Schnell sein lohnt sich nicht immer: Photovoltaik-Anlagenbetreiber muss 150 Euro Strafe zahlen

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Immer wieder ist zu hören, der Photovoltaik-Zubau in Deutschland muss beschleunigt werden. Doch oft sind Fachhandwerker Mangelware oder Komponenten für die Photovoltaik-Anlagen. Doch wenn alles zusammenpasst, dann kann es ganz schnell gehen, wie das Beispiel eines Lesers von pv magazine zeigt. Allerdings für die deutsche Bürokratie und ihre Behörden und Netzbetreiber war es dann doch zu schnell.

Doch von vorn: Unser Leser meldet seine private Photovoltaik-Anlage mit 15 Kilowatt am 1. Dezember 2022 bei seinem Netzbetreiber an. Bereits am 9. Januar 2023 kann er die Fertigstellung melden. Doch anstatt nun die Einspeisevergütung für den Solarstrom zu erhalten, den seine Photovoltaik-Anlage produziert, kommt das böse Erwachen. Sein Netzbetreiber sendet ihm die Stromeinspeisebestätigung zunächst zu, um dann wenig später festzustellen, dass der Anlagenbetreiber gegen das geltende EEG verstoßen hat.

Er hätte spätestens am 30. November 2022 seine Photovoltaik-Anlage beim Netzbetreiber anmelden sowie die Veräußerungsform angeben müssen. Da er es aber erst am 1. Dezember tat, fordert sein Netzbetreiber nun 150 Euro Strafe von ihm. Die Begründung: „Aufgrund der verspäteten bzw. fehlenden Anmeldung der Veräußerungsform nach § 21c EEG wird für den Zeitraum 09.01.2023 bis 31.01.2023 gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 EEG eine Zahlung in Höhe von 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat erhoben.“

Auf die Nachfrage unseres Lesers, ob man nicht Kulanz walten lassen könnte und nicht das private Engagement für die Energiewende bestrafen sollte, zumal es sich nur um eine verspätete Anmeldung von 12 Stunden handele und der Termin für die Zählersetzung ja auch von Seiten des Netzbetreibers festgelegt worden sei, heißt es: „Bezüglich der verspäteten Veräußerungsform ist es natürlich ärgerlich, da es sich ‚nur‘ um einen Tag handelt. Aber das sind Vorgaben von der Regierung, darauf haben wir keinen Einfluss.“ Im Klartext heißt das, für Januar wird er keine Einspeisevergütung für seinen Solarstrom erhalten, sondern muss die Strafzahlung leisten.

Festlegung im EEG


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Unser Leser schrieb uns an, dass er andere private Investoren mit seiner Geschichte warnen wolle und auf den Sachverhalt aufmerksam machen will. „Ich denke ich bin nicht der Einzige, dem es so geht, und ja, die 150 Euro muss ich jetzt als Strafe zahlen. Kurz zusammengefasst heißt dies, dass man bestraft wird, wenn man eine Anlage schnell baut und fertig meldet.“

Vielleicht wäre auch dies eine Regelung, die man im Bundeswirtschaftsministerium nochmal überdenkt. Immerhin hat Robert Habeck zeitnah ein zweiteiliges Solarpaket angekündigt. Zum einen soll der Photovoltaik-Zubau in Deutschland beschleunigt und zum anderen entbürokratisiert werden. Somit wäre eine Änderung der bestehenden EEG-Regelung mehr als passend.

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