Berliner Sondervermögen Klimaschutz gescheitert

Berlin, Alexanderplatz

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Nachdem am Freitag das voraussichtlich endgültige Aus für das vom Berliner Senat geplante Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ bekannt wurde, sind schnell Forderungen nach Alternativlösungen laut geworden. Ein von der Senatsverwaltung für Finanzen in Auftrag gegebenes Gutachten ist Medienberichten zufolge zu dem Schluss gekommen, das Sondervermögen verstoße in der geplanten Form gegen das Jährlichkeitsgebot, dem zufolge geliehenes Geld nicht in einen Etat gelenkt werden darf, der auf mehrere Jahre angelegt ist. Zwar sei die Einrichtung eines Sondervermögens aufgrund einer akuten Notlage zulässig, diese Notlage müsse aber alljährlich neu begründet und die Geldmittel entsprechend verplant und ausgegeben werden.

In seinen Grundzügen folgt das Gutachten damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz der Bundesregierung vom vergangenen November. Das kommt nicht überraschend. Bereits vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hatte der Berliner Landesrechnungshof Zweifel an dem vom Senat geplanten Vorgehen geäußert. Schlussendlich verschob die Regierungskoalition aus CDU und SPD die eigentlich bereits für Ende 2023 geplante Verabschiedung ihres im Juli vorgelegten Gesetzes über das Sondervermögen. Stattdessen gab sie direkt nach dem Verfassungsgerichtsurteil das nun vorliegende Rechtsgutachten in Auftrag. Mit dessen Hilfe, so hatte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) damals erklärt, wolle der Senat bis zum Februar eventuell offene Fragen klären.

Dieser Zeitrahmen wird sich wohl kaum noch einhalten lassen. Der Arbeitskreis „SPD.Klima.Gerecht“, ein im Rahmen des SPD-Klimaforums arbeitender Zusammenschluss von jungen Klimaaktivisten innerhalb und außerhalb der Partei, hat aber bereits zur Eile aufgerufen: „Wir erwarten von der Berliner Regierungskoalition, dass nun schnellstmöglich verfassungsrechtlich tragfähige Möglichkeiten zur Kreditaufnahme gefunden und letztendlich ausgeschöpft werden.“ Die Schuld für das Scheitern des Sondervermögens trage aber nicht das Bundesverfassungsgericht und auch nicht die CDU/CSU mit ihrer Klage gegen den Bundeshaushalt. Das Problem sei vielmehr „die Schuldenbremse an sich und die Weigerung von Union und FDP, diese noch in dieser Legislatur zu reformieren“. Alle demokratischen Parteien seien aufgefordert, „eine breite, pragmatische Debatte über die aktuellen Schuldenregelungen im Grundgesetz zu führen“. Weder die Berliner noch die deutschen Klimaziele seien ohne zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen erreichbar.

Als er im vergangenen Juli den Beschluss des Gesetzentwurfs bekannt gab, begründete er dies mit der „Energie- und Klimakrise“ und der drastischen Verschärfung der energiepolitischen Lage durch den Krieg in der Ukraine. Eingeplant waren zunächst fünf Milliarden Euro und, abhängig von einer für 2026 geplanten Evaluation, die Erweiterung um nochmals fünf Milliarden Euro. Genutzt werden sollte das Geld beispielsweise für energetische Sanierungen und Umbauten von Gebäuden oder für Investitionen in ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr. Ein wichtiges Ziel war zudem die Nutzung erneuerbarer Energien.

Während die oppositionellen Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus nun ein zentrales Projekt der Regierungskoalition als gescheitert bezeichnen, sehen die Linken sich in ihrer generellen Ablehnung der Schuldenbremse bestärkt. Eine offizielle Stellungnahme des Senats liegt noch nicht vor, aus den Reihen von CDU und SPD gab es aber mehrere Äußerungen in die Richtung, dass die gesteckten Ziele weiterhin verfolgt würden.

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