Bayerns: Entwurf für eigenes Beteiligungsgesetz für Photovoltaik und Windkraft verabschiedet

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Im Paragraf 6 EEG ist festgeschrieben, dass Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen die Standortkommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an ihren Erträgen beteiligen sollen. Es ist allerdings nicht verbindlich vorgeschrieben und auch den Ländern wird die Option gelassen, eigene Beteiligungsgesetze zu erlassen. Immer mehr tun dies und machen damit Deutschland zu einem Flickenteppich. Auch Bayern will jetzt sein eigenes Gesetz, das im Gegensatz zum EEG dann zwingend ist.

Das Kabinett in München verabschiedete in dieser Woche einen entsprechenden Entwurf. Darin ist eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen und Bürger von 0,3 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, die für Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit mehr als fünf Megawatt Leistung und Windräder mit mehr als 50 Meter Gesamthöhe greift. Bei Photovoltaik-Anlagen profitieren die jeweiligen Standortgemeinden, wobei die Vorschrift nicht für schwimmende oder Agri-Photovoltaik-Anlagen gilt. Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung.

Die Betreiber sollen nach dem Gesetzentwurf verpflichtet werden, sich mit den Gemeinden auf eine individuelle Beteiligungsvereinbarung zu einigen. Dabei werde eine „Vielzahl an Beteiligungsoptionen“ zur Auswahl gestellt, etwa die Beteiligung an der Projektgesellschaft, Angebot zum Kauf einer oder mehrerer Anlagen oder Anlagenteile, vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen an Gemeinden oder Bürger, finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte. Auch nicht vorgeschriebene Optionen oder eine Kombination von verschiedenen Optionen könnten gewählt werden. Überdies sei auch eine Zahlung nach Paragraf 6 EEG möglich, heißt es aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium. „Es ist uns wichtig, dass alle betroffenen Kommunen und Einwohner einen finanziellen Nutzen von Erneuerbaren-Energien-Anlagen haben. Die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung ermöglichen passgenaue Lösungen für jedes Projekt in Bayern“, erklärte Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Im Entwurf vorgesehen ist eine Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde und der Anwohner von 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Das Angebot der Betreiber sollte dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde entsprechen. Für eine Photovoltaik-Anlage mit 5 Megawatt bedeutet dies Einnahmen von etwa 10.000 Euro für die Standortgemeinde und 5000 Euro für die Anwohner.

Wenn innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen wird, kann beim bayerischen Wirtschaftsministerium ein Antrag gestellt werden, um den Vorhabenträger durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verpflichten, wie es weiter hieß. Im Entwurf auch vorgesehen ist, dass die Gelder, die an die Kommunen fließen, zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz von Erneuerbaren-Anlagen bei den Einwohnern eingesetzt werden müssen.

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