Kanton Bern verlost Flächen entlang von Straßen für Photovoltaik

Die Verankerungstiefe von maximal 90 Millimetern durfte nicht überschritten werden, um die Statik der 75 Grad-geneigten Stützmauer zu gewährleisten.

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In der Schweiz dürften bald mehr Lärmschutzwände, Brücken, Rastplätze und Stützmauern mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden. Das Tiefbauamt des Kantons Bern teilt mit, ein entsprechendes Bewerbungsverfahren abzuhalten.

Bei dem Prozess können Projektierer sich darauf bewerben, entsprechende Flächen für Photovoltaik-Projekte zu reservieren. Die Flächen befinden sich nur entlang von Kantonsstraßen. Auf einer interaktiven Karte können Antragsteller die zur Verfügung stehenden Flächen sehen, grundsätzliche Informationen erhalten, Fotos einsehen und die Eigentumsverhältnisse der Fläche abrufen.

Prozessual gesehen handelt es sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung, das Prozedere ist aber dem des öffentlichen Beschaffungsrechts angelehnt, um eine Gleichbehandlung der Akteure sicherstellen zu können. Dabei sollen auch kleinere lokale Akteure zum Zug kommen, teilt das Tiefbauamt des Kantons mit.

Nur Flächenreservierung

Bei einem Zuschlag zu einem Gesuch handelt es sich tatsächlich nur um eine Flächenreservierung. Bieter müssen sich anschließend selbst um eine Sondernutzungskonzession und auch eine Baubewilligung kümmern. Auch der Abschluss von Baurechts- und Dienstbarkeitsverträgen liegt in ihrer Hand. Ebenso müssen sie eigenständig einen Anschluss an das Verteilnetz organisieren und den Strom vermarkten. Die nach einer Sicherung der Flächen entstehenden Pflichten zur Umsetzung der Projekte sind auf der Seite des Tiefbauamtes des Kantons Bern einsehbar.

Bereits im Jahr 2022 startete das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) ein Losverfahren für Photovoltaik-Flächen auf Brücken und Stützmauern. Anfang Juli dieses Jahres gab die Behörde die Gewinner der ersten Bewerbungsrunde bekannt. Von 350 Lärmschutzwänden, die hätten verlost werden können, erhielten 18 eine Zusage. Zudem kamen noch 15 Flächen an Rastplätzen, die verlost wurden. Zahlreiche Projekte blieben also übrig.

Das Tiefbauamt orientiert sich bei seiner Bewerbungsrunde an dem Projekt des Straßenamtes. Gebote für Flächenlose können noch bis zum 15. Januar 2024 bis 23 Uhr gestellt werden.

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