Praxistaugliche Anrechenbarkeit von Photovoltaik bei THG-Quotenhandel gefordert

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Seit einigen Wochen erscheinen viele Angebote zum Handel mit THG-Quoten. Jetzt haben sieben Unternehmen aus dem Photovoltaik- und Mobilitätssektor fünf Forderung zur Verbesserung des Quotenhandels vorgeschlagen. Zwar sei die jetzige Lösung grundsätzlich zu begrüßen, nur wäre es möglich, durch die Änderungen die THG-Quoten auch für den weiteren Ausbau der Photovoltaik zu nutzen. Zu den fordernden Unternehmen gehören Enpal, Chargepoint, Greentrax, Maxsolar, Maxxsolar, Polarstern und Sono Motors.

Durch die Umsetzung der Forderungen sollen vor allem kleine Photovoltaik-Anlagen besser vom THG-Quotenhandel profitieren. Richtig umgesetzt würde die THG-Quote als alternative Erlösquelle neben dem EEG den Ausbau von Photovoltaik vorantreiben. Bereits jetzt können Besitzende von Elektroautos pro Jahr pauschal zwischen 250 und 480 Euro einstreichen. Wie viel genau zeigt sich erst, nach dem die Handelsrunde abgeschlossen ist. Der Preis richtet sich dabei nach der Höhe der Minderung und dem, was quotenverpflichteten Mineralölkonzerne bereits sind zu zahlen.

Ein Rechenbeispiel: Für fossile Brennstoffe gilt der Basiswert von 94,1 Kilogramm CO2 pro Gigajoule – der Ausgangswert für Mineralölkonzerne. Für Ladestrom ermittelt das Umweltbundesamt jährlich die Treibhausgasbelastung aus Graustrom und kombiniert diese mit dem Effizienzfaktor für Elektromotoren. Das sind 47,6 Kilogramm pro Gigajoule, und entsprechen so einer Minderung von 167 Gramm pro Kilowattstunde. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Minderung nochmals um den Faktor drei erhöht. Dann mindert jede geladene Kilowattstunde 501 Gramm CO2 im Vergleich zu einer getankten Kilowattstunde Sprit. Will der Mineralölkonzern jetzt die eigene CO2-Bilanz um eine Tonne verbessern, muss der Konzern 1996 Kilowattstunden Ladestrom kaufen. Das entspricht in etwa dem pauschalen Wert von 1943 Kilowattstunden, die sich jeder Besitzer eines Elektroautos als Treibhausgasquote anrechnen lassen kann. Der Quotenpreis liegt zurzeit bei knapp 500 Euro pro Tonne, einen Teil davon behalten die Quotenhandelsdienstleister. Einige werben damit, in etwa 80 Prozent des Handelspreises an die Kunden auszuzahlen. Bei einer einfachen Anrechnung des Ladestroms läge die Höhe der Auszahlung bei nur einem Drittel dessen.

Die dreifache Anrechnung ist bei öffentlichen Ladeparks nicht möglich und genau danach richtet sich die erste Forderung der sieben Unternehmen. Sie fordern, dass eine Einspeisung und Vermarktung des Überschussstroms gewährleistet werden soll. Zurzeit gebe es diese Möglichkeit nicht, denn die meisten öffentlichen Ladepunkte hätten keinen Zugang zu einer Direktverbindung zu einer erneuerbaren Energiequelle. Hinzukommt, dass selbst wenn eine Verbindung besteht, die Stromerzeugungsanlage weder mittelbar noch unmittelbar ans Netz angeschlossen werden darf. Es muss sich also um eine Inselanlage handeln, schreiben die Unternehmen. Gemäß der Forderung soll die einzige Voraussetzung zur Teilnahme am THG-Quotenhandel, der Verzicht auf Vergütung nach § 19 EEG sein. Überschüsse könnten so immer noch mittels Direktvermarktung ins Netz gespeist werden. Damit müssten die Betreiber sich nicht nur auf den Quotenhandel verlassen und wären so viel eher bereit, in Ladeinfrastruktur beziehungsweise Photovoltaik zu investieren. „Die aktuelle Regelung läuft ins Leere, kaum eine Anlage wird völlig autark betrieben. Die Anpassung der THG-Quote schafft einen echten Mehrwert für das solare Laden von Elektrofahrzeugen. Sie verbindet Aufdach-Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Elektromobilität“, sagte Markus Meyer, verantwortlich für die Energiepolitik bei Enpal, bezüglich der Forderungen pv magazine.

Außerdem fordern die Unternehmen, dass Solarstrom, der an nicht-öffentlichen Ladepunkten getankt wird, auch extra honoriert wird, wie es bei öffentlichen Ladepunkten der Fall ist. Zurzeit erhalten Besitzende einer Wallbox einen Erlös, der sich nicht nach der geladenen Ladestrommenge oder der Herkunft des Ladestroms orientiert. Dabei zeige sich, dass gerade in dem Segment der nicht-öffentlichen Ladesäulen ein Markthochlauf stattfinde. Wird die THG-Quote besser auf die Verbindung mit Photovoltaik ausgelegt, ließe sich hier einiges an Potenzial für neue Dachanlagen realisieren. Da die Vergütungssätze nach EGG in den vergangenen Jahren gefallen sind, könnte der Handel mit THG-Quoten so gegensteuern und zur Rückfinanzierung von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

Des Weiteren soll eine Kilowattstunden-genaue Abrechnung auch im nicht-öffentlichen Bereich ermöglicht werden. Gerade im kommerziellen Bereich, wo Lieferwagen und E-Lkw geladen werden, führe dies zu einer genaueren Anrechnung der Ladestrommengen. Da sich der bisherige Pauschalwert eher kleineren Pkw orientiert, können Betreiber von Logistikflotten im Prinzip nicht vom THG-Quotenhandel profitieren. Als kurzfristige Lösung, schlagen die Unternehmen die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen der Anrechnung von Messwerten und der Annahme von Pauschalwerten vor. Außerdem solle mehr Klarheit bei der Abrechnung von Fällen mit unklarer Personenidentität geschaffen werden, gerade bei Dienstwagen und Leasingmodellen gebe es hier noch rechtlichen Gestaltungsbedarf.

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