EU-Gebäuderichtlinie angenommen – Wohnungswirtschaft kritisiert Fokus auf Energieeffizienz

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Mit 370 zu 199 Stimmen bei 46 Enthaltungen hat heute das Europäische Parlament der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (englisch: EPBD, Energy performance of buildings) ist seit Dezember 2021 im EU-Prozess und soll den Rechtsrahmen dafür bieten, dass ab 2030 alle in der EU errichteten Neubauten emissionsfrei sind.

Für Neubauten von Behörden soll dies bereits ab 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu verringern. Bei Nichtwohngebäuden gilt, dass von den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz 16 Prozent bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 saniert werden und dann die Mindestanforderungen zur Gesamtenergieeffizienz erfüllen müssen.

Für Solaranlagen gilt, technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit vorausgesetzt, eine Pflicht zur schrittweisen Installation in öffentlichen Gebäuden und in Nichtwohngebäuden bis 2030, ebenso gilt dies für alle neuen Wohngebäude. Generell soll die Wärmeversorgung aller Gebäude CO2-neutral erfolgen. Noch bis 2025 sind allerdings sogar Subventionen für fossil betriebene Heizungen erlaubt, danach immer noch für Kombinationen von fossilen mit erneuerbaren Energien. Bis 2040 setzt die Richtlinie aber das Ziel, dass es EU-weit keine fossil betriebenen Heizungen mehr gibt.

„Der Hebel liegt in der klimaneutralen Versorgung der Gebäude“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die Verabschiedung, weil die Richtlinie damit „endlich auf die Zielgerade“ komme. Sie sei allerdings „im Laufe der Verhandlungen auch durch den Widerstand Deutschlands deutlich abgeschwächt“ worden. Deshalb sei es nun besonders wichtig, „dass die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung endlich klimapolitische Verantwortung beweist“ und die in der EPBD definierten Zielmarken schnell umsetze.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appellierte an die Bundesregierung, nach der Verabschiedung der Richtlinie „das absolute Hauptaugenmerk auf leistbare Nullemissionshäuser und damit auf eine sozial verträgliche Ausgestaltung der Gesetzgebung in Deutschland zu legen“. Der Verband begrüßte unter anderem, dass der Ausbau der Solarenergie an die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit gekoppelt wurde, kritisierte gleichzeitig aber „die generelle europäische Stoßrichtung in der Klimapolitik“. Die EU verfolge „die immergleiche Strategie weiter, die zunehmend weniger erfolgreich ist: die Vorgabe von sehr hohen Energieeffizienzzielen und sehr geringem Energie-Restverbrauch von Gebäuden.“ Hierfür, also für immer aufwendigere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, reichten die finanziellen und personellen Ressourcen der Wohnungswirtschaft nicht, und „auch die Bezahlbarkeit durch die Mieter ist nicht gegeben“. Effizienz könne nur Unterstützung beim Erreichen der Klimaziele leisten, dürfe aber nicht das Ziel an sich sein. „Der entscheidende und letztlich bezahlbare Hebel“, erklärt der GdW, „liegt in der klimaneutralen Versorgung der Gebäude mit erneuerbarer Energie, nicht in immer teureren Sanierungen mit immer geringerem Einspareffekt.“

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