallbox oder seinem Heimenergiemanagementsystem.
Julian Zilg, stellvertretender Teamleiter CLS-Produkte bei Power Plus Communications – einem Anbieter von Smart-Meter-Gateways und Steuereinheiten – erklärt, wie die Kommunikation in der Praxis funktioniert: „Über den sicheren Kanal des Smart-Meter-Gateways wird der Steuerbefehl des Verteilnetzbetreibers an die Steuereinrichtung weitergeleitet.“ Die Steuereinrichtung übersetzt den Befehl in EEBus und übermittelt diesen lokal ans Energiemanagementsystem oder eine steuerbare Komponente. Doch genau hier liegt für Rehn das Problem: Sein Netzbetreiber hat die HAN-Schnittstelle nicht für die CLS-Kommunikation freigeschaltet. Somit kann seine Steuereinheit keinen EEBus-Befehl an sein Energiemanagementsystem weiterleiten.
pv magazine Focus 2025 an Tag 2 der Intersolar
Wollen Sie mit uns über Paragraf 14a, Heimenergiemanagement und Umsetzungsschwierigkeiten diskutieren? Wir laden Sie zu unserem Focus am Donnerstag, den 8. Mai, auf der Intersolar / The smarter E ein. Dort werden wir auch das hier beschriebene Beispiel vorstellen und Frank Borchardt vom FNN wird erste Einblicke in das geplante Hinweispapier geben. Außerdem haben wir unter anderem Experten für Energiemanagementsysteme, Qualitätsfragen und Cybersicherheit eingeladen. Die Veranstaltung ist mit zwei Stunden intensiv und kompakt, damit Sie nur wenig Messezeit benötigen, um informiert zu sein.
Datum: 8. Mai, 2025
Ort: The smarter E Europe, ICM Internationales Kongresszentrum München, Raum 13
Uhrzeit: 15 – 17 Uhr (Session 2)
Somit ist die Voraussetzung für eine dimmbare Steuerung nach Paragraf 14a bei Rehn zwar hardwareseitig erfüllt, aber praktisch kann er sie nicht nutzen. Immerhin funktioniert die Kommunikation hinter seiner Steuereinheit: „Per EEBus habe ich einmal ein Testsignal von meinem Energiemanagement an meine Wallbox geschickt, die daraufhin ihre Leistung reduziert hat“, sagt er. Doch damit endet Rehns Einflussmöglichkeit, denn der Netzbetreiber ist nicht in der Lage, seine Geräte zu dimmen. Auch der Installateur des intelligenten Messsystems mit Steuereinheit konnte ihm nicht weiterhelfen. Er habe ihm ein paar Werbeflyer in die Hand gedrückt und sei gegangen, erzählt Rehn.
Praktische Umsetzung scheitert
Was viele Anlagenbetreiber nicht wissen: Nach der Verkabelung ist die Arbeit des Installateurs im Auftrag des Messstellenbetreibers abgeschlossen, denn die Freischaltung der Schnittstelle erfolgt durch den Gateway-Administrator – ebenfalls im Auftrag des Messstellenbetreibers, erklärt Frank Borchardt, Senior-Projektmanager für Metering und Digitalisierung beim VDE FNN. Meist ist der Gateway-Administrator auch der Messstellenbetreiber selbst. „Wenn die Schnittstelle noch nicht für EEBus vorkonfiguriert wurde, dann vermutlich deshalb, weil der Messstellenbetreiber den Steuerbefehl über den CLS-Kanal noch nicht absenden kann“, sagt Borchardt.
Sobald die Messstellenbetreiber den Dienst für ein CLS-Management bereitstellen können, würde der Gateway-Administrator vermutlich remote ein Software-Update aufspielen, so dass kein weiterer Vor-Ort-Termin mit einem Monteur erforderlich sein wird. Ist dieser Prozess abgeschlossen, wird die zuvor verkabelte Verbindung zwischen Steuerbox und Energiemanagement funktionsfähig. Dann könnte Rehn seine Geräte durch den Netzbetreiber dimmen lassen.
Wie sich das praktisch umsetzen ließe, dafür suchte Rehn Rat bei seinem Installateur sowie bei seinem Verteilnetz- und Messstellenbetreiber. Dabei machte er die Erfahrung, dass offenbar niemand so recht weiß, was man als Anlagenbetreiber tun muss, um die Steuereinheit für die Kommunikation mit den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen freizuschalten. „Anscheinend weiß das Service-Personal meines Messstellenbetreibers nicht, was EEBus ist oder wie die Prozesse ablaufen, die Anlage dimmbar zu machen“, sagt Rehn.
Mehr Unterstützung für Installateure
„Uns ist bewusst, dass im Installateurshandwerk noch Defizite im Umgang mit der neuen Technik herrschen“, sagt Borchardt vom VDE FNN. Derzeit arbeite der Verband an einem Leitfaden für Installateure als Hilfestellung, wie sie ein Gateway mit Steuerungsmodul richtig anschließen können und welche Informationen sie brauchen, um ihren Kunden den richtigen Service zu bieten. „Das ist keine Schelte an das Handwerk, sondern ein Punkt, der von allen Beteiligten bisher nicht mit der notwendigen Intensität beachtet wurde“, sagt Borchardt.
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Das geht beim Bayernwerk super einfach, die setzen auf altbewährte Technik und lassen mich bei meinen PV Anlagen jetzt rückwirkend für viel Geld zwei RSE verbauen.
So geht Fortschritt…….. nicht
Und mit gutem (auch politischem) Willen ginge es auch ohne Smart Meter. Messung und Steuerbarkeit sind da, Kommunikationsnetze und Schnittstellen gibt es auch genug.
Ich möchte auch in paragraph 14a rein kommen um modul 1+3 zu wählen.
Meine mobile wallbox würde ich gerne an einer bestehenden CE Dose betreiben wollen. Habe 5 Elektriker die bei meinem Netzbetreiber (westnetz) gelistet sind angeschrieben, wieviel es kosten würde meine wallbox anzumelden. Elektroverkabelung ist nicht erforderlich, da CE Dose vorhanden. Leider keine Antwort seit 4 Wochen.
Gibt es einem zertifizierten elektriker, der die Anmeldung bei meinem Netzbetreiber durchführen kann?
Wenn Sie ein mobile Wallbox benutzen, warum wollen Sie die überhaupt anmelde? Da können Sie sich viel Ärger sparen und technisch bringt es keine Vorteile.
Die Nutzung von variablen Netzentgelten in Kombination mit der Nutzung variabler Strompreise bringt viele Vorteile.
Beispielsweise kann ich so im Winter Nachts das e Auto extrem günstig laden.
Deswegen will ich in paragraph 14a reinkommen.
Drossellungen wird es faktisch nicht geben und falls ja, dann max. In einem Zeitraum von 2 Jahren. So lange hat der Netzbetreiber Zeit sein Netz auszubauen.
Jobatronik.de
Hat bei mir installiert, ist bei Westnetz registriert. Will aber sicher Geld dafür oder eine Anlage verkaufen. Er muss ja auch den Kopf hinhalten wenn was nicht korrekt ist
photovoltaikwerk.de
wir sind fachinstalalteur bei Westnetz 🙂
Wie geil…..jetzt sind wieder die Installateure schuld. Dann baut mal euren Leitfaden.
Diese dummen Installateure aber auch, pfui,pfui,pfui….
Ich freue mich schon auf den ersten Ladeflashmob 😉
Kann man nicht verallgemeinern bei Bayernwerk.
In der Anlage eines meiner Kunden (mit Batteriespeicher und Wärmepumpe) wurde nicht mal ein iMSys eingebaut, sie haben derzeit keine…
Natürlich weiß niemand, wie das umzusetzen ist.
Derzeit funktioniert nicht einmal die Umsetzung normaler IMS in den Systemen.
Dank EDIFACT wird jede Änderung seitens MSB als UTILMD an die Marktpartner kommuniziert. Die UTILMD kann als Zählerwechsel nicht vom System umgesetzt werden, da es keiner ist und läuft auf Fehler.
Der MSB muss jedoch bei z.B. Änderung der Preise oder Änderung der Protokolle im IMS so kommunizieren, da bei jeder Änderung die Konfigurations ID geändert werden muss.
Durch die auf Fehler stehende Änderungsmeldung können folgende Meldungen nicht mehr verarbeitet werden.
Dank IMS sind in den Nachrichten keine MaLo noch MeLo enthalten, nur die Konfigurations ID. Die kennt das System nicht, siehe auf Fehler stehende Änderungsmeldung.
So staut sich die gesamte Kommunikation und der Endkunde kann Null machen.
Während die Branche mit Altlasten kämpft, kommt der Lieferantenwechsel 24/7 um die Ecke, der gravierende Änderungen in der Kommunikation mit sich bringt.
Ich weiß nicht, wer sich etliche kollidierende Änderungen ausdenkt, scheint jedoch weit ab des Wirkbetrieb zu leben.
Obwohl ich täglich damit arbeite, habe ich von den im Text beschriebenen Protokollen noch nie gehört.
Es wird spannend
Hier in sh ist mir ein digitaler Zähler mit ausgeschaltetem DHCP eingebaut worden…
Anschaltbar angeblich nur gegen Gebühr und von einem Techniker vor Ort!
Warum will er dimmbarkeit?
Viel wichtiger ist doch, daß er jetzt einen dynamischen Stromtarif nutzen kann.
Ich habe jetzt auch ein iMSys und der Techniker hat mir ein mit LTE Schnittstelle eingebaut. Nach der Testmessung der LTE Verbindung sage der Techniker bei uns ist kein LTE Empfang! Da ich ein Neubauhabe hat mein Zählerschrank ein APL Feld und auch ein LAN Anschluss an mein Hausnetzwerk. Aber der Zähler nutzt diesen nicht. Jetzt stimmt meine Tibberabrechnung nicht da enercity einfach ein Pauschalwert Täglich an Tibber überträgt.
Dank für die Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung fals man die Werte mal überprüfen
Aha. Vor 4 Wochen habe ich Mitnetz geschrieben und gefragt, wie das mit dem Dimmen denn gehen soll. Und was ich als Anlagenbetreiber machen muss.
Seit 4 Wochen keine Antwort. 😀
Das erklärt einiges, wie soll ich da was machen, wenn die überhaupt keine Ahnung haben?
Und was genau ist jetzt sein Problem? Kann ihm doch egal sein, so lange er seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Sag ich doch. Was interessiert es mich ob der Netzbetreiber in der Lage ist zu dimmen, solange meine Geräte dimmbar sind. Es ist ja bekannt dass die Netzbetreiber nicht die schnellsten sind 😉
Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen warum die Probleme der Netzbetreiber zur Dimmung der Verbrauchseinrichtungen einfach zum Problem der Betreiber gemacht werden.
Des weiteren verstehe ich auch nicht warum im Zuge dieses Gesetzes nicht auch eine Verpflichtung aller Hersteller von Wallboxen, Wärmepumpen und Klimageräten geltend gemacht wurde, indem beschrieben worden ist, einen Einheitlichen Standard zu etablieren, der es Installationsbetrieben ermöglicht so einfach wie möglich die Dimmbarkeit der Komponenten über ein Bussystem zu realisieren.
So wird das Problem zum Problem des Betreibers gemacht
Ein – halbgares – Sytem kommt bei mir nicht ins Haus.
Warum ist der Typ so scharf darauf, dass er tatsächlich gedimmt werden kann?
Er soll doch froh sein, dass es noch nicht geht und kann die Hände in den Schoß legen.
Mein VNB ist die EWE Netz und die haben mir bislang nur das Smartmeter Gateway verbaut, ohne Steuerbox. Die müsste theoretisch auch noch dazu, weil ich 10 kWp PV und eine Wallbox habe, aber gehört habe ich noch nichts. Der VNB hat mir schriftlich mitgeteilt, dass allein das vorhanden sein der steuerbaren Wallbox (ab 2024) nach Fertigmeldung des Installateurs ausreicht, um den Anspruch auf das verminderte Netzentgelt zu erhalten. Ausgezahlt bzw reduziert wird es vom Stromlieferanten.
Grüße aus dem Emsland
Ich habe auch Ewe Netz. Und das mit den Entgelten stimmt auch, das bekommt man aber sogar schon ohne Smart Meter. Das ist dann Modul 1. Modul 3 hab ich bei Ewe noch nirgends gesehen zur Auswahl. Die kommen ihrer Pflicht nicht nach. Ich muss da Mal hinschreiben… Aber sehe es genauso, mir kann es egal sein ob sie wirklich sie wirklich dimmen können.
Es bleibt auch völlig unklar, warum bei Vorhandensein eines Energiemanagementsystem eigentlich eine EE-Busschnittstelle hinter einer „Steuereinrichtung“ vorhanden sein muss. Es würde vollständig ausreichen, das Energiemanagementsystem direkt an die LAN-Schnizzstelle des Smart Meter Gateways anzuschließen und die Befehle des Netzbetreibers direkt im Energiemanagementsystem umzusetzen.
Es scheint, dass hier irgendwelche Techniker gemeinsam mit dem BSI eine Lösung entwickelt zu haben, ohne wirklich Kenntnisse von Vernetzung und Sicherheit zu haben.
Herausgekommen ist eine Lösung, die maximal teuer, komplex und unfuntional ist, im Einzelhaus vielleicht noch funktioniert, aber in Fällen in denen mehrere Stromabnehmer mit Wallboxen etc. gedämmt werden sollen nicht mehr einsetzbar ist.
«Es bleibt auch völlig unklar, warum bei Vorhandensein eines Energiemanagementsystem eigentlich eine EE-Busschnittstelle hinter einer „Steuereinrichtung“ vorhanden sein muss. Es würde vollständig ausreichen, das Energiemanagementsystem direkt an die LAN-Schnizzstelle des Smart Meter Gateways anzuschließen und die Befehle des Netzbetreibers direkt im Energiemanagementsystem umzusetzen.»
Die Frage stellte ich schon vor dem Thema 14a.
Allerdings mit einem anderen Hintergrund.
Mir gehts um das netzdienliche «Dimmen» vom Inverter.
In dem Zusammenhang meine Frage:
Rundsteuersender -> wer steuert Diesen an?
Kaum gibt es etwas kostenlos oder einen Rabatt (Modul 1 -3) werden die Leute heiß. Und wollen nicht sehen, daß damit Dritte Zugang zu allen Stromverbrauchsdaten und sogar unangekündigt Durchgriffsrechte bekommen.
Die gleichen Dritten, die die Transparenz am OrtsNetzTrafo ablehnen, denn es wäre ja möglich, das dann offensichtlich wird, das da ganz viel Luft nach oben ist.
Und Rabatte für die Einen müssen immer Andere bezahlen !!!!
Also: viele Netzbetreiber haben noch gar keine Steuermodule. Geschweige denn die Technik in der Netzleitwarte, einen Steuerbefehl auszulösen.
Ein Standard-Protokoll hinter der Steuerbox gibt es bereits, es ist entweder EE-Bus oder KNX. Damit kann dann der CLS-Befehl in die Anlage umgesetzt werden.
Die Aussage des FNN-Menschen ist schlicht eine Frechheit.
Wir Installateure stehen in der Startposition, die Wünsche umzusetzen. Auch diverse Hersteller haben Geräte am Start, z.B. Vaillant mit WP (EEBus), Schneider mit HEMS via KNX uvm.
Bloss die Netzbetreiber hängen hintendran…
Die sind aber auch nur die Leidtragenden.
Zum einen hat die BNetzA Vorgaben zum §14a EnWG ziemlich schnell verpflichtend eingeführt, aber die Steuerboxen sind gar nicht lieferbar.
Aber auch da hat die Industrie nur bedingt Schuld, es sind mal wieder die sorgfältigen Deutschen, die einen aufwendigen Zertifizierungsprozess durch das BSI brauchen…
Da sind andere Länder schon deutlich einfacher und schneller unterwegs (Niederlande z. B.)
Doch womit? Ohme Steuerbox
Carsten schrieb:
„Bloss die Netzbetreiber hängen hintendran…
Die sind aber auch nur die Leidtragenden.“
Schön wäre es, genaugenommen sind es die Kunden und Steuerzahler, die das alles ausbaden.
Alles was nicht funktioniert, wird mit Extra-Kosten über Wasser gehalten, es macht schlicht keinen Unterschied. Genaugenommen würden gar die Extra-Einnahmequellen wegfallen. Ich kenne diese Spielchen zur Genüge aus Erfahrung. Es ging teilweise soweit, dass angeordnet wurde, Dinge funktionslos zu lassen, um Extrakosten geltend machen zu können. Das geht dann erst einmal zurück auf die Genehmigungsebene und Wochen (gegen Dringlichkeitsaufschlag), Monate oder auch Jahre später wird dann mit viel Drumherum der (vorher aus irgendwelchen Gründen nicht vereinbarte) 5-Minuten-Handgriff ausgeführt, der ursprünglich noch fehlte, um ein funktionierendes System zu bekommen. In der Zwischenzeit haben sich Dutzende kostenpflichtig an der Organisation des Handgriffs abgearbeitet. Ein Gewissen ist da eher fehl am Platz.
Das Schöne/Perverse daran ist, dass es in einschlägigen Branchen fast nie legale Alternativen gibt. Es geht seinen Gang, unvermeidbar, egal wie lange das dauert. Im besten Fall ist alles bezahlt und nie benutzt, weil zu spät.
Und die Königsdisziplin ist, auf dem verspäteten System aufzubauen, so dass dann alle folgenden Entwicklungen ebenfalls von vornherein teuer, unbrauchbar und massiv verspätet sind.
In der Zwischenzeit wird dann mit antiken, jahrzehntelang abgeschriebenen Assets fleißig Geld in die Kassen gespült. Wenn ich raten muss, würde ich sagen, dass mindestens teilweise deshalb heute noch die Netze auf einem Entwicklungsstand sind, der noch von Westinghouse persönlich niedergekritzelt wurde.
„Kann ein Betreiber mehrerer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die zwar am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind, aber über unterschiedliche Marktlokationen abgerechnet werden, die Abrechnung unterschiedlicher Module für die jeweilige Marktlokation gegenüber dem Netzbetreiber anmelden?
Ja, die Abrechnung der Module ist an die Marktlokation gebunden. Beispielsweise könnte ein Letztverbraucher für eine Marktlokation über die der klassische Haushaltsverbrauch und der Bezug einer Wallbox abgerechnet wird Modul 1 und für eine zweite Marktlokation an der der Bezug einer Wärmepumpe abgerechnet wird, Modul 2 auswählen.
Dies gilt auch, wenn im Falle von Wärmepumpen und Klimaanlagen mehrere kleine Einzelanlagen eines Betreibers der gleichen Kategorie hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt – aber unterschiedlichen Marktlokationen – die Netzanschlussleistung zusammengerechnet wird und in Summe 4,2 kW übersteigt.“
Die interessante Frage dazu wird: gilt das auch für bspw. Pumpspeicherkraftwerke?
Die Kontroverse zwischen Edison und Westinghouse war ehrlicher, weil diese öffentlich ausgetragen wurde; einschränken kann man damit, dass auf damaligem Bildungs-/Kenntnissniveau die Einschätzung der sachlichen ‚Richtigkeit‘ der Fakten für die durchschnittlich vorgebildete Bevölkerung schwierig blieb(?)
Damit werden auch die Einzelinteressen erkennbarer(?)
Gut, ich nehme alles zurück: es ist offensichtlich doch Raketentechnik.
Ich vermute einmal der MSB hat noch kein CLS Mgnt System aktiv, ebenso wird die BDEW Schnittstelle erst am 06.06. aktiv geschaltet. Aber es ist doch gut zu sehen, dass die Hardware in den Gebäuden bereits verbaut wird und somit alles zum Go-Live vorbereitet wird.
Mehr zum neugemacht CLS Mgnt System unter http://www.neugemacht.com
Armes Deutschland! ?!
Wie in vielen Bereichen blöckieren wir uns hierzulande mit zu viel Bürokratie – und zwar nicht nur in den Behörden und Verwaltungen – auch in vielen Unternehmen.
Nachdem, was ich in den letzten Jahren über den Einfluss von Lobbyismus gehört und gelesen habe, liegt bei uns die Hauptschuld an den Energieversorgungsstrukturen: lokale, regionale, überregionale Netzbetreiber, …. – Ein Großteil der kritischen Energieinfrastruktur ist im Eigentum von wenigen Unternehmen – richtige Obigoplole. Übetragungsnetzbetreiber wie TENNET sind im Eigentum des niederländischen Staates..
Eigentlich sollte eine Trennung von Energieerzeugung und -verteilung für marktwirtschaftliche Bedingungen sorgen. Bei uns gibt es ein „bayernwerk“, das zu E.ON gehört; in anderen Regionen ist es wohl ähnlich. Diese Konzerne schieben und verschieben Gewinne und Kosten zwischen ihren Gesellschaften hin und her. Und spielen mit der Politik Fuchs und Hase.
Dezentrale regenerative und damit nachhaltige und resiliente Energieversorgung wird gebremst und verhindert zugunsten der großen Energiekonzerne.
Deren ungesunder Einfluss auf unsere Politik verhindert eine gesunde Energieentwicklung.
In anderen Ländern scheint das viel besser gelöst zu sein. Dort hat der Staat wirklich die Macht über die kritische Infrastrukturen.
In der zukünftigen Bundesregierung wird wohl hier keine Besserung zu erwarten sein! Leider!
An Dirk Schiller:
Danke für Tipp. Meine weiteren Fragen: macht es Sinn, meine beiden Stromzähler (Heizungszähler extra, Normal Strom extra) zusammen zu legen und auf dynamischen Strom umzusteigen? Würde das die exorbitanten Stromkosten reduzieren ?
Und was bedeutet „Module „?
Kann Josef W. nur Recht geben. Genauso lief es auch mit den Glasfaserkabeln. Mit 6 Jahren Verspätung hatte ich es 2024 endlich kostenlos ins Haus bekommen. Fazit: Jetzt brauche ich es nicht mehr…
Frage an alle: besitze 2 Stromzähler im Haus, einen für Heizung mit HT/ NT (ca. 6000 kWh p.a. ), einen für normalen Hausstrom (ca. 500 kWh p.a. ).
Jetzt steht gesetzlich angeordneten Zählerwechsel an.
Macht es finanziell Sinn, jetzt die Zähler zusammen zu legen und nur noch dynamischen Tarif zu wählen ?
Besitze weder PV Anlage noch Wärmepumpe, da nicht rentabel bzw. technisch nicht durchführbar.
Wäre für Tipps sehr dankbar, da weder Installateur noch Eon noch Bayernwerk vernünftige Antworten geben können/ wollen….
Erika Moll schrieb:
„Besitze weder PV Anlage noch Wärmepumpe, da nicht rentabel bzw. technisch nicht durchführbar.“
Schau doch mal mal nach Klimaanlagen, sind eigentlich auch Wärmepumpen, nur sehr viel günstiger.
Monoblockgeräte wie zum Beispiel die Innova 2.0 Mini mit R290 sind einfach und verhältnismäßig kostengünstig zu installieren. Baugleiche Geräte gibt es auch von anderen Anbietern, z.B. Powrmatic Vision Compact oder REMKO KWT 180 DC.
Verstehe nicht ,warum der liebe Mann an der tatsächlichen Realisierung so interessiert ist. Alleine die Beauftragung an den Netzbetreiber zur Einrichtung der Steuerbarkeit bzw der Antrag EnWG §14a unter Inkaufnahme der Steuerbarkeit der regelbaren Verbrauchseinrichtungen nutzen zu wollen , genügt ,um in den Genuss der Module 1 und 3 zu kommen; die Realisierung obliegt nur dem NB, er kann ,aber muß nicht eine Steuerbox/Mehrwertmodul einbauen, die Module muss er ab dem Zeitpunkt der Beauftragung umsetzen und die entsprechenden Ermäßigung des NT gewähren.