Photovoltaik ab 2024 doppelt auf THG-Quoten anrechenbar

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Bei den THG-Quoten für Ladestrom wird ab dem kommenden Jahr Ökostrom berücksichtigt. Wer zum Beispiel einen Parkplatz mit Photovoltaik überdachen will oder einen Ladepark an einer Autobahn mit einer Photovoltaik-Anlage unterstützt, wird eine entsprechende Änderung der THG-Quote Regelung begrüßen. Damit in Zukunft weniger handelsüblicher Strommix geladen wird, soll die THG-Quote genutzt werden, um die Verbindung von Ladestrom und Strom aus erneuerbaren Energien sinnvoll zu begünstigen.

Das Bundeskabinett einigte sich am Mittwoch auf eine entsprechende Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Demnach müssen die erneuerbaren Energieanlagen nur noch direkt, also ohne Umwege über das Netz, an die Ladeinfrastruktur angeschlossen werden. Ein Inselbetrieb der Anlage ist nicht mehr notwendig. Das ist aktuell noch der Fall und verhindert, dass Projektierer Ladeparks in Verbindung mit erneuerbaren Energieanlagen errichten.

Damit auch zu Zeiten geringen Ertrags geladen werden kann, muss der Anteil des Netzstroms und der Anteil des erneuerbaren Stroms an der Ladestrommenge genau gemessen und verrechnet werden, teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von pv magazine mit. Der Kabinettsbeschluss ist Teil der Maßnahme 21 des „Masterplans Ladeinfrastruktur II“ der Bundesregierung.

„Die neue Regel in der THG-Quote ist eine gute Nachricht für alle, die ihr E-Auto am liebsten mit Ökostrom fahren“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). „Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher.“

Seit 2021 wird Ladestrom mit einer THG-Quote verrechnet. Mineralölkonzerne kaufen Ladestrom, um ihre eigene Treibhausgasbilanz auszugleichen. Ladepunktbetreiber können pro Kilowattstunde Ladestrom bis zu 15 Cent pro Kilowattstunden erhalten. Die Höhe dieses Erlöses ergibt sich aus dem Bedarf an Minderungsquoten durch die Mineralölkonzerne und dem Treibhausgasminderungspotenzial von Netzstrom im Vergleich zu Diesel oder Benzin betriebenen Fahrzeugen. Für Mineralölkonzerne ist der Photovoltaik-Strom im Vergleich zu Netzstrom etwas mehr als doppelt so viel wert. Etwa 35 Cent pro Kilowattstunde konnten Betreiber von Ladesäulen erhalten, wenn Photovoltaikstrom, statt Netzstrom geladen wurde. Der genaue Erlös ist jedoch abhängig von vielen Faktoren und ändert sich unterjährig.

Enpal, Chargepoint, Greentrax, Maxsolar, Maxxsolar, Polarstern und Sono Motors hatten eine solche Änderung schon im Dezember 2021 gemeinsam gefordert.

Die Anrechenbarkeit von Photovoltaikstrom als Ladestrom ist für private Wallboxen noch nicht möglich. Von Ministeriumsseite verweist man auf die Komplexität der Messkonzepte, die dazu notwendig wären. Das sei privaten Endverbrauchern kaum zuzumuten. „Bisher sehen wir keine Möglichkeit, dies einfach, vollzugsfähig und mit wenig Aufwand für die Bürger*innen für das Laden zu Hause zu ermöglichen. Wir entwickeln das System aber stetig weiter und werden eine Ausweitung prüfen“, heißt vom Bundesumweltministerium.

Der Artikel wurde am 29.6.23 um 11:45 Uhr bearbeitet, um die Parteizugehörigkeit der Bundesumweltministerin zu korrigieren. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. 

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