Schnell sein lohnt sich nicht immer: Photovoltaik-Anlagenbetreiber muss 150 Euro Strafe zahlen

Bürokratie-Posse: Eigentlich müssen sich Interessenten von privaten Photovoltaik-Anlagen momentan häufig in Geduld üben. Ein pv magazine-Leser stellte seine private Photovoltaik-Anlage mit 15 Kilowatt jedoch binnen nur fünf Wochen nach der Anmeldung beim Netzbetreiber fertig. Nun muss er Strafe zahlen, weil die ursprüngliche Anmeldung und damit die Festlegung der Veräußerungsform seines Solarstroms einen Tag zu spät erfolgte.
Wegen einem Tag verspäteter Anmeldung beim Netzbetreiber muss ein Anlagenbetreiber nun 150 Euro Strafe zahlen. | Foto: e-gabi auf Pixabay

Immer wieder ist zu hören, der Photovoltaik-Zubau in Deutschland muss beschleunigt werden. Doch oft sind Fachhandwerker Mangelware oder Komponenten für die Photovoltaik-Anlagen. Doch wenn alles zusammenpasst, dann kann es ganz schnell gehen, wie das Beispiel eines Lesers von pv magazine zeigt. Allerdings für die deutsche Bürokratie und ihre Behörden und Netzbetreiber war es dann doch zu schnell.

Doch von vorn: Unser Leser meldet seine private Photovoltaik-Anlage mit 15 Kilowatt am 1. Dezember 2022 bei seinem Netzbetreiber an. Bereits am 9. Januar 2023 kann er die Fertigstellung melden. Doch anstatt nun die Einspeisevergütung für den Solarstrom zu erhalten, den seine Photovoltaik-Anlage produziert, kommt das böse Erwachen. Sein Netzbetreiber sendet ihm die Stromeinspeisebestätigung zunächst zu, um dann wenig später festzustellen, dass der Anlagenbetreiber gegen das geltende EEG verstoßen hat.

Er hätte spätestens am 30. November 2022 seine Photovoltaik-Anlage beim Netzbetreiber anmelden sowie die Veräußerungsform angeben müssen. Da er es aber erst am 1. Dezember tat, fordert sein Netzbetreiber nun 150 Euro Strafe von ihm. Die Begründung: „Aufgrund der verspäteten bzw. fehlenden Anmeldung der Veräußerungsform nach § 21c EEG wird für den Zeitraum 09.01.2023 bis 31.01.2023 gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 EEG eine Zahlung in Höhe von 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat erhoben.“

Auf die Nachfrage unseres Lesers, ob man nicht Kulanz walten lassen könnte und nicht das private Engagement für die Energiewende bestrafen sollte, zumal es sich nur um eine verspätete Anmeldung von 12 Stunden handele und der Termin für die Zählersetzung ja auch von Seiten des Netzbetreibers festgelegt worden sei, heißt es: “Bezüglich der verspäteten Veräußerungsform ist es natürlich ärgerlich, da es sich ‚nur‘ um einen Tag handelt. Aber das sind Vorgaben von der Regierung, darauf haben wir keinen Einfluss.“ Im Klartext heißt das, für Januar wird er keine Einspeisevergütung für seinen Solarstrom erhalten, sondern muss die Strafzahlung leisten.

Festlegung im EEG


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Unser Leser schrieb uns an, dass er andere private Investoren mit seiner Geschichte warnen wolle und auf den Sachverhalt aufmerksam machen will. „Ich denke ich bin nicht der Einzige, dem es so geht, und ja, die 150 Euro muss ich jetzt als Strafe zahlen. Kurz zusammengefasst heißt dies, dass man bestraft wird, wenn man eine Anlage schnell baut und fertig meldet.“

Vielleicht wäre auch dies eine Regelung, die man im Bundeswirtschaftsministerium nochmal überdenkt. Immerhin hat Robert Habeck zeitnah ein zweiteiliges Solarpaket angekündigt. Zum einen soll der Photovoltaik-Zubau in Deutschland beschleunigt und zum anderen entbürokratisiert werden. Somit wäre eine Änderung der bestehenden EEG-Regelung mehr als passend.

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Kommentare

milo
Sep 03, 2024

Stadtwerke haben 4 Wochen Zeit. WAS für ein DRECK nur Mafia & Räuber statt Regierung!

Andreas Deckert
May 27, 2024

Mir ist das gleiche passiert, muss 100 Euro Stafe zahlen, weil ich den Start meiner 5KW Zweitanlage auf der Garage zu früh in Betrieb nahm. Erstanlage mit 2-Richtungszähler läuft seit 11 Jahren. Garagenanlage wurde als zusätzliche Anlage über den vorhandenen Zahler angemeldet und genehmigt. Verrechnung der unterschiedlichen Vergütung wird gemittelt. Mein von dem Baden-Württembergisch Netzversorger zugelassener Elekriker wusste das mit der Wartezeit auch nicht.
Das ist reine Schikane, da Zähler und Genemigung ja vorhanden waren und der Wechselrichter max. 4,5 KW einspeisen kann. Das enspricht 1,5 Herdplatten. Dafür muss ich ja auch keinen Antrag auf Einschaltung stellen und einen Monat warten, bis ich was kochen darf. Das gleiche anders herum ist aber strafbar.

Karl Napf
May 26, 2024

Das war bestimmt die EnBW bzw. Netze-BW. Bisher habe ich bei denen für Klein-PV-Betreiber nur Schikane, Rechtsbeugung und Auslegung zu Ungunsten der Betreiber erlebt. Aber sich das grüne Energiewende-Mäntelchen abziehen. 10 Milliarden Profit machen mit den Preisen abzocken und Strafen verlangen. Von wegen Gesetzgeber, die hätten einfach auf die Zahlung verzichten können. Ausreden und Abzocke!

Rainer Leonhart
May 31, 2023

Bin leider auf diesen Artikel zu spät gestoßen. 15,39 kWp und 2 Strafmonate, weil der Anlagenbauer zu schnell oder ich bei der Anmeldung der Verwendung zu langsam war. Wird wohl 320 Euro Strafgebühr geben.

Ich ging davon aus, dass die Verwendung erst spannend wird, wenn die Anlage steht.

Man lernt dazu, motiviert durch die Bürokratie fühlt man sich aber nicht.

Man kann auch zu schnell sein, bei der Installation einer Solaranlage – Energiewende Otzberg
Mar 08, 2023

[…] Leser des PV-Magazine muss Strafe zahlen, weil seine Solaranlage zu schnell fertig gestellt und er Strom eingespeist […]

HD
Feb 20, 2023

Es gibt Fristen und an die hat man sich zu halten. Fertig aus, Ende der Diskussion. Nächstes mal genauer vorbereiten bzw. sich beraten lassen? Also so ganz naiv geht es eben auch nicht.

Herbert Dirksen
Feb 20, 2023

Wir wollen Bürokratieabbau, wir wollen Verwaltungsabbau!
Diese Rufe kamen von Peter Altmaier und einigen seiner Mitstreiter.
Wer heute etwas investieren will, braucht ab Vorentscheidung zur geplanten Investition vier Beratungsunternehmen, die ja auch leben wollen. Zur Bank, zur Behörde, zum Steuerberater, zu den Anbietern geht man nur noch in Begleitung des jeweiligen Cunsultingpartners. Nur dann findet man Gehör, nur dann kann man sich in einigermaßen Sicherheit fühlen. Über Kosten und aufzuwendende Zeit, über die immense Geduld, die man bei unseren Behörden aufzubringen hat, die ja immer größer werden, aber in Urlaub sind, oder einen der 30 Kranktage nehmen, ganz zu schweigen.
Und irgendwo lauert der Datenschutz, ausser bei dem freien Zugang zum Handelsregister und dem Bundesanzeiger.
Am besten, man wird gleich einer der vielen Beamten. Dann hat man immer Recht!

Egon Faiss
Feb 20, 2023

Guten Morgen,
es ist immer wieder spannend, was da draußen alles so ab geht.
Manchmal sollte man sich doch überlegen, sich von dem ganzen Kram zu verabschieden und eine Inselanlage aufzubauen. Dann hat man dieses Hin und Her weg; oder zumindest keinerlei Einspeisung zu machen und schauen, dass man den ganzen Strom selbst verbrauchen kann.
Viele Grüße und einen guten Wochenstart

Tim Wolf
Feb 20, 2023

Wer startet die Partition an Habeck?

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Tobi T
Feb 20, 2023

Das heißt Petition! Eine Partition ist ein virtueller Bereich auf einem Speicherlaufwerk (Festplatte / SSD / USB-Stick / …) 😉

Weko
Feb 19, 2023

Ich hoffe nur das die ganzen Energiebranchen eines Tages alle pleite gehen, wenn jeder seinen Strom selbst erzeugt!!!!
Jetzt werden die Verbrauchen nochmal richtig abgezockt und der Staat hilft den Ganoven auch noch mit Deckelung und Eon macht Riesengewinne!!!
Nur weiter so, es wird sich alles rächen!!!

Christian Dürschner
Feb 18, 2023

Hallo,

welch eine Posse!

Es wäre interessant, zu erfahren, um welchen Netzbetreiber es sich handelt. Oder habe ich da ‚was überlesen?

Gruß, CD.

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Sandra Enkhardt
Feb 20, 2023

Hallo Christian,

du hast nichts überlesen, ich habe es absichtlich anonymisiert geschrieben, weil es um die Regelung an sich geht!

Viele Grüße,
Sandra

Bernd Frey
Feb 18, 2023

Wir hatten das gleiche Spiel mal vor drei Jahren. Einspeiseanfrage Anfang April gestellt, Anlage Ende April gebaut, Zähler kam Mitte Mai. Für den Rest des Mai gab es keine Einspeisevergütung sondern nur den Marktwert Solar mit damals 4ct. Die bescheuerte Strafe von 10€ gabs damals noch nicht. Im EEG steht leider etwas vom übernächsten Monat.

Th
Feb 17, 2023

Wir hatten das gleiche Problem mit unserer Anlage bereits vor sechs Jahren, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass damals als Strafe laut EEG nur die Einspeisevergütung für den ersten Monat entfiel.
Wenn ich mich recht erinnere, hätten wir dem Netzbetreiber die gewünschte Veräußerungsform zu einem Zeitpunkt melden müssen, zu dem die entsprechende EEG-Änderung noch gar nicht in Kraft getreten war.
Das Problem ist jedenfalls nicht neu, aber scheinbar wurde eine neue Strafe ins EEG geschrieben, die das Problem verschärft?

Tadeus
Feb 17, 2023

Dann hat der Netzbetreiber das EEG wohl nicht ganz gelesen 🙂 Es fehlen nochmal 150€ Strafe für den Februar. Auszug aus EEG2023 §52: bei einem Pflichtverstoß nach Absatz 1 Nummer 9 zusätzlich für den folgenden Kalendermonat. Somit kann sich der Betreiber glücklich schätzen nur die Hälfte der eigentlichen Strafe zu zaheln.

Dipl.Ing.T.Pargmann
Feb 17, 2023

Moin und wieder mal grüsse vom YT Kanal Weissnichs Welt..
öhm.. das klingt jetzt nach ziemlichen unsinn.. er muss die veräusserungsform fürs nächste jahr nur angeben wenn die anlage bereits gebaut ist..das war sie am 1.12 aber garnicht..

im umkehrschluss würde es heissen das alle anlagen die in 2023 gebaut werden strafe zahlen müssten, weil ja keiner im november da was angegeben hat..
ich würds nicht zahlen..

grüsse
Torsten aus weissnichs Welt

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P.G
Feb 17, 2023

Das Geld geht nicht an den VNB sondern den ÜNB. Zahlung verweigern ist auch schwer, da es verrechnet werden kann mit der Einspeisevergütung.

Tadeus
Feb 17, 2023

falsch, man muss sich nur an die Fristen halten, wenn im Januar ein NAB stellst, frühestens im März in Betrieb gehen ( es muss immer ein kompletter Monat dazwischen liegen), von der Vergütung ist es dieses Jahr ja egal wan IBN machst

Dipl.Ing.T.Pargmann
Feb 17, 2023

das ist eingermassen abstruß.. fertigstellung der anlage bedeutet ja nicht das strom verkauft wird.. das wäre erst nach inbetriebnahme der fall.. irgendwas fehlt da noch an information damit das rechtsgängig ist.. wurde denn direkt ein zweirichtungszähler gesetzt.. erinnert sich der zuschauer nicht mehr daran das er die anlage auf nulleinspeisung gesetzt hat weil er ja keinen strom verkaufen wollte im januar? hat er überhaupt eingespeist?

also ich hätt da ideen warum das nicht in ordnung ist.. und es ist nicht im sinne des gesetzes, weil das gesetz ja nur den wechsel der vermarktungsform überschusseinspeisung/volleinspeisung im sinn hatte..
krass wenn da netzbetreiber schon wieder was für sich rausziehen wollen.. in dem wissen das es darum garnicht ging..

Sandra Enkhardt
Feb 17, 2023

Ich habe in den Artikel noch die entsprechende Stelle der Vorgabe im EEG eingefügt. Es geht nicht darum, dass alle Anlagen, die 2023 gebaut wurden, nun Strafe zahlen müssen, sondern nur wenn kein voller Kalendermonate vor dem Monat der Fertigstellung eingehalten wurde.