Neuer „Sachsenkredit“: Tilgungszuschuss für neue Photovoltaik-Anlagen, Speicher und Wärmepumpen

Energie- und Klimaschutzminister Günther mit Photovoltaik-Modul(© Tom Schulze)

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Am heutigen Tag ist in Sachsen ein neues Förderprogramm gestartet, mit dem Anschaffungen von Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen und Speichern finanziell unterstützt werden. Es sieht Darlehen für Investitionen ab 35.000 Euro und bis zu 5 Millionen Euro vor, die einen Tilgungszuschuss von grundsätzlich 10 Prozent und bis zu 20 Prozent für den Stromspeicher erhalten können, teilte das sächsische Energieministerium mit. Für den Programmteil der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023, Teil A) stehen aus dem Klimafonds Sachsen insgesamt rund 13,6 Millionen Euro bereit. Die Mittel für den „Sachsenkredit“ sind durch den Doppelhaushalt, den der Landtag bereits verabschiedet hat, aufgestockt worden. Programmteil B fördert die Anschaffung von Photovoltaik-Balkonanlagen seit einigen Monaten mit einem Zuschuss.

Das neue Programm sieht vor, dass Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt Bruttoleistung an oder auf Gebäuden und offenen Parkplätzen sowie Stromspeicher, Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher mit dem Tilgungszuschuss unterstützt werden. Dieser kann dem Ministerium zufolge von natürlichen Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Freiberuflern, Kommunen sowie anderen juristischen Personen des öffentlichen oder des Privatrechts beantragt werden. Die Beantragung erfolge grundsätzlich über die Hausbanken. Kommunen, kommunale Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften müssten den SAB-Sachsenkredit »Energie und Speicher« hingegen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Wenn die förderfähigen Ausgaben unter 100.000 Euro liegen, könne bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mit der Realisierung begonnen werden. Bei teureren Vorhaben müsse die Bewilligung des Förderantrags abgewartet werden.

Die Konditionen für den Tilgungszuschuss sind variabel. So sei eine Sollzinsbindungsfrist von bis zu zehn Jahren möglich. Die Laufzeiten könnten zwischen 5 und 20 Jahren variieren, wobei maximal zwei Jahre tilgungsfrei seien. Der Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent ist für Stromspeicher vorgesehen, für alle übrigen Fördergegenstände liegt er bei bis zu zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Tilgungszuschuss ist auf maximal 50.000 EUR pro Jahr unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge begrenzt, wie es weiter hieß. Die Zweckbindungsfrist variiert je nach Fördergegenstand. Für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher liegt sie bei fünf Jahren, für die Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher bei zwölf Jahren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass keine Förderung nach der Förderrichtlinie „Energie und Klima/2023“ des sächsischen Energieministeriums oder dem EEG gewährt wurde und künftig gewährt werden soll.

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