Ländervorstoß zum Wiederaufbau der Solarindustrie

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Auf der Energieministerkonferenz von Bund und Ländern in Merseburg ist eine Beschlussvorlage von Sachsen und Sachsen-Anhalt einstimmig angenommen worden, die den Wiederaufbau der Solarindustrie in Deutschland und Europa zum Kern hat.

„Sachsen und Mitteldeutschland ist ein Kristallisationskern der europäischen Solarindustrie“, sagte der sächsische Energieminister Wolfram Günther nach dem Treffen. „Die Region mit ihren Potenzialen in der Halbleiterherstellung und -forschung, in der Polysilizium-Herstellung, der Zell- und Modulfertigung und im Anlagenbau bietet europaweit die besten Bedingungen für eine Renaissance der europäischen Solarindustrie.“ Allerdings bräuchten die Photovoltaik-Hersteller mehr Unterstützung seitens der EU, um dieses Potenzial ausschöpfen zu können. „Hier ist der Bund gefordert, uns bei der EU zu unterstützen, damit rechtliche Hürden fallen und die Förderung passend gemacht wird. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, damit unsere Solarindustrie skalieren und erfolgreich zum Ziel der europäischen Energiesouveränität beitragen kann“, so Günther weiter.

Darüber hinaus befasste sich die Ministerrunde auch eingehender mit der Photovoltaik-Strategie, de das Bundeswirtschaftsministerium beim ersten Solargipfel vor etwa drei Wochen in Berlin präsentierte. „Diese Energieministerkonferenz war ein guter Auftakt für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um Energiewende und Klimaschutz voranzubringen – von ganz praktischen Vereinfachungen für Balkonkraftwerke oder das Energie-Sharing in der Nachbarschaft bis zum politischen Einfluss, den wir auf die EU-Ebene nehmen müssen“, erklärte Günther.

Dies gelte auch für die Debatten um einen sogenannten Industriestrom- oder Transformationsstrompreis. Die zuständige EU-Kommissarin hat sich bisher eher skeptisch zu entsprechenden Plänen der Bundesregierung geäußert. „Die energieintensive Industrie ist im internationalen Wettbewerb durch das derzeitige Energiepreisniveau unter enormem Druck, auch in Sachsen. Die Energieversorgung befindet sich in der Transformation zu kostengünstigen erneuerbaren Energien. Das ist die mittel- bis langfristige Lösung“, so Günther. Kurzfristig werde jedoch die zielgerichtete Unterstützung der Industrie durch einen wettbewerbsfähigen Strompreis gebraucht – dies gelte in Deutschland und auf europäischer Ebene.

Zudem ging es bei dem Treffen um Stecker-Solar-Geräte. Die Vertreter sprachen sich ebenfalls für eine einfachere Nutzung aus, die seit einigen Wochen bereits öffentlich diskutiert wird. Die Länder hätten dem Bund konkrete Vorschläge unterbreitet, Installation und Betrieb schnell und so weit wie möglich von bürokratischen Hindernissen zu befreien. „Damit wollen wir der Energiewende der Bürgerinnen und Bürger einen ordentlichen Schub verleihen“, so Günther weiter.

Aus Thüringen gab es noch einen Vorschlag zum Energy Sharing, also das Teilen von privat erzeugtem Grünstrom in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Sachsen unterstützte diesen und er wurde ebenfalls einstimmig angenommen. „Wenn sich Bürgerinnen und Bürger zusammentun, eine Photovoltaik-Anlage betreiben und den Strom an die Nachbarhaushalte abgeben, dann brauchen wir dafür einen sicheren rechtlichen Rahmen für diese Erzeugergemeinschaften“, begründete Günther. „Bisher kennen wir in Deutschland rechtlich nur die Bürgerenergiegesellschaften. Uns geht es darum, hier einen einfachen, niedrigschwelligen Rechtsrahmen zu bekommen, damit Grünstrom in der Nachbarschaft einfach geteilt werden kann. EU-rechtlich gibt es dafür die Basis.“ Das nationale Recht in Deutschland müsse nun entsprechend ausgestaltet werden.

Thüringen will die Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaften so definieren, dass der vor Ort produzierte Grünstrom in einem lokalen Umkreis von beispielsweise 25 Kilometern um die Anlage selbst verbraucht werden kann. „Wenn die Menschen den Nutzen der Erneuerbaren Energien vor Ort unmittelbarer erleben, fördert das sicher die Akzeptanz“, sagte Thüringens Energieminister Bernhard Stengele..“ Wir möchten beides: Mehr Tempo bei der Energiewende und mehr Zustimmung vor Ort. Und Energy Sharing hat noch einen weiteren Vorteil:  Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind natürlich auch eine Entlastung für das allgemeine Stromnetz. Der Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze kann dann besser verteilt werden.“

Mit dem aktuellen Rechtsrahmen sei die Weiterleitung oder der Handel von Strom mit den Nachbarn oder anderen Dritten direkt vor Ort weitestgehend unmöglich. Eine Anpassung und Vereinfachung sei daher dringend erforderlich.

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