Die Verabschiedung des „Solarpaket 1“ im Bundestag verzögert sich immer weiter. Ursprünglich für das Ende des vergangenen Jahres geplant, wird es nun wohl mindestens bis Mitte März dauern, ehe Bundestag und folgend Bundesrat sich final mit dem Gesetzentwurf befassen. Knackpunkt sind wohl die geplanten Resilienzmaßnahmen für die europäischen Photovoltaik-Hersteller. Neben eigenen Auktionen soll es auch einen Resilienzbonus geben, den SPD und Grüne gern im „Solarpaket 1“ verankern wollen – doch die FDP scheint kein Fan davon zu sein.
Der Entwurf für das „Solarpaket 1“ war bereits im vergangenen August vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Eigentlich sollten die Maßnahmen, die darauf ausgelegt sind, den weiteren Photovoltaik-Zubau auf Dächern und Freiflächen anzukurbeln, bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten. Auch für Photovoltaik-Balkonanlagen sollte es Vereinfachungen und Neuregelungen geben. Doch daraus wurde nun erst einmal nichts.
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mahnte nun, dass „Solarpaket 1“ möglichst zügig zu verabschieden. Die weitere Verzögerung führe bereits zu Unsicherheiten bei den Unternehmen und zu unnötigen Kosten. „Die weitere Verzögerung beim Solarpaket ist sehr bedauerlich. Die Unternehmen hatten sich darauf eingestellt, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar in Kraft tritt“, erklärte Stefan Müller. Er ist Mitautor des VDi-Statusreports „Fotovoltaik“ und zugleich COO des Hamburger EPC-Unternehmens Enerparc. „Verzögerungen führen zu unnötigen Problemen und Kosten.“
So seien aktuell keine Photovoltaik-Kraftwerke mit mehr als 20 Megawatt Leistung in den Ausschreibungen zuschlagsfähig. Im vergangenen Jahr griff eine Sonderregelung, wonach Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt abgegeben werden konnten. Diese Regelung lief Ende 2023 vorerst wieder aus. „Kein Unternehmen weiß, worauf es sich bei künftigen Ausschreibungen einstellen kann. Die Politik sollte jetzt sehr schnell für Planungssicherheit sorgen und das Solarpaket in der nächsten Sitzungswoche verabschieden“, forderte Müller. „Die Ideen der Beschleunigung der Energiewende kosten erst einmal nichts und sollten schnell umgesetzt werden.“
Es brauche zudem Klarheit für die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, die diese für die Photovoltaik nutzen wollten. „Es ist wirtschaftlich sinnvoll und wichtig, Gebieten, in denen landwirtschaftliche Erträge beispielsweise aufgrund von klimatischen Bedingungen oder der Bodenqualität geringer sind, den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich zu ermöglichen“, sagte Müller. Ungeklärt sei zudem die Zuordnung von verpachteten Flächen für Photovoltaik-Anlagen zum Grundvermögen. „Dadurch werden Flächen mit Solarparks deutlich anders als landwirtschaftliche Flächen bewertet, wodurch sich die Erbschaftssteuer erhöht“, so Müller weiter.
Auch das Wegenutzungsrechte auf Grundstücken und Verkehrswegen für Anschlussleitungen Erneuerbarer- Anlagen werde dringend benötigt. Bei der kommunalen Beteiligung ist nach Ansicht von Müller zudem „eine einheitliche Regelung dringend geboten“. Im EEG vorgesehen ist, dass Standortkommunen mit bis 0,2 Cent pro Kilowattstunde an den Einnahmen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt werden können. Es ist keine Muss-Regelung und auch der Betrag kann individuell zwischen Betreiber und Kommune ausgehandelt werden.
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Dem Kommentar ist nichts hinzuzufügen – es gibt eine erhebliche Menge an Punkten im Solarpaket I, die den Gesetzgeber null Euro kosten, die aber für Entwickler sehr wichtig sind. Dass sich hier die Beschlussfassung weiter und weiter verzögert ist ein Desaster. Und ehrlich gesagt gehört das Thema Resilienzbonus, was eben erhebliche Kosten nach sich zieht, einfach nicht in das Solarpaket I rein. Das muss in Ruhe abgewogen werden – und die Diskussion über das Thema darf einfach nicht zu Verzögerungen bei der Entscheidung zu den low hanging fruits führen.