Betrugsmasche: Vorsicht bei Kaufangeboten zu Photovoltaik-Komponenten aus Insolvenzmasse

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Bei Angeboten von günstigen Solarkomponenten aus Insolvenzmasse ist höchste Vorsicht geboten. Aktuell bieten Betrüger Wechselrichter, Module und Batterien aus einer angeblichen Insolvenzmasse zum Verkauf an. Der Geschäftsinhaber eines Photovoltaik-Betriebs wandte sich an die pv magazine-Redaktion, nachdem er durch die Masche tausende Euro verloren hatte.

Die Betrüger wenden sich per Kaltakquise über E-Mail oder Telefon an ihre Opfer und geben sich als Mitarbeitende einer Anwaltskanzlei aus. Sie behaupten, die Kanzlei sei mit der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens einer Solarfirma beschäftigt. Dazu gehöre, dass Photovoltaik-Komponenten aus dem Besitz der Firma über den Insolvenzrechtsanwalt verkauft werden sollen.

In dem uns vorliegenden Fall werden Wechselrichter bekannter Marken zu absoluten Spottpreisen angeboten. Von mindestens 30 Prozent unter Marktwert spricht der geschädigte Geschäftsinhaber. Wer sein Interesse bekundet, wird gebeten, in Vorkasse zu gehen. Die Lieferung der Ware soll dann innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Allerdings kommt diese nie an. Das Geld ist weg.

Im Oktober 2023 berichtete pv magazine bereits über einen ähnlichen Fall. Damals waren die angeben Anwaltskanzlei und Solarfirma im Insolvenzverfahren frei erfunden. Jetzt geht die Bande sogar einen Schritt weiter und verwendet die Identität und korrekte Adresse einer Fachanwältin für Insolvenzrecht in Bergheim. Die Anwältin wird somit gleich mit zur Geschädigten in dem Fall.

Auf Anfrage teilt die betroffene Anwaltskanzlei Hecker mit, dass sie bereits Strafanzeige gegen die Betrügerbande gestellt habe. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Betrüger mit wenig Aufwand die Identität einer anderen Anwaltskanzlei stehlen könnten. Weitere Vorsicht auch über den in diesem Fall bekannten Kanzleinamen ist also geboten.

Der Rechtsanwalt Marc Maisch empfahl im Oktober 2023, dass Betroffene solcher Betrugsmaschen den Betrugsverdacht umgehend bei der Bank zu melden. So könnte mitunter ein Rückruf der Zahlung erwirkt werden. Darüber hinaus sollten Betroffene Strafanzeige stellen. Hierfür gebe es spezielle Zentralstellen für Cyberkriminalität. Über Mahnschreiben und Androhung, die Bankkonten gerichtlich einfrieren zu lassen, können Betroffene Druck aufbauen, um wieder an ihr Geld zu gelangen. „Eine fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist in jedem Stadium eines solchen Vorfalls ratsam“, sagt Maisch.

Mit diesem Angebotsschreiben locken die Betrüger Interessenten für günstige PV-Komponenten an. Der Briefkopf ist gefälscht. Die Kanzlei von Renate Hecker hat mit der Masche nichts zu tun.

Foto: pv magazine screenshot

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