Umsatzsteuer auf 0 Prozent ab 2023 und Erlösabschöpfung vom Bundesrat bestätigt

Sitzung Bundesrat 23.11.18

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In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat noch eine große Tagesordnung abgearbeitet. Die Länderkammer billigte insgesamt 31 Gesetze, die wie die Strompreisbremse erst kurz zuvor vom Bundestag verabschiedet wurden. Bei diesem Gesetz verzichtete die Länderkammer auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses. Beim Jahressteuergesetz 2022 stimmte der Bundesrat zu.

Dies bedeutet, ab 2023 kann damit die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Speicher gesenkt werden. Damit wird die Anschaffung einer kleinen Photovoltaik-Anlage künftig praktisch ohne Mehrwertsteuer möglich. Zudem werden Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen auch von der Einkommenssteuer befreit, was für neue und bestehende Anlagen gilt. Einige Einzelheiten müssen noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt werden. Diese werden wohl aber erst im kommenden Jahr veröffentlicht. Insgesamt sollen die Neuregelung zur Entbürokratisierung gerade für den Kauf und die Installation von privaten Photovoltaik-Dachanlagen beitragen.

Dagegen werden große Photovoltaik-Anlagen – konkret ab einem Megawatt Leistung – nun in den Blick genommen, über erzielte Mehrerlöse an den Strombörsen abzuschöpfen. Mit den Einnahmen soll die Strompreisbremse refinanziert werden. Je nach Vermarktungsart und EEG-Fördermodell gibt es verschiedene Ansätze, wie die möglichen Übergewinne ermittelt werden sollen. Neben den Marktpreisen sind – außer bei ausgeförderten EEG-Anlagen – auch noch ein Sicherheitszuschläge zwischen 1 und 3 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Mehrerlöse darüber hinaus sollen dann abgeschöpft werden. Die Regelung soll ab dem 1. Dezember 2022 greifen und gilt zunächst bis 30. Juni 2023. Die Abschöpfung könnte jedoch noch bei 30. April 2024 verlängert werden. Die praktische Umsetzung dürfte in diesem Fall auch noch spannend werden.

Daneben gibt es jedoch auch grünes Licht für die Anhebung der Höchstpreise in den Ausschreibungen. Die Bundesnetzagentur ist nach dem Gesetz befugt, diesen bis zu 25 Prozent anzuheben. Im Fall der Photovoltaik-Freiflächenanlagen würde der Höchstwert damit von derzeit 5,9 Cent pro Kilowattstunde auf bis zu 7,375 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden. Marktteilnehmer fordern auch angesichts der massiven Unterzeichnungen der letzten Ausschreibungsrunden, dies möglichst rasch umzusetzen. Die erste Auktion für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 2023 hat den Stichtag 1. März. Dann können auch Gebote für Projekte bis 100 Megawatt abgegeben werden. Die Anhebung der Leistungsgrenze war bereits zuvor im Zuge der EnSiG-Novelle beschlossen worden.

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