Österreich fördert Energiegemeinschaften mit fünf Millionen Euro

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Beim Thema Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen ist Österreich bereits deutlich weiter als Deutschland. Am Mittwoch startete die dritte Ausschreibung „Energiegemeinschaften 2023“ in der Alpenrepublik. Insgesamt fünf Millionen Euro stellt das Klimaschutzministerium zur Förderung neuer innovativer Energiegemeinschaften zur Verfügung. Dabei können sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften (BEG), die anderen Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwicklern als Vorbild dienen, um eine Förderung von bis zu 20.000 Euro pro Projekt bewerben. Gefördert werden Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, die sowohl Strom als auch Wärme oder Kälte bereitstellen sollen, wie es vom Klimafonds in Österreich hieß. Dabei sollten soziale, ökologische und organisatorische Neuerungen bei den Projekten integriert werden. Es werde erwartet, dass diese Ansätze über herkömmliche Entwicklungen im betroffenen Bereich hinausgehen, hieß es weiter.

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Cover pv magazine Deutschland, Ausgabe 3/2023In der September-Ausgabe des pv magazine Deutschland finden Sie auch einen Artikel zu Energiegemeinschaften und den unterschiedlichen Stand der Entwicklungen in Österreich und Deutschland.

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Insgesamt sind in einem Leitfaden zehn Kriterien aufgelistet, von denen die Bewerber mindestens fünf erfüllen müssen, um für ihr Projekt einen Zuschlag zu erhalten. Die Kriterien umfassen technologische Innovationen, zu denen der Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien, Speicher, aber auch Sektorenkopplung und Maßnahmen zum Energiemanagement zählen. Bei den sozialen Innovationen können die aktive Einbeziehung der Teilnehmer oder auch sozialgemeinschaftliche Vorteile ins Spiel gebraucht werden. Bei den ökologischen Kriterien geht es eher um Erweiterungspotenziale oder den regionalwirtschaftlichen Nutzen. Punkten können Energiegemeinschaften zudem mit der Diversität und Neuartigkeit ihrer Teilnehmerstruktur sowie der wachsenden Unabhängigkeit von klassischen Energieversorgern.

Gefördert werden die immateriellen Leistungen mit bis zu 50 Prozent der Netto-Kosten. Auch ein Bonus von weiteren 50 Prozent ist unter Umständen möglich. Inklusive Bonus liegt die maximale Förderhöhe bei 50 Prozent. Es gibt verschiedene Einreichungsphasen. Generell sind Bewerbungen bis zum 30. September 2024 möglich.

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