Verhaftung in München wegen Umgehung der Anti-Dumping-Zölle für Solarmodule aus China

Teilen

Die Nachricht verbreitete sich vergangene Woche schnell in den Messehallen der The Smarter E in München. Auf dem Weg zur Intersolar war kurz zuvor ein chinesischer Staatsbürger bei der Einreise am Flughafen München festgenommen worden. Zunächst sorgte dies für großes Aufsehen in chinesischen Medien und auch der Photovoltaik-Verband des Landes, CPIA, schicke eine Bestätigung des Vorfalls herum. „Es wurde bestätigt, dass die betreffende Person lediglich die Ermittlungen unterstützt und nun in das Hotel zurückgekehrt ist“, teilte der Verband kurz nach dem Vorfall mit.

Die deutschen Behörden bestätigten pv magazine mittlerweile, dass es sich um die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls gehandelt habe. Der Festgenommene sei ein leitender Vertriebsmitarbeiter bei einem chinesischen Modulhersteller, gegen den die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Wirtschaftskriminalitätsdelikten zwischen 2015 und 2017 ermittle. Mit Blick auf das Steuergeheimnis wollten sie zunächst keine weiteren Angaben zu dem Fall machen.

Da der Beschuldigte von einer Anwältin in Deutschland vertreten werde, sei er wieder auf freiem Fuß, so die Behörden. Bei seiner Anwältin handelt es sich um Alexandra Gutmeyr von der Kanzlei Müller & Kollegen aus Ausgburg. Sie bestätigte pv magazine am Dienstag die Ermittlungen gegen ihren Mandanten und weitere Beschuldigte. Ihnen werde vorgeworfen, „ein unrechtmäßiges System entwickelt haben, um bei der Einfuhr von chinesischen Solarmodulen die Befreiung von den Anti-Dumping-Zöllen zu erhalten“, so Gutmeyr.

Ein Blick zurück, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg seit mehreren Jahren wegen der Umgehung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle ermittelt. Bereits im April 2018 nahmen Zollfahnder in diesem Zusammenhang drei Verdächtige fest. Die Ermittlungen beziehen sich auf mehr als 400 Importvorgänge von Photovoltaik-Produkten aus China in die EU zwischen Dezember 2014 und Januar 2017. Die Solarmodule hätten ein deklariertes Handelsvolumen von mehr als 90 Millionen Euro gehabt, bei dem gegen die seinerzeit geltende Mindestimportpreisregelung zwischen China und der EU verstoßen oder die wahre Herkunft der Module falsch angegeben worden sei. Damit sind der Staatsanwaltschaft Augsburg zufolge 35 Millionen Euro an Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen hinterzogen worden. Die Beschuldigten hätten dabei ein Geflecht von zwischengeschalteten Firmen zum Beispiel in Griechenland oder der Isle of Man genutzt, um so größtmögliche Intransparenz zu schaffen, so der Vorwurf 2018, der zu einer Großrazzia im April 2018 von insgesamt 25 Wohn- und Geschäftsgebäuden in Deutschland, Spanien und der Schweiz sowie schließlich den drei Festnahmen führte.

Bereits vor vier Jahren – 2019 – war es rund um die Intersolar Europe in München zu drei Festnahmen von drei chinesischen Staatsbürgern bei der Einreise nach Deutschland gekommen. Auch ihnen wurde vorgeworfen, die für kristalline Photovoltaik-Produkte geltenden Mindestpreise umgangen zu haben. Die Fälle damals waren am Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig, bei dem es ebenfalls mehrerer dieser Verfahren gab und auch bereits Urteile gefällt wurden. Die Mindestimportpreise sind im Zuge eines Undertakings Ende 2013 in der EU eingeführt worden. Im September 2018 ließ die EU-Kommission die Vereinbarung auflaufen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.