Betrüger unter neuem Namen unterwegs: Vorsicht beim Kauf von Photovoltaik-Produkten aus Insolvenzmasse

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Es klingt verlockend: Solarmodule, Wechselrichter, Wallboxen oder auch Speichersysteme zu kleinen Preisen aus der Insolvenzmasse zu kaufen. Doch es ist weiterhin höchste Vorsicht geboten, wenn ein solches Angebot vorliegt. Ein Branchenvertreter informierte pv magazine über einen neuen Fall. Wir hatten in der Vergangenheit bereits zweimal – im Oktober 2023 und April 2024 – über sehr ähnlich gelagerte Fälle berichtet.

Das Vorgehen ist dabei immer gleich, nur die Namen ändern sich. Im vorliegenden Fall stammt das angebliche Angebot von der MoRes Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin. Diese ist tatsächlich in Berlin ansässig. Allerdings wird die seriöse Kanzlei – wie andere in den zurückliegenden Fällen – nichts davon wissen, dass ihr Name für die Betrugsmasche genutzt wird.

Die vorgeblichen Anwälte geben an, dass sie Photovoltaik-Produkte aus der Insolvenzmasse der Pirschel Service GmbH verkaufen wollten. Unserem Tippgeber kamen Zweifel, als die Verkäufer in einem persönlichen Telefonat auf einmal 20 Prozent Vorkasse verlangten. Da er nach dem Telefonat noch Fragen hatte, probierte er erneut dort anzurufen, doch am anderen Ende plötzlich nur ein seltsamer Anrufbeantworter.

Recherchen in Insolvenzbekanntmachungen zeigen, dass es die angegebene Firma Pirschel Services GmbH in Berlin wirklich gibt und im Februar das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren eröffnete. Dabei bestellte es Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum Insolvenzverwalter. Ein Anruf von pv magazine bei seiner Kanzlei ergab, seit drei Tagen häufen sich die Anrufe mit vermeintlichen Verkaufsangeboten zu Photovoltaik-Produkten aus der Insolvenzmasse der Pirschel Services GmbH. So etwas sei dort gar nicht vorhanden, so die Auskunft.

Die Kanzel Voigt-Salus gibt jedoch Hinweise, worauf zu achten ist, um die Echtheit der Dokumente zu erkennen. Die Betrüger haben dem Angebot nämlich ein Schreiben angehängt, das die Insolvenzeröffnung bezeugen soll. Dort ist in diesem Fall jedoch der Stempel des Gerichtsvollziehers, nicht des Amtsgerichts enthalten. Außerdem, so der Anwalt der Kanzlei Voigt Salus weiter, werde niemals eine Kanzlei als Insolvenzverwalter ernannt, sondern immer eine Person. Auch daran ließen sich relativ leicht die gefälschten Unterlagen erkennen.

Ob die Kanzel Voigt Salus gegen die Betrüger vorgeht, ist eher unwahrscheinlich. Dennoch rät der Rechtsanwalt allen, die auf die Betrüger treffen, eine Strafanzeige zu stellen, um den Fall aufklären zu können. Dies wird unser Tippgeber wohl nicht machen, denn Aufwand und Nutzen stehen da in einem eher dürftigen Verhältnis. Und gerade deshalb ist es immer ratsam, besonders verlockende Angebote genau zu prüfen.

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