bne sieht im „Solarpaket 1“ viel Licht für Photovoltaik-Dachanlagen und eher Schatten für Freiflächenanlagen

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Etwa 75 Seiten umfasst der Referentenentwurf, mit dem die ersten Maßnahmen aus der „Photovoltaik-Strategie“ umgesetzt werden sollen. Die Details sind dabei durchaus schwierig rauszulesen, doch gerade bei Verbänden, die die Entwürfe kommentieren, gehört das zum täglichen Brot. So kommt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), zu der Einschätzung: „Mit dem Solarpaket wird Dach-Photovoltaik wesentlich einfacher und noch attraktiver. Im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik sind die Maßnahmen allerdings noch dünn.“

Der Verband begrüßt vor allem das geplante Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Es sei eine „echte Revolution“, sagt Busch. „Die Eigentümerstruktur der Gebäude steht der Entwicklung von dezentralen Energiekonzepten jetzt nicht mehr im Weg. Sowohl Eigentümer als auch gewerbliche und private Mieter profitieren künftig von Photovoltaik-Anlagen im Gebäude – sei es durch den einfachen Strombezug aus der Photovoltaik-Anlage oder durch die gemeinschaftliche Versorgung der Wärmepumpe aus eigener Erzeugung“, so Busch weiter.

Darüber hinaus wird die Installation von zwei Anlagen auf einem Gebäude vereinfacht und es soll wesentlich unkomplizierter werden, Solarstrom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen zu vermarkten. Für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sind zudem transparentere Vorgaben für die Genehmigung der Netzanschlüsse geplant. „Es ist überfällig, dass Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden und daher folgerichtig, dass das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung künftig übermittelt werden muss. So kann verhindert werden, dass Anschlüsse unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden“, erklärt Busch dazu.

Auch wird es eine neue Vergütungsform geben oder besser ausgedrückt eine „unentgeltliche Abnahme“. Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen bis 400 Kilowatt Leistung können freiwillig auf EEG-Zahlungen für ihre Überschusseinspeisung verzichten, wie der bne erklärt. Damit ließen sich kleine Anlagen unbürokratischer errichten und könnten etwaige Probleme aufgrund des Doppelförderverbots umgehen. Größeren Anlagen über 100 Kilowatt Leistung mit hohen Eigenversorgungsanteilen soll es zudem freigestellt werden, ob sie in die Direktvermarkung gehen

Der bne begrüßt auch die Regelung für das Repowering von Photovoltaik-Anlagen sowie die Entschlackung der Anlagenverklammerung. Damit würden künftig Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden mit unterschiedlichen Netzanschlüssen nicht mehr zusammengerechnet. Auch für Freiflächenanlagen müsste die Anlagenzusammenfassung neu geregelt werden, so der bne weiter. Hinsichtlich der Großanlagen könnte mit dem neuen Duldungsrecht für Anschlussleitungen ein kritisches Hindernis mit dem „Solarpaket 1“ abgeräumt werden. “Das Wegerecht für Anschlussleitungen wird den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen massiv beschleunigen und die Netzanschlusskosten reduzieren“, so Busch.

Nicht enthalten im Referentenentwurf seien jedoch weitere wichtige Punkte, um den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen zu beschleunigen. Der bne nennt unter anderem die fehlende Definition von Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG, die auch zu Änderungen im Agrarrecht führen sollte. Zudem sei keine Opt-out Regelung bei den benachteiligten Gebieten vorgesehen werden. Bei der Kommunalbeteiligung an Solarparks braucht es Klarheit, wie mit Speichern oder Redispatch-Menge umzugehen ist, so der Verband hinsichtlich des bestehenden Nachbesserungsbedarfs. Auch die in der „Photovoltaik-Strategie“ enthaltenen Änderungen im Steuer- und Agrarrecht müssten schnell kommen.

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