Sachsen Energie zahlt kommunale Abgabe für Photovoltaik-Kraftwerke und Windparks in voller Höhe

SachsenEnergie, Photovoltaik-Anlage, Bautzen

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Im EEG ist eine freiwillige Abgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen festgeschrieben. Sie soll die Akzeptanz der Menschen vor Ort für die Erneuerbaren-Anlagen steigern. Viele Betreiber zahlen die Abgabe bereits an Kommunen, die dies wiederum verstärkt erwarten.

Sachsen Energie kündigte am Dienstag an, es werde die kommunale Abgabe in voller Höhe künftig an die Kommunen zahlen, in denen es Photovoltaik- oder Windkraftanlagen betreibt, nicht nur für Neuanlagen, sondern auch bereits bestehende. „Wer die Energiewende unterstützt, soll davon auch finanziell profitieren. Deshalb nutzen wir die Möglichkeiten, die das EEG bietet, und beteiligen Gemeinden über die sogenannte Kommunalabgabe finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen“, erklärte Sachsen Energie-Finanzvorstand Axel Cunow.

Das Unternehmen habe bereits im zweiten Halbjahr 2023 begonnen, die Verträge mit den Gemeinden abzuschließen. „Wir haben uns entschlossen, den Höchstbetrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde anzubieten und auch für fiktive Strommengen zu zahlen. Das gilt für alle Bestandsanlagen und natürlich auch für alle neu entstehenden PV- und Windparks“, so Cunow weiter. Die Kommunen kommen so bei einem Solarpark mit zehn Megawatt Leistung auf Einnahmen von etwa 20.000 Euro jährlich. Insgesamt geht Sachsen Energie davon aus, dass es für seine 18 Windräder und sieben Photovoltaik-Freiflächenanlagen jährlich rund 300.000 Euro an die Kommunen zahlen wird.

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Mittlerweile beschließen jedoch immer mehr Länder noch eigene Beteiligungsgesetze. Solche gibt  es etwa schon in Brandenburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Auch in Sachsen wird der Landtag am Mittwoch über eine verpflichtende Beteiligung für Neuanlagen abstimmen.  Der Gesetzentwurf ist im Laufe des Verfahrens nochmals abgeändert worden. „Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im April einhellig für die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislatur ausgesprochen“, erklärte Daniel Gerber von den Grünen. „Gleichzeitig haben sie konkrete Änderungsnotwendigkeiten aufgezeigt, aus denen der Änderungsantrag hervorgeht. Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf ist nun eine getrennte Behandlung von Windenergie- und PV-Anlagen vorgesehen.“ Demnach soll für Windparks die Zahlungsverpflichtung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde bestehen bleiben, während für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur eine reduzierte Zahlung von 0,1 Cent vorgesehen ist. „Außerdem haben wir die Transparenz gestärkt und sowohl den begünstigten Kommunen als auch dem Energieministerium den klaren Auftrag erteilt, einmal im Jahr öffentlich über die Verwendung der Einnahmen zu berichten“, so Gerber weiter. Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hatte den geänderten Entwurf bereits Ende Mai angenommen.

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