Am Donnerstag wird sich der Bundestag abschließend mit dem Gesetzentwurf zur Strompreisbremse befassen. Mittlerweile gibt es einen konsolidierten Entwurf: Er sieht neben der Abschöpfung von Mehrerlösen an der Strombörse für Kraftwerke ab einem Megawatt Leistung auch die Option vor, die Höchstwerte in den Photovoltaik- und Windkraft-Ausschreibungen des nächsten Jahres anzuheben. Eine solche Klausel war bereits einmal in einem Referentenentwurf zu finden, wurde aber vor dem Kabinettsbeschluss auf Drängen der FDP – wie zu hören war – wieder gestrichen. Ebenso eine vorgeschlagene Anhebung der Einspeisevergütungen für kleinere Photovoltaik-Anlagen, die allerdings nicht im vorliegenden Entwurf enthalten ist.
Zu den geplanten Änderungen im EEG heißt es nun: „Die Festlegungskompetenz zur Anpassung des Höchstwertes in § 85a Absatz 1 EEG 2021 wird für die Ausschreibungen für Wind an Land, für Solaranlagen des ersten und des zweiten Segments sowie in den Innovationsausschreibungen erweitert. Danach können Anpassungen des Höchstwertes in diesen Ausschreibungen um maximal 25 Prozent vorgenommen werden. Dies trägt den zuletzt außergewöhnlichen hohen Preissteigerungen bei der Errichtung entsprechender Anlagen Rechnung.“ Dies solle bereits für die ersten Ausschreibungsrunden für Photovoltaik und Windkraft im nächsten Jahr greifen, um den höheren Rohstoff- und Komponentenpreisen gerecht zu werden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte diese Neuregelung und forderte Bundesnetzagentur auf die neuen Spielräume voll auszuschöpfen. Der Höchstwert in den Photovoltaik-Ausschreibungen könne demnach von 5,9 auf 7,375 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden. Angesichts der massiven Unterzeichnung der letzten Auktionsrunden und einem geplanten Ausschreibungsvolumen von bis zu 5,85 Gigawatt für Photovoltaik-Anlagen im kommenden Jahr eine wichtige Maßnahme.
Doch damit enden dann eigentlich auch die guten Nachrichten für Betreiber größerer Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Denn eigentliches Ziel des Gesetzes ist, die Entlastung der Strom- und Gaskunden zu refinanzieren. Dafür sollen Mehrerlöse an der Strombörse abgeschöpft werden und zwar für alle Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen ab einem Megawatt Leistung. Für ausgeförderte EEG-Anlagen gilt eine Bagatellgrenze von 100 Kilowatt. Es soll dabei bleiben, dass die Einnahmen der Betreiber oberhalb eines definierten Marktwertes, der je nach Technologie differiert, abgeschöpft werden. Dies betrifft sowohl Photovoltaik-Anlagen in der Direktvermarktung, in der sonstigen Direktvermarktung als auch mit PPAs. Bei EEG-Anlagen ist dabei ein Sicherheitszuschlag von 3 Cent pro Kilowattstunde eingepreist, den es allerdings nicht für ausgeförderte Anlagen geben soll.
Auch für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die vor dem 1. Dezember 2022 einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten haben, gibt es eine eigene Regelung. Für diese gilt ein Wert von 10 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich der fixen Marktprämie im Fall der Innovationsausschreibungen. Dazu kommt ein Sicherheitszuschlag von 1 Cent pro Kilowattstunde. Alles darüber wird dann abgeschöpft.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich enttäuscht über die Verhandlungsergebnisse der Bundesregierung zur Finanzierung der Strompreisbremse, auch weil die in der EU-Notfall-Verordnung vorgesehenen Spielräume nicht ausreichend genutzt werden. „Erhebliche Kostensteigerungen bei der Finanzierung und Errichtung neuer Solarkraftwerke haben in den Verhandlungen leider nur unzureichend Niederschlag gefunden“, kommentierte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die mit der Erlösabschöpfung verbundenen Markteingriffe in den Betrieb von Erneuerbaren-Kraftwerken seien unverhältnismäßig. Sie würden dem weiteren marktgetriebenen Ausbau Erneuerbarer zum Teil Investitionssicherheit und Liquidität entziehen, so der Verband. Der BSW-Solar fürchtet, dass sich die geplante Erlösabschöpfung bremsend auf Investitionen in Photovoltaik-Kraftwerke auswirken wird, so müssten förderfreie Anlagen noch spitzer kalkuliert werden. Immerhin rund zehn Gigawatt derartiger Photovoltaik-Anlagen werden nach BSW-Solar-Angaben derzeit in Deutschland geplant.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht ebenfalls Licht und Schatten in dem überarbeiteten Gesetzentwurf. So begrüßt er die Anhebung der Bezugswerte für Erneuerbare und der Höchstwerte in den Ausschreibungen, die schnell umgesetzt werden müsse. Gleichzeitig schränkt bne-Geschäftsführer Robert Busch ein: „Die Ampel hat sich bei der Erlösabschöpfung auf ein sehr bürokratisches und wettbewerbsfeindliches Instrumentarium geeinigt. Eine Steuer wäre wesentlich einfacher und zielgerichteter gewesen. Ein Hauptkritikpunkt bleibt das unklare Ende der Abschöpfung. Die drohende Verlängerung über Mitte 2023 hinaus sorgt für enorme Unsicherheit und erschwert Investitionen in Deutschland – und das, während die USA gleichzeitig ein gigantisches Investitionsprogramm in Klimaschutz auflegen.“ Immerhin habe sich zumindest die Anlagenrefinanzierung gegenüber dem Kabinettsbeschluss „deutlich verbessert“ „Durch die Anpassung von Bezugswerten und den Abschluss von PPAs können die Ausschreibungsgebote niedrig bleiben und Projekte weiterhin finanziert werden“, kommentierte Busch.
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