Auf ein Neues: Erwartungen an das Photovoltaik-Jahr 2024

pvXchange-Modulpreisindex, Januar 2024

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Die Modulpreise sind über alle Technologieklassen hin zum Jahreswechsel abermals leicht nach unten korrigiert worden. Dies geschah vermutlich zum letzten Mal auf längere Sicht und betrifft ausschließlich Lagerware, die sich bereits in Europa befindet. Photovoltaik-Module, die erst verschifft werden müssen oder sich noch auf dem Seeweg befinden, werden von vielen Lieferanten bereits zu um ein bis zwei Eurocent pro Wattpeak höheren Preisen angeboten.

Der Grund dafür ist in den anhaltenden Spannungen im Roten Meer und im Golf von Aden zu suchen. Dort greifen Huthi-Milizen seit Wochen Handelsschiffe an und hindern sie an der Einfahrt ins Rote Meer und damit am Transit durch den Suez-Kanal. Solange dieser Konflikt, der mit dem Krieg zwischen Israel und der Hamas im Gaza-Streifen unmittelbar zusammenhängt, nicht beigelegt ist, meiden viele Reedereien diese Strecke. Sie gilt jedoch als die wichtigste Handelsroute zwischen Europa und Asien. Die Alternativroute führt um die Südspitze von Afrika und ist etwa 6000 Kilometer länger. Die Frachtkosten für einen Containertransport aus China nach Rotterdam wurden von den Speditionen daraufhin bereits beinahe verdreifacht.

Dass die Modulpreise nicht noch stärker anziehen, liegt allein daran, dass die Nachfrage zu Jahresbeginn noch etwas verhalten ist. In Deutschland beziehungsweise Mittel- und Nordeuropa sind daran vorwiegend die anhaltende Kältewelle und die teilweise noch unsichere politische Lage Schuld. Beispielsweise in Polen kommt die neu gewählte Regierung um den Ministerpräsidenten Donald Tusk aufgrund anhaltender Störungen und Proteste durch Mitglieder und Anhänger der alten Regierung nicht in den Arbeitsmodus. Und auch in Deutschland hat die Ampel-Koalition leidlich Mühe, den Schock der gerichtlich gekippten Übertragung des nicht genutzten Sondervermögens für Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds zu verdauen und den Staatshaushalt neu aufzustellen.

Wirft man einen Blick zurück auf die Prognosen für das Jahr 2023, haben sich die Erwartungen auf ab dem zweiten Halbjahr fallende Komponentenpreise erfüllt – bei Modulen kam der Preisverfall sogar schneller und heftiger, als es sich selbst Experten vorstellen konnten. Durch die sinkenden Kosten für Photovoltaik-Installationen konnten dann auch im zweiten Halbjahr hohe Zubauzahlen vor allem im Kleinanlagensektor in Deutschland erreicht werden, obwohl die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr merklich nachgelassen hatte. Zumindest in den ersten drei Quartalen wurde der bei vielen Errichtern noch existierende Auftragsstau abgearbeitet. Insgesamt konnte so der Neubau von Photovoltaik-Kapazität in der Bundesrepublik um nahezu 100 Prozent von 7,5 auf über 14 Gigawatt gesteigert werden.

Der von der Politik angekündigte und dringend erwartete Bürokratieabbau, speziell für die Errichtung von größeren Photovoltaik-Parks ist bis Ende 2023 noch nicht eingelöst worden, was den Neubau im Commercial- und Utility-Sektor noch etwas ausgebremst hat. Auch führten die rasant fallenden Modulpreise zu einer eher abwartenden Haltung, manche Projektrealisierung wurde in die Zukunft verschoben. Von einem Montage-Engpass ist derzeit kaum noch die Rede, jedoch könnten im weiteren Verlauf des Jahres durchaus wieder die alten Probleme auftauchen, sobald der Markt wieder anzieht. Aktuell müssen viele Photovoltaik-Angebote aus dem letzten Jahr preislich nach unten korrigiert werden, da sich die Komponenten verbilligt haben und sich die Konkurrenzsituation verschärft hat. Auch bei kleinen bis mittleren Komplettsystemen muss nicht mehr jede überteuerte Installationsofferte kritiklos und ohne Preisverhandlung hingenommen werden.

Die in Deutschland seit Längerem von der regierenden Ampelkoalition erwarteten Verbesserungen zugunsten eines beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien sind im sogenannten “Solarpaket 1“ zusammengefasst. Dies hätte bereits Ende 2023 verabschiedet werden sollen, wurde aber aufgrund der Haushaltsdebatte bis auf drei Neuregelungen, die vorwiegend die Windenergie betreffen, ins laufende Jahr verschoben. Falls die Gesetzesänderungen in der vorgelegten Fassung tatsächlich Ende Januar verabschiedet werden, sind die folgenden Punkte daraus für Investments in Photovoltaik-Dach- oder Freiflächenanlagen besonders interessant.

Das Recht zur Verlegung von Leitungen wird eingeräumt: Den Betreibern von Erneuerbaren- Anlagen muss von den Grundstückseigentümern bei Bedarf ein Wegenutzungsrecht einräumt werden, um eine Anschlussleitung von der Anlage zum Netzanschlusspunkt verlegen zu können. Der Betreiber zahlt dem Grundstückseigentümer bei Inbetriebnahme der Leitung einmalig fünf Prozent des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche. Bisher muss bei der Planung einer Anlage mit den umliegenden Grundstückseigentümern umfangreich verhandelt werden, ob eine Stromleitung verlegt werden darf oder nicht. Mit diesem geplanten neuen Wegenutzungsrecht können Projektierer mit einer Verkürzung der typischen Projektentwicklungszeit um einige Monate rechnen.

Benachteiligte Gebiete werden bessergestellt: Hierbei handelt es sich um solche Gebiete, die abgelegen und in denen die Agrarerträge besonders schlecht sind (geringe Bodenzahl). Um weniger hochwertige Ackerböden in Anspruch nehmen zu müssen, gab es bereits die Entscheidung, dass Freiflächenanlagen bevorzugt auf benachteiligten Gebieten errichtet werden können. Bisher waren die benachteiligten Gebiete jedoch nur dann für die Errichtung von Freiflächenanlagen geöffnet, wenn die Bundesländer von einer Verordnungsermächtigung im EEG Gebrauch machten (Opt-In). Um mehr potenzielle Flächen für Installationen zu öffnen, wird diese Regelung nun umgekehrt: Grundsätzlich sind die benachteiligten Gebiete geöffnet. Die Länder bekommen eine Verordnungsermächtigung, um sie zu schließen (Opt-Out).

Einbeziehung von “besonderen Solaranlagen“: Um die vorgegebenen Ausbauziele zu erreichen, sollen bisher nicht nutzbare Flächen mit Photovoltaik bebaut werden dürfen. Aufgrund der hohen Flächeneffizienz von sogenannten ‚besonderen Solaranlagen‘ (Floating-PV, Moor-PV, Parkplatzflächen, Agri-PV), die üblicherweise eine Mehrfachnutzung des überbauten Raumes ermöglichen, wurden diese ins EEG aufgenommen. Über Ausschreibungen soll nun der Förderbedarf für solche Anlagen wettbewerblich ermittelt werden. Dafür sieht das „Solarpaket 1“ für besondere Solaranlagen in Freiflächen-Ausschreibungen ein eigenes Untersegment vor. Das bedeutet, sie müssen nicht in einen Kostenwettbewerb mit regulären Freiflächenanlagen treten. Für 2024 soll die jährliche Gebotsmenge zunächst auf 500 Megawatt festgesetzt werden, im Laufe der nächsten Jahre aber auf 3000 Megawatt anwachsen und damit mindestens ein Drittel der insgesamt ausgeschriebenen Leistung betragen.

Zu guter Letzt will ich noch auf einen weiteren wichtigen Punkt in der Gesetzesnovelle eingehen: Für Aufdachanlagen soll ein Repowering auch jenseits von technischen Defekten oder Schäden an den Modulen möglich werden. Das heißt konkret, dass bei Bestandsanlagen, die schon ein paar Jahre am Netz sind, die alten Module unbürokratisch durch neuere, effizientere Modelle ersetzt werden können, ohne dass der Betreiber den bisherigen Vergütungssatz verliert. Angesichts der sich aktuell auf Tiefststand befindenden Komponentenpreise eröffnet das ein beträchtliches zusätzliches Umsatz­potenzial für Lieferanten, wenngleich sich die installierte Gesamtkapazität dadurch natürlich nicht, beziehungsweise durch Anlagenerweiterungen nur in überschaubarer Größenordnung erhöhen wird.

Übersicht der nach Technologie unterschiedenen Preispunkte im Januar 2024 inklusive der Veränderungen zum Vormonat (Stand 12.01.2024):

— Der Autor Martin Schachinger ist studierter Elektroingenieur und seit bald 30 Jahren im Bereich Photovoltaik und regenerative Energien aktiv. 2004 machte er sich selbständig und gründete die international bekannte Online-Handelsplattform pvXchange.com, über die Großhändler, Installateure und Servicefirmen neben Standardkomponenten für Neuinstallationen auch Solarmodule und Wechselrichter beziehen können, welche nicht mehr hergestellt werden, die aber für die Instandsetzung defekter Photovoltaik-Anlagen dringend benötigt werden. —

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