EU-Kommission genehmigt Kohleausstiegsbeihilfe für RWE – Green Planet Energy prüft Klage

Braunkohlekraftwerk der RWE Power AG, Rheinisches Kohlerevier, Emissionen, Schornstein, Abgase

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Die Europäische Kommission hat am Montag die im Kohleausstiegsgesetz sowie durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelten Zahlungen der Bundesregierung an den Energiekonzern RWE genehmigt. Das Prüfverfahren hierzu war bereits im März 2021 eröffnet worden. Deutschland hatte Pläne zur Zahlung von insgesamt 4,35 Milliarden Euro angemeldet, davon 2,6 Milliarden Euro an die RWE Power AG und 1,75 Milliarden für die Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG). Der Ökostromhändler Green Planet Energy hatte im Sommer 2021 bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Milliarden-Beihilfen eingelegt.

Die Tranche für die LEAG befindet sich weiterhin in der Prüfung. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilte mit, es sei „in intensiven Gesprächen mit der LEAG, den betroffenen Bundesländern und der Europäischen Kommission, um auch dieses Verfahren möglichst bald abzuschließen“.

EU-Kommission stuft Zahlungen als angemessen ein

Hinsichtlich RWE ist die Kommission hingegen zwar zu dem Schluss gelangt, dass die Zahlungen eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstellen. Das Vorgehen sei aber erstens erforderlich, weil RWE einen Anreiz zur Stilllegung seiner gewinnbringend arbeitenden Kohlekraftwerke benötigte. Zweitens sei es geeignet, weil „andere Politikinstrumente weder eine so gezielte und planbare Stilllegung noch einen Konsens zwischen Deutschland und den Kraftwerksbetreibern ermöglichen würden“. Und schließlich sei die Beihilfe auch angemessen, weil sie „nicht über das erforderliche Minimum hinausgeht und keine Überkompensation gewährt wird“. Vielmehr sei sogar der „Nettogegenwartswert“ der RWE entgangenen Gewinne „messbar höher als der Nettogegenwartswert der Entschädigung“.

Green Planet Energy zieht diese Argumentation in Zweifel. Vor dem Hintergrund steigender CO2-Preise und des Ausbaus der erneuerbaren Energien sei „absehbar, dass Braunkohlekraftwerke sich mittelfristig ohnehin nicht mehr rechnen“. Deshalb gebe es auch keine Grundlage für die „exorbitanten Entschädigungen“. Es könne nicht sein, „dass Betreiber wie RWE für Gewinne entschädigt werden, auf die es in Zukunft keine Aussicht gibt“. Man werde die Entscheidung sehr genau analysieren und „weitere rechtliche Schritte – also eine Klage vor den EU-Gerichten – prüfen”.

Laut Kohleausstiegsgesetz soll bis 2038 in Deutschland keine Kohle mehr verstromt werden. Deshalb hat die Bundesregierung mit RWE und LEAG als den Hauptbetreibern von Braunkohlekraftwerken Vereinbarungen zur Stilllegung von Anlagen getroffen. Im Falle von RWE waren dies bislang fünf Braunkohlekraftwerksblöcke und eine Anlage zur Brikettierung. Zusätzlich sind dem Energiekonzern zufolge „erhebliche Kosten durch die vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach sowie durch die politische Entscheidung, den Hambacher Forst stehen zu lassen, entstanden“. Im vergangenen Jahr hatten sich RWE, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung auf einen Kohleausstieg im rheinischen Braunkohlerevier bereits 2030 geeinigt, im Dezember 2022 trat das „Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier“ in Kraft.

RWE begrüßte die Entscheidung der Kommission, die bereits vor drei Jahren vereinbarte Entschädigung nunmehr freizugeben. Die Zahlungen sollen gestaffelt bis 2030 erfolgen.

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