Der Bundestag hat am Freitag der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) mehrheitlich zugestimmt. Sie ist in der von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP angenommen worden. CDU/CSU stimmten für – AfD und Linke gegen das Gesetz, wie es vom Bundestag hieß.
Die Regierungskoalition hatte am Mittwoch noch Änderungen an der Novelle vorgeschlagen, die nun Teil des Gesetzes sind. Damit wird es im kommenden Jahr ermöglicht, sich mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt an den Ausschreibungen zu beteiligen. Bisher liegt die Leistungsgrenze für Zuschläge bei 20 Megawatt.
Die ursprünglich geplante Krisensonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit einem Volumen von 1500 Megawatt wird es dafür jedoch nicht geben. Sie war unter Experten und in der Branche eher umstritten, da für die dort bezuschlagten Photovoltaik-Projekte eine Realisierungsfrist von neun Monaten vorgesehen war. Angesichts der logistischen Herausforderungen und langwierigen Flächengenehmigungsprozesse ein eher unrealistischer Zeitrahmen.
Daneben ist in der EnSiG-Novelle auf Antrag der Regierungsparteien nun auch noch ein Passus eingefügt, der ein aktives Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab dem kommenden Jahr ermöglicht. Im Moment setzt das EEG noch enge Grenzen, wenn es um den Tausch von Solarmodulen geht. Der entsprechende Satz wird nun gestrichen. Damit dürfen künftig auch noch leistungsfähige Solarmodule gegen leistungsstärkere Solarmodule getauscht werden. Der Bundesverbrand Neue Energiewirtschaft hatte sich für diese Gesetzesänderung stark gemacht, da nach seiner Ansicht so kurzfristig ein Gigawatt-Potenzial gehoben werden kann. Sie könnte die installierte Leistung von aktuell 63 auf 100 Gigawatt erhöht werden. Die Begründung: Die Leistung von Solarparks lässt sich aufgrund der gestiegenen Effizienz der Solarmodule teilweise verdoppeln. Zudem sind die Flächen bereits für die Photovoltaik-Nutzung genehmigt und der Netzanschluss existiert.
In der EnSiG-Novelle ist vorgesehen, dass die Betreiber der Freiflächenanlage bis zur Grenze der ursprünglichen Leistung weiterhin die EEG-Vergütung erhalten. Für die dann zusätzlich installierte Leistung ist keine EEG-Förderung möglich. Sie muss also über PPAs oder direkt am Strommarkt vermarktet werden. Kleiner Wermutstropfen: Die Neuregelung des aktiven Repowerings bezieht sich nur auf Solarparks. Photovoltaik-Dachanlagen sind explizit von der Neuregelung ausgekommen, hier gelten die bisherigen EEG-Regelungen weiter.
Während der Sitzung am Freitag ist zudem eine Entschließung angenommen worden, in dem die Bundesregierung nun aufgefordert wird, „fortlaufend alle Potenziale einer erweiterten Nutzung von erneuerbaren Energien zu evaluieren und auszuschöpfen“. Dagegen keine Mehrheit gab es für einen Antrag von CDU und CSU, in dem die Unionsfraktionen erneut auf einen befristeten Weiterbetrieb der noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke drängten.
Teil der EnSiG-Novelle sind auch die Umsetzung einer Änderung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Sie zielt darauf ab, dass zur beschleunigten Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen und zur Entlastung sowohl der energierechtlichen Genehmigungsbehörden in Bund und Ländern als auch der Übertragungsnetzbetreiber für Änderungen des Betriebskonzepts „weder ein Bundesfachplanungs- beziehungsweise Raumordnungs- noch ein Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder energierechtliches Anzeigeverfahren erforderlich sein soll“, wie es vom Bundestag heißt.
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Wenn man eine PV-Anlage mit der Leistung A repowert mit der Leistung B hat man anschließend nur die Leistung B. Errichtet man B dagegen auf einer neu erschlossenen Fläche, hat man anschließend die Leistung A+B, was bekanntermaßen mehr ist, als nur B und deshalb vorzuziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man die Module aus A noch anderswo los wird, ist ausgesprochen gering. Wer will schon Module mit begrenzter Haltbarkeit und Leistung neu installieren, wenn er auch für wenig mehr Geld neue, lange haltbare haben kann? Die Demontage der alten Module, Transport und Neuaufstellung anderswo erzeugt Kosten, auf die man glatt verzichten kann. Solange also nicht alle Flächen belegt sind, die langfristig für die PV-Nutzung eingeplant werden müssen, sollte man neu erschließen und nicht repowern. Die meisten demontierten alten Module werden wohl keine Zweitnutzung finden und wären verloren. Nicht sehr ökologisch, ein Verlust für die Energiewende und Kostentreiber für die Strompreise. Kurzfristig bekommen zwar die alten Module höhere Einspeisevergütungen, aber mittelfristig laufen die aus, und dann hat man Strom fast zum Nulltarif aus buchhalterisch vollständig abgeschriebenen Modulen. Also profitieren auch die Stromverbraucher von der möglichst langen Nutzung und der Bevorzugung von Neuerschließung gegenüber dem Repowering.
Die Hindernisse bei der Neuerschließung müssen beseitigt werden. Das kommunale Selbstbestimmungsrecht muss eingeschränkt werden, wenn die Gemeinderäte zu dumm sind, sich in die Notwendigkeiten zu schicken. In Gräfelfing bei München gibt es ein Projekt, eine ehemalige Kiesgrube als Wärmespeicher für die saisonale Speicherung von Solarwärme zu nutzen und damit den größten Teil des Wärmebedarfs der Gemeinde und ihrer Nachbarn in wenigen Jahren CO2-frei abzudecken. Im Gemeinderat der Nachbargemeinde Planegg, auf deren Gebiet die Kiesgrube liegt, gibt es aber ein paar Gemeinderäte, die sich dagegen sträuben „weil damit die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde beeinträchtigt würden“. Solche Kurzsichtigkeit muss aufhören. Und wenn es von planegger Seite nur der Versuch ist sich möglichst teuer zu verkaufen: Das wäre schon schlimm genug. Bei der Ablehnung von PV-Anlagen hört man immer wieder die gleichen, oft nur an den Haaren herbeigezogenen „Argumente“. Da gönnt der eine Gemeinderat seinem Nachbarn nicht die Butter auf dem Brot und denkt, „Wenn ich das auf meinem Grund nicht machen kann, dann soll der es auch nicht“. Das Ergebnis ist die bekannte Blockade jeder unternehmerischen Tätigkeit. Und je lobenswerter sie ist, desto schwerer hat sie es, denn in dieser Neidgesellschaft wird streng darauf geachtet, dass der Nachbar sich nicht besser fühlen können soll als man selbst.
Ein sehr guter Kommentar welcher die Schwächen und die Denkfähigkeit über eine Legislaturperiode hinaus klar aufzeigt. Repowering Stände überhaupt nicht zur Diskussion wenn man Flächen für Energiepflanzen für PV freigeben würde. Dazu müsste man den Stadtwerken den 25% Anteil an RWE zwingend zugunsten von erneuerbarer Energie wegnehmen. Deswegen passiert auf kommunaler Ebene zu wenig, da RWE und Ölkonzerne kein Interesse haben auf hohe Preise für fossile Energie und billigen Biokraftstoff zu verzichten. Eigentlich wäre das eine Sache für das Kartellamt, aber auch das wird verhindert.
Im Gegenteil, das kommunale Selbstbestimmungsrecht sollte erweitert werden, soweit Solarparks genehmigt werden. Dies wird momentan in vielen Bundesländern durch Vorgaben der Landes- und Regionalplanung behindert, die Solarparks (außer in Randstreifen an Verkehrswegen u.ä.) verbieten.
JCV meinte hingegen: „Das kommunale Selbstbestimmungsrecht muss eingeschränkt werden“.
Die Gewährung der hohen Altvergütungen für z.B. 2009-2012 gebaute Solarparks für Neuanlagen mit heute niedrigen Modulkosten ist ein Subventionsunsinn par excellence, passt hervorragend zur unsäglichen Erdgas-Subvention.
Die Entsorgung der alten, funktionsfähigen Module ist dann die Folge solcher isolierten Subventionen.
Vielleicht können die teilweise auch woanders neu aufgebaut werden – der Gesetzgeber hat aber unterlassen, dies zur Pflicht zu machen.
Dass es keine „Krisensonderausschreibung“ gibt, ist ein weiteer Fehler, aber immerhin haben Projektentwicker ein gesundes Eigeninteresse, die Anlagen schnell aufzubauen.
So richtig verstehe ich nicht, warum das Repowering so viele Kapazitäten frei machen sollen!
Sicherlich könnte ich auf der Fläche mehr Leistung installieren, aber:
– neue Modulabmaße führt zu Veränderungen an der Unterkonstruktion und unter Umständen muss Statik neu geprüft werden
– eventuell Anpassung der Baugenehmigung wegen neuer Tischkonfiguration und weiterer Trafo bzw. Wechselrichterstationen
– weil ich die Leistung erhöhe, muss ich doch dann auch ne neue Netzanfrage machen und den Netzanschluß erweitern
– welche technischen Anforderungen gelten für die Leistungserhöhung?
– scheint letztlich nicht ganz ökonomisch!
Ich sehe es kritisch, weil dann kann ich gleich einen komplett neuen Park bauen. Eigentlich ist das nur eine gute Nachricht für Betriebsführer, weil ich nach Tausch des defekten Moduls einen kompletten Strang mit technisch gleichen Modulen aufbauen kann und somit Mismatch unterbinde.
„Der Bundesverbrand Neue Energiewirtschaft hatte sich für diese Gesetzesänderung stark gemacht, da nach seiner Ansicht so kurzfristig ein Gigawatt-Potenzial gehoben werden kann. Sie könnte die installierte Leistung von aktuell 63 auf 100 Gigawatt erhöht werden.“ –> das sehe ich nicht!