14 BDEW-Handlungsempfehlungen für mehr und größere Prosuming-Anwendungen

Der erzeugte Strom wird zu 100 Prozent direkt durch die Verkehrsbetriebe verbraucht (Foto: Wirsol)

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) setzt sich für Prosuming-Modelle in Deutschland ein. „Es gibt bereits eine Vielzahl innovativer technischer Lösungen für effiziente Energieerzeugung, -speicherung und -nutzung in Betrieben, Gebäuden oder an Energieerzeugungsstandorten. Allerdings werden diese unter dem heutigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen kaum realisiert“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Daher veröffentlichte der Verband am Montag ein Papier mit 14 Handlungsempfehlungen, die helfen sollen, das Potenzial von Prosuming zu heben.

Der Begriff Prosumer setzt sich aus den englischen Wörtern Producer und Consumer zusammen und bezeichnet Menschen, die gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher sind. Dezentrale Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Anlagen können dabei mit Heimspeichern oder Wärmepumpen und Ladesäulen für Elektroautos gekoppelt werden, um möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen. Prosuming lässt sich dabei nicht nur im Kleinen anwenden, sondern ist theoretisch auch in einem größeren Rahmen über Quartiere oder Gewerbeeinheiten hinweg denkbar.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für größere Zusammenschlüsse seien jedoch ein besonders großes Hemmnis. „Der Betreiber einer Erzeugungsanlage zur Eigenversorgung wird nach derzeitigem Recht zu einem ‚Energieversorger‘, sobald er weitere Verbraucher mit seiner Anlage beliefert – mit allen einhergehenden energiewirtschaftlichen Pflichten. Diese Pflichten sollten generell für alle Versorger vereinfacht werden, um den aktuell hohen Aufwand zu minimieren“, erklärt Andreae weiter.

Dazu müssten die europäischen Vorgaben zum Recht auf eine „kollektive Eigenversorgung“ in deutsches Recht überführt werden. Damit könnten sich Stromverbraucher innerhalb der Prosuming-Anwendungen im Eigenverbrauchs- und Mieterstromkonstrukt – also aktuell hinter einem definierten Netzanschluss – vertraglich zu einer kollektiven Eigenversorgung zusammenschließen. Mit der Einführung der „kollektiven Eigenversorgung“ könnte sowohl die Prosuming-Quote als auch die Wirtschaftlichkeit von Anwendungsfällen deutlich gesteigert werden, wie der BDEW argumentiert.

„Durch Prosuming könnten nicht nur ganze Quartiere künftig eine hohe Selbstversorgung erreichen, sondern auch Wertschöpfung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort erheblich gesteigert werden, da die Bürgerinnen und Bürger sich unmittelbar durch Investitionen an der Energiewende beteiligen können“, sagt Andreae. „Durch Erschließung von Flexibilitäten können Prosumer zudem einen Beitrag zur Stabilisierung des Energiesystems leisten.“ Allerdings fordert sie auch eine finanzielle Beteiligung der Prosumer am Energiesystem mit hoher dezentraler Versorgung. „Prosumer müssen deshalb einen verursachungsgerechten Beitrag zur Finanzierung der Netzinfrastruktur leisten und gleichzeitig perspektivisch ihre Flexibilitäten netz-, system- und marktdienlich einsetzen“, so Andreae weiter.

Für seine 14 Handlungsempfehlungen hat der BDEW bei Energy Brainpool und dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE die Studie „Potenziale und Rahmenbedingungen für den Ausbau des Prosuming“ in Auftrag gegeben. Quintessenz ist, dass bei einem erheblich geänderten regulatorischen Rahmen die erforderlichen Kosten für den Netzausbau im Idealfall sinken sowie bei der Nutzung der Prosuming-Anwendungen für Flexibilitäten und Systemdienstleistungen diese zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität beitragen. Dafür sind dann auch weitere Maßnahmen notwendig, wie etwa eine vereinfachte Integration dieser Anlagen ins Netz, eine Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts und der Zugang für solche Anlagen zu Flexibilitätsmärkten.

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