EU-Ministerrat einigt sich bei NZIA-Ausrichtung

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Die Energieminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich am Donnerstag in Brüssel auf eine gemeinsame Ausrichtung des Rates zum Vorschlag der EU-Kommission für den „Net Zero Industry Act“ (NZIA) geeinigt und diesen verabschiedet. Im Zentrum der Initiative steht der Hochlauf industrieller Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien in der EU. Zu diesen zählen unter anderem Photovoltaik, Windkraft, Wasserstoff, Batterien und Wärmepumpen, aber auch CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und Kernspaltung. Das im NZIA festgeschriebene Ziel soll lauten, dass der EU-Bedarf an diesen Technologien bis 2030 zu mindestens 40 Prozent mit EU-Produkten gedeckt werden soll. Dafür sollen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren zur Ansiedlung von Produktionsstätten massiv beschleunigt und vereinfacht werden, so der EU-Plan. Zudem sollen Behörden verpflichtet werden, im Rahmen von Vergabeverfahren und Auktionen Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien zu beachten.

Mit dieser allgemeinen Ausrichtung sollen nun die Verhandlungen über NZIA mit dem Europaparlament erfolgen. „Die EU steht im globalen Wettbewerb um die Führungsrolle bei Zukunftstechnologien. Der Green Deal der EU tritt nun in eine neue Phase einer Grünen Industriepolitik. Bei der Umsetzung des Europäischen Green Deals werden wir vermehrt auf europäische Produktionskapazitäten setzen“, kommentierte Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, die Einigung. Mit NZIA würden Investitionen in nachhaltige Technologien in der EU gestärkt.

Allerdings scheint die Bundesregierung nicht ganz glücklich mit dem gefundenen Kompromiss zwischen den EU-Energieministern. „Kernenergie gehört für uns nicht zu Technologien, die eine kostengünstige und rasche Transformation erreichen können. Gleichzeitig respektieren wir die Energiehoheit der Mitgliedstaaten“, kommentierte Giegold. „EU-Gelder dürfen nicht in Technologien fließen, die nicht alle Mitgliedsstaaten unterstützen. Daher war für uns entscheidend, dass wir Finanzierungsfragen aus den NZIA ausgeklammert haben und bestehende EU-Regelungen unangetastet bleiben.“ Zudem sei wichtig, dass bei künftigen Ausschreibungen, bei denen diese Vorschrift eines 40 Prozent-Anteils an in der EU-gefertigten Komponenten festgeschrieben werden soll, „eine Balance zwischen der Stärkung der europäischen Industrie und der Erreichung unserer gemeinsamen ambitionierten Ausbauziele“ erreicht werde. Daher sei der jetzige Text „ein akzeptabler Kompromiss“, so Giegold. Er nahm an dem Treffen in Brüssel teil.

Der EU-Energieministerrat beschäftigte sich zudem mit dem Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Dazu hatte die EU-Kommission im September 2022 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Der Bundesregierung sei dabei eine klare und wirksame Ausgestaltung der Verordnung wichtig, denn sie müsse effektiv durchgesetzt werden können und gleichzeitig bürokratische Belastungen für Unternehmen vermeiden. Zudem befassten sich die Minister auf dem Treffen mit dem Thema Bürokratieabbau. Deutschland und Frankreich hatten sich auf ihrer Regierungsklausur im Oktober auf eine gemeinsame Initiative zur Bürokratieentlastung geeinigt.

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