Ende vergangenen Jahres meldete die Kanzlei SPL Rechtsanwälte einen ersten Erfolg vor Gericht: Aufgrund der fehlenden Widerrufsrechtsbelehrung, wodurch das Widerrufsrecht nicht zu laufen begann und ein Rücktritt auch nach der Installation der Photovoltaik-Anlagen und des Speichers noch möglich war, urteilte das Landgericht Münster zugunsten des klagenden Käufers. Ein Senec-Händler musste nach dem Anerkennungsurteil den Kaufpreis von 15.517,60 Euro plus Anwaltskosten an den Kunden zurückerstatten.
Kurz vor Jahresende entschied das Landgericht Neuruppin in gleicher Weise und verurteilte den Senec-Händler Energiekonzepte Deutschland (EKD) zur Rückzahlung von 17.075,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30. September 2023. Wieder stritten die SPL Rechtsanwälte um Jochen Schanbacher vor Gericht und erzielten einen Erfolg.
Die technischen Probleme der Photovoltaik-Heimspeicher von Senec spielten auch in diesem Prozess keine Rolle. Viele dieser Batteriespeicher befinden sich seit dem Spätsommer erneut in einem sogenannten Konditionierungsbetrieb und sind auf 70 Prozent ihrer Leistung und Kapazität gedrosselt. Zuvor hatte es wiederholt Zwischenfälle gegeben, bei denen die Senec-Speicher anfingen zu brennen. Mittlerweile hat Senec den Kunden ein Angebot unterbreitet, die betroffenen Photovoltaik-Heimspeicher auszutauschen und will dabei auf die als sicherer geltende LFP-Technologie setzen. Der Tausch der betroffenen Batteriemodule wird allerdings erst im Sommer starten und sich wohl über längere Zeit hinziehen.
SPL Rechtsanwälte vertritt nach eigenen Angaben „eine große Anzahl von Senec-Geschädigten“ und rechnet für dieses Jahr mit weiteren Erfolgen für seine Mandaten vor Gericht. EKD-Chef Mathias Hammer, der auch Senec gründete und 2018 an EnBW verkaufte, erklärte pv magazine, dass es in diesem Fall in der Tat einen Datenverlust gegeben habe und sich so die erfolgte Widerrufsrechtsbelehrung nicht mehr nachweisen lasse. Dennoch kündigte er an, dass EKD gegen das Urteil in Berufung gehen werde. Sein Unternehmen wolle sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH/ Az. VII ZR 151/22) aus dem vergangenen Juli stützen. Dieser Fall hat nichts mit den Senec-Speichern zu tun, sondern es ging eher darum, dass jemand versuchte, aus dem „Handwerker-Widerruf“ ein Geschäftsmodell zu entwickeln.
Die Karlsruher Richter urteilten, dass wenn genügend Zeit zwischen dem Angebot und dessen Annahme vergeht, dem Kunden kein Widerrufsrecht zustehe. Matthias Hammer erklärte pv magazine, EKD habe vor diesem Hintergrund bereits in drei Fällen vor Gericht Recht bekommen. Diese Fälle hätten aber nichts mit den Senec-Speichern zu tun gehabt. Noch scheine allerdings das BGH-Urteil nicht bei jedem Landgericht angekommen zu sein, so Hammer weiter.
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