Die Europäische Union hat das sogenannte Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 222 ) verankert. Es sieht vor, dass sich regionale Stromverbraucher – darunter auch Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen – zu Bürgerenergiegesellschaften formieren und gemeinsam Erneuerbaren-Anlagen betreiben. Eigentlich sollte das Modell in den EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens Mitte 2021 umgesetzt werden. Viele, darunter etwa Österreich, wo das Modell an vielen Orten bereits existiert, taten dies, die Bundesregierung indes nicht.
Auch die seit Ende 2021 im Amt befindliche neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat die Regelung bislang nicht in nationales Recht übersetzt. So gibt es weder im EEG 2023 noch in einem anderen Energiegesetz eine Regelung zum Energy Sharing. Nach Angaben des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) gibt es jedoch seit Juli 2022 einen Prüfauftrag des Bundestags an die Bundesregierung, Vorschläge für die Einführung des Energy Sharing vorzulegen. Bislang ist auch dies nicht erfolgt. Die im „Solarpaket 1“ verankerte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Schritt in Richtung Enery Sharing, jedoch keine umfassende Regelung, die die EU-Vorgaben umsetzen würde.
Daher hat der BEE nun gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, dem DGRV und anderen Partnern ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharing vorgelegt. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den schon seit längerem angekündigten Entwurf nun endlich für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Das Konzept sieht vor, dass die Marktprämie weiterhin für die Erneuerbaren-Anlagen gezahlt wird, um das Modell der gemeinschaftlichen Versorgung betriebswirtschaftlich zu gestalten. „Zudem sollten die zunächst für die beteiligten Gesellschaften entstehenden Mehrkosten mittels einer Energy Sharing-Prämie gedeckt werden. Diese Prämie sollte an die Bürgerenergiegesellschaften je direkt verbrauchter Kilowattstunde gezahlt werden“, so der BEE weiter. Dies orientiere sich an Umsetzungsmodellen anderer EU-Länder wie etwa Österreich. Diese Modelle seien zudem von der EU-Kommission auch bereits beihilferechtlich genehmigt. „Unsere Vorschläge zur Umsetzung liegen auf dem Tisch. Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt, damit Energy Sharing zu einer guten Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen im Land werden kann”, so Peter.
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Bürgerenergiegesellschaften? Klingt wie etwas, das die Chefs der Ampel, die Energieunternehmen, nicht gerne haben können. Das stört doch nur die Geschäfte und überhaupt – wo bleibt denn da der Profit?
ich kann mich noch gut erinnern, das der Minister des Wirtschaftsministeriums der Vorgängerregierung „am Mikrofon“ gesagt hat – wir haben das energy sharing übernommen. Nada – ich bin schon der Meinung das bewusstes Lügen ( mit Vorsatz nicht die Wahrheit sagen ) – auch für Minister – Folgen haben sollte. Die Regierungsvertreter haben KEINEN Freifahrtschein für ihre Aussagen.
@Hennig, sind sie wirklich der Meinung – das die Energieunternehmen – die Chefs sind ? Sie setzen vielleicht all ihre Kraft ein – es so geschickt hinzudrehen, das es immer wieder verschoben / vergessen / vertagt / nicht bearbeitet wird. Beim Regierungswechsel sind doch nicht die Angestellten der Ministerien ausgewechselt worden; lange im Amt – da bilden sich Netzwerke ….Fakt ist: es ist von der EU beschlossen worden und sollte in deutsches Recht übernommen werden. Schauen sie mal nach Österreich; die haben es getan und haben gute Erfolge damit.
Das Gesetz verhindern mächtige Interessen, Netzbetreiber und die großen Stromerzeuger. Zu dieser Koalition zählen auch Stadtwerke .
Keine Beihilfen oder irgendwie gearteten Subventionen an niemanden für neue Vermarktungsarten für Strom und damit neue Abrechnungsfomen bei den Energieversorgern udn Netzbetreibern. Das schafft nur weitere Bürokratie und bindet in unserer analogen Bundesrepublik noch ein paar Tausend wertvolle Mitarbeiter und schafft keinen Mehrwert. Wer den PV Strom vom Nachbar mitnutzen will oder auch dessen gespeicherten Strom (?) dann braucht Smartmeter, es dürfen keine Netzgebühren anfallen in gewissen Grenzen, keine Verwaltungskosten durch den Netzbetreiber und nur eine Erfassung der ausgetauschten Strommengen, keine Abrechnung. Ah, jetzt kommt gleich das Finanzamt ums Eck und will die Stromflüsse kontrollieren, Mehrwertsteuer kassieren und zweistellige Jahresgewinne besteuern – also das regeln wir garantiert wieder kaputt.