Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) übt Kritik an der „geplanten Aufteilung des Solarpakets 1“. Der Verband geht unter Berufung auf nicht offizielle Formulierungshilfe davon aus, dass aus dem „Solarpaket I“ ein „Solarpaket Ia“ und ein „Solarpaket Ib“ werden, wobei ersteres nur drei Maßnahmen enthält. Zwei Erleichterungen davon sind bei der Planung von Windkraftanlagen (eine Fristverlängerung für die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung sowie längere Realisierungsfristen für die Errichtung) vorgesehen. Zudem soll es Lockerungen bei der Pflicht zur Direktvermarktung geben: Dem BEE zufolge sollen Pönalen für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen entfallen. Der Verband fordert stattdessen für kleine Anlagen ein vollständiges Entfallen der Direktvermarktungspflicht.
Vor allem aber müsse wenigstens dieser Teil des „Solarpakets 1“ „wirklich in dieser Woche beschlossen werden“, mahnt der Verband, und das verbleibende „Solarpaket 1b“ müsse „im Januar 2024 umgehend folgen“. Zentrale Punkte wie die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks, die Reform des Wegenutzungsrechts und ein vereinfachter Netzanschluss „bleiben neben anderen Regelungen zentral für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie dürfen jetzt nicht unter den Tisch fallen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
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