Für den kommenden Mittwoch (15. Januar) ist eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Dabei wird es um insgesamt vier Gesetzesentwürfe gehen, die von den Fraktionen der SPD und Grünen noch in den Bundestag eingebracht wurden, darunter die „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsspitzen“. Diesen Entwurf brachten die Fraktionen der noch amtierenden Minderheitsregierung kurz vor Weihnachten in den Bundestag ein. Dieser beriet das Gesetz in erster Lesung und verwies es an den Ausschuss.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine Vielzahl von Regelungen beschließen, um die Flexibilität im Stromsystem zu erhöhen. So soll etwa die Direktvermarktungspflicht für EEG-Anlagen ausgeweitet und entbürokratisiert werden. Auch geht es darum, die Vergütung für EEG-Anlagen ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen zu streichen. Die Stunden sollen dann an die im EEG festgeschriebene Förderzeit von 20 Jahren drangehängt werden. Ein weiterer Aspekt in dem Entwurf ist die Ausweitung der Steuerbarkeit für die Erneuerbaren-Anlagen.
Daneben wird es in der Ausschusssitzung um Gesetzentwürfe gehen, die eine Änderung des Bundesbedarfplangesetzes vorsehen sowie die Umsetzung der novellierten EU-Strombinnenmarktrichtlinie sowie einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025. Letzteres soll die Übertragungsnetzentgelte stabil halten. Der Zuschuss soll sich auf insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro belaufen und aus Bundesmitteln finanziert werden.
Für die öffentliche Anhörung sind zwei Stunden eingeplant. Sie beginnt 11:15 Uhr und wird live unter www.bundestag.de übertragen. Insgesamt haben die Fraktionen zehn Sachverständige geladen. Mit dabei sind unter anderem Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), Thorsten Müller von Stiftung Umweltenergierecht und Lion Hirth, Professor für Energiepolitik an der Hertie School. Dazu gesellen sich Experten von den Übertragungsnetzbetreibern Tennet und 50 Hertz sowie von der Deutschen Umwelthilfe, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem Verteilnetzbetreiber Bayernwerk.
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Bin ich doch mal gespannt wie ein Flitzebogen, was da rauskommt… 🥳
Das kann doch nicht sein, dass PV produzenten Einspeisevergütung trotz negativer Börsenpreise erhalten zulasten der Steuerzahler. Hier in der Schweiz ist es zum Glück nicht so. Andererseits ist es schön, in Deutschland in PV zu investieren, wenn man genau weiss, dass man so stark subventioniert wird. Ausserdem haben wir in der Schweiz dann euren Solarstrom gratis und können ihn später (abends) zurückverkaufen. Da PSW grundsätzlich im Staatsbesitz ist, profitiert der Staat davon und indirekt ich als Steuerzahler.
Bis vor wenigen Jahren gab es das Problem negativer Börsenpreise ja überhaupt nicht, sie sind eine Folge des überragenden Erfolgs des EE-Ausbaus, der ein Überangebot an Strom im Netz überhaupt erst ermöglichte. Als das EEG vor 20 Jahren in Kraft trat, konnten sich wahrscheinlich auch die größten Optimisten einen solchen Erfolg nicht vorstellen.
Jetzt gibt es das Problem, und der Gesetzgeber wird tätig. Bevor man aus der Schweiz Häme ausschüttet, was alles nicht sein kann, sollte man vielleicht berücksichtigen, dass jede Regelung auch Kosten und Bürokratie verursacht, die ja bekanntlich des Teufels sind – die Zeiten negativer Preise müssen erfasst werden, das muss irgendwie pro EEG-Anlage aufaddiert werden, sonst kann man den Vergütungszeitraum ja nicht verlängern. Es ist also immer eine Kosten-Nutzen-Abwägung erforderlich, und genau deshalb gibt es eine solche Regelung nicht schon immer.
Es kann wiederum nicht sein, dass Kohlestrom verkauft wird während zur gleichen Zeit Geld dem Solarstrom hinterher geworfen wird. Das Problem der negativen Strompreise hat keine Ursache in den Subventionen sondern im Marktdesigns. Wie könnte sonst im Januar negative Preise auftreten?!
https://www.bhkw-infozentrum.de/wirtschaftlichkeit-bhkw-kwk/negative-strompreise-fakten-und-statistiken.html
Lieber Heinz
Ich möchte Ihre Frage beantworten. Deutschland besteht aus einer einzigen Gebotszone. Im Norden gibt es zu viel Strom, im Süden zu wenig. An der Börse hat er aber den gleichen Wert, da wird nicht unterschieden. Deutschland hat Strom im Überfluss, aber im Süden zu wenig. Da die Leitungen zu schwach sind, kann man den Windstrom nicht nutzen. Die WKA werden im Norden abgeschaltet, aber im Süden braucht es flexiblem Strom, der kommt von Kohlekraft. Kohlekraftwerke bekommen eine hohe Einspeisevergütung.
Lieber Patrik,
die Frage war rhetorisch. Witzigerweise legst du mit deiner Antwort aber die Axt an deine Ausführungen in deinem ersten Post. Es ist also nicht die angebliche Übersubventionierung, die zu negativen Strompreisen führt sondern der fehlende Netzausbau.
Über das Framing des Kohlstroms als flexibel musste ich kurz lachen – ich hoffe du meinst das nicht ernst.
Lieber Heinz
Kohlestrom betrachte ich für deutsche Verhältnisse tatsächlich als relativ flexibel. Wasserkraft existiert in Deutschland schliesslich fast nicht; die Schweiz hat mehr Wasserkraft als Deutschland, ist aber 10x kleiner (vgl. energy-charts). Der Netzausbau ist schon problematisch, aber warum baut ihr euch nicht einfach ein gutes Stromnetz? Ist es zu teuer oder ist das technisch zu schwierig? Ein Drittel vom deutschen Mais wird für Biogas verschwendet, und ihr betrachtet es als grün.
Wie war das eigentlich vor 25 Jahren? Da liefen die extrem trägen AKW, die sehr trägen KohleKW und was sonst noch. Aber zwischen 10 Uhr und 12 Uhr war höchster Verbrauch und von 12 bis 13 Uhr war geringer Verbrauch und am 1. Januar vormittags fast keiner.
Franze fragte:
„Wie war das eigentlich vor 25 Jahren?“
Ganz einfach, es gab nur ein paar Anbieter und die haben 100% des Geldes zwischen sich aufgeteilt. Da hat man eben mal schnell ein Kraftwerk abgeworfen, war ja sowieso bezahlt.
Jetzt gibt es billige Anbieter von Strom. Solange deren Strom fast zum Nulltarif an den Börsen aufgekauft werden kann (man beachte, wer eine Lizenz zum Kaufen dort hat -> Betreiber von fossilen Kraftwerken, du nicht), fließt ja das Geld immer noch in die selben Taschen wie vorher.
Man muss nur eben peinlich darauf achten, dass das auch so bleibt und nicht plötzlich irgendwelche Typen mit Batterien, Wind- oder Solarkraftwerken dieses System auf den Kopf stellen und das Geld an den tiefen Taschen vorbei mogeln.
Dirk Schiller schreibt.
Jetzt gibt es billige Anbieter von Strom. Solange deren Strom fast zum Nulltarif an den Börsen aufgekauft werden kann (man beachte, wer eine Lizenz zum Kaufen dort hat -> Betreiber von fossilen Kraftwerken, du nicht), fließt ja das Geld immer noch in die selben Taschen wie vorher.
@ Dirk Schiller.
Das Dreiste am System ist, dass diese billig Anbieter, nämlich die Hausdach Erzeuger unter 100 kWp, seit 2010 zu „Zwangsanbieter“ geworden sind. Zwangsanbieter die „Kaufmännisch“ in ein separates Netz einspeisen müssen, wo ihr Strom für ihre elitären Abnehmer monetär – durch Kannibalisierung“ – zubereitet wird.
Siehe hier.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Hinweis_kaufmannische.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Lieber Drik
Was ist abends im Winter wenn es nicht windet? Woher kommt dann der Strom momentan? Wasserstoff? Batteriespeicher? Wasserkraft?
Lieber Hans
Gibt es diese Anbieter immer, oder nur wenn die Sonne scheint?
@ Patrik Schürmann schreibt.
Lieber Hans
Gibt es diese Anbieter immer, oder nur wenn die Sonne scheint?
@ Patrik
Sie haben Recht. Diese Anbieter gibt es nur wenn die Sonne scheint. Deshalb mussten diese Anbieter bis 2010 ja ihre Ware auch schon einen Tag vorher auf Prognose Basis für die Stunden am nächsten Tag anbieten, wo die Sonne vorausgesagt war, damit sie zur richtigen Zeit am richtigen Platz war, und nicht unter Wert verramscht werden musste, wie gegenwärtig der Fall.